Kündigungsschutzklage: Gegenstandswert oder Streitwert festlegen

Um herauszufinden, welche Kosten bei einer Kündigungsschutzklage auf einen zukommen, muss zunächst der Streitwert festgelegt werden. Auf Basis dessen lassen sich die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren ermitteln. In welchen Fällen sich der Streitwert reduziert und was sich streitwerterhöhend auswirkt, haben wir für Sie zusammengefasst.

  1. Streit- oder Gegenstandswert bei Kündigungsschutzklage
  2. Wie berechnet man den Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage?
  3. Wann sich bei Kündigungsschutzklage der Streitwert erhöht

Streit- oder Gegenstandswert bei Kündigungsschutzklage

Streitwert bei Kündigungsschutzklage berechnen

Für viele Gerichtsverfahren wird ein Wert festgesetzt: der Streitwert, Gegenstandswert oder Verfahrenswert. In arbeits-, zivil-, verwaltungs- und finanzrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtsgebühren nach dem Streit-, Gegenstands- oder Verfahrenswert.

Der Gegenstandswert im Arbeitsrecht bei der Kündigungsschutzklage ist für die Anwaltsgebühren im Kündigungsschutzverfahren wichtig. Will man sich über die Kosten für eine Kündigungsschutzklage informieren, wird man zunächst auf den Streitwert hingewiesen werden. Je höher der Wert, desto kostenintensiver der Prozess.

Die Gerichtskosten sind gestaffelt und orientieren sich am Streitwert bei der Kündigungsschutzklage und am Gerichtskostengesetz (GKG). Die Höhe der Gebühren für den Anwalt ergibt sich ebenfalls aus dem Streit- oder Gegenstandswert, wenn mit dem Anwalt kein festes Honorar vereinbart worden ist.

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Wie berechnet man den Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage?

Als Streitwert setzt das Arbeitsgericht für eine Kündigungsschutzklage meistens das dreifache Brutto-Monatsgehalt (ein Vierteljahresentgelt) des klagenden Arbeitnehmers an. Verdient ein Arbeitnehmer etwa 2.500 Euro brutto monatlich, beträgt der Verfahrenswert 7.500 Euro für eine einfache Kündigungsschutzklage. Der Netto-Monatslohn (das, was am Ende des Monats an Arbeitslohn ausgezahlt wird) eines Arbeitnehmers spielt keine Rolle.

Maßgeblich für die Festsetzung des Streitwerts ist auch, wann der Arbeitgeber die Kündigung erhalten beziehungsweise wie lange das Arbeitsverhältnis bereits bestanden hat:

Dauer des BeschäftigungsverhältnissesStreitwert-Höhe bei Kündigungsschutzklage
bis zu sechs Monate1 Brutto-Monatsgehalt
bis zu zwölf Monate2 Brutto-Monatsgehälter
mehr als zwölf Monate3 Brutto-Monatsgehälter
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Streitwert-Höhe bei Kündigungsschutzklage
bis zu sechs Monate1 Brutto-Monatsgehalt
bis zu zwölf Monate2 Brutto-Monatsgehälter
mehr als zwölf Monate3 Brutto-Monatsgehälter

Minimum ist ein Brutto-Monatsgehalt als Streitwert für die Kündigungsschutzklage. Der Gegenstandswert kann sich auch reduzieren, zum Beispiel wenn das Arbeitsverhältnis nur von kurzer Dauer war, weil der Arbeitnehmer noch in der Probezeit gekündigt wurde, oder wenn abzusehen ist, dass das Arbeitsverhältnis nur noch einige Wochen oder Monate bestehen wird.

Streitwert bei Kündigungsschutzklage berechnen – Hinweis: Wenn das Arbeitsverhältnis zwar nur von kurzer Dauer war, mit der Kündigungsschutzklage aber der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als drei Monaten geltend gemacht wird, ist der Streit-, Verfahrens- oder Gegenstandswert mit einem Vierteljahresverdienst zu bewerten.

Wann sich bei Kündigungsschutzklage der Streitwert erhöht

Streitwerterhöhung für Kündigungsschutzklage

Es gibt Fälle, in denen der Gegenstandswert höher ausfallen kann. So kann der Arbeitnehmer neben dem Kündigungsschutzantrag noch den sogenannten Weiterbeschäftigungsantrag stellen, der vom Arbeitsgericht in der Regel mit einem Brutto-Monatslohn mehr bewertet wird. Unserem Beispiel oben folgend, läge der Streitwert für die Kündigungsschutzklage mit Weiterbeschäftigungsantrag bei 9.000 Euro.

Der sich erhöhende Streitwert aufgrund des Weiterbeschäftigungsantrags wird von den Rechtsschutzversicherungen oder der Prozesskostenhilfe (PKH) nur für die Anwaltsgebühren berücksichtigt, wenn die Güteverhandlung scheitert. Kommen noch weitere Anträge bei der Kündigungsschutzklage hinzu, erhöht sich der Gegenstandswert weiter. Das kann ein Antrag auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses oder ein Antrag auf Zahlung von Arbeitslohn, auf den der Arbeitnehmer einen Anspruch hat, sein.

Geht ein Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen seines Arbeitgebers vor, erhöht sich der Verfahrenswert bei den meisten Arbeitsgerichten nicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben zusätzlich die „hilfsweise ordentliche Kündigung“ ausspricht.

Streitwert bei Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage: Während sich der Weiterbeschäftigungsantrag bei einer Kündigungsschutzklage streitwerterhöhend auswirkt, ist dies bei einem Zahlungsantrag nicht der Fall. Dies gilt auch für einen Antrag auf Verzugslohn, insofern dieser wirtschaftlich identisch mit dem Kündigungsschutzantrag ist.

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