Höhe der Abfindung: Können Arbeitnehmer verhandeln?

Wenn ein Arbeitgeber ein Angestelltenverhältnis beenden möchte, bietet er in vielen Fällen eine Abfindung an. Wie wird über die Höhe der Abfindung entschieden? Und kann man bei der Abfindungshöhe mitreden?

  1. Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?
  2. Höhe der Abfindung bei Kündigung: Minimum und Maximum?
  3. Abfindung in die Höhe treiben – wie funktioniert das?
  4. Was gilt bei einer Betriebsschließung? Abfindung und Höhe im Überblick

Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?

Das ist ganz unterschiedlich. Nach der üblichen Faustregel richtet sich die Höhe der Abfindung nach dem aktuellen Monatsgehalt und der Betriebszugehörigkeit. Da eine Abfindung aber immer individuell ausgehandelt wird, können auch höhere Zahlungen vereinbart werden, als mithilfe der Faustformel berechnet. Fakt ist aber: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Angestellte nicht – bis auf wenige Ausnahmen. Wenn der Arbeitgeber sich freiwillig dazu entscheidet, eine zu zahlen – zum Beispiel im Rahmen eines Aufhebungsvertrags – ist die Höhe der Abfindung Verhandlungssache zwischen ihm und dem Angestellten.

Mithilfe der Faustformel, an der sich Arbeitgeber üblicherweise bei der Berechnung der Höhe der Abfindung orientieren, kann die sogenannte Regelabfindung errechnet werden. Sie lautet:

Bruttogehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren = Höhe der Abfindung

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Höhe der Abfindung bei Kündigung: Minimum und Maximum?

Viele Angestellte fragen sich, ob die Höhe der Abfindung ein Limit nach oben oder unten hat. Nein, so ist es nicht. Die gängige Faustformel gibt Orientierung, aber eine Abfindung kann durchaus auch mal höher oder niedriger ausfallen. Es gibt nur eine Ausnahme, bei der die Höhe der Abfindung festgelegt ist. Geregelt ist das in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Hier steht geschrieben, dass Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt und der Arbeitnehmer bis zum Ablauf einer bestimmten Frist auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach oben genannter Faustformel – allerdings sind abweichende Vereinbarungen zulässig. Um sich hier nicht übervorteilen zu lassen, sollten gekündigte Angestellte unbedingt Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten.

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Erläuterungen zum Abfindungsrechner

Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.

Abfindung in die Höhe treiben – wie funktioniert das?

Die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache – doch verhandeln fällt gekündigten Angestellten oft nicht leicht. Um hier selbstbewusst auftreten zu können, sollten Arbeitnehmer im ersten Schritt folgende Dinge prüfen:

  • Besteht Kündigungsschutz? Das ist der Fall, wenn ein Angestellter länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist, das mehr als zehn Mitarbeiter hat.
  • Wird die persönliche Kündigungsfrist eingehalten, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurde?
  • Benennt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund?
Abfindung: Höhe lässt sich individuell aushandeln

Diese Fragen sind wichtig, was die Höhe der Abfindung betrifft. Wenn der Grund für die Kündigung beispielsweise nicht triftig ist oder Kündigungsfristen vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung erfolgreich wehren können. Wer das weiß, kann ganz anders in eine Verhandlung hineingehen und die Abfindung in die Höhe treiben, denn in der Regel wollen sich Arbeitgeber nicht vor Gericht wiedersehen und sind eher bereit, die Höhe der Abfindung nochmal nach oben zu schrauben. Generell ist es empfehlenswert, sich beim Poker rund um Kündigung, Abfindung und Höhe mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auszutauschen.

Was gilt bei einer Betriebsschließung? Abfindung und Höhe im Überblick

Wenn ein Arbeitgeber sein Unternehmen auf Dauer schließen muss, kann er niemanden mehr beschäftigen. Aber auch dann sind Angestellte erst einmal grundsätzlich durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt – zumindest dann, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt hat. Angestellte haben auch dann Anspruch auf die Einhaltung der vereinbarten beziehungsweise gesetzlichen Kündigungsfrist und daraus resultierend auch Chancen auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber sich daran nicht halten möchte. Ganz wichtig ist es für die Höhe einer Abfindung, dass es im Fall einer betriebsbedingten Kündigung einen Betriebsrat gibt. Denn ihm gegenüber hat der Arbeitgeber bei einer Betriebsschließung etliche Verpflichtungen. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozialplan verhandeln und abschließen muss. Der Sozialplan hat die Aufgabe, wirtschaftliche Nachteile der Arbeitnehmer auszugleichen oder abzufedern – und zwar durch Abfindungsregelungen.

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