Asyl in Deutschland für russische Deserteure

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Nach der Teilmobilmachung in Russland teilte die deutsche Regierung die Bereitschaft mit, russischen Deserteuren ein Asylrecht in Deutschland zu gewähren. 

Kriegsverweigerung und Umgehung der Mobilmachung werden als ein überzeugender Grund für eine positive Prüfung eines Asylantrages angesehen – dies hat die deutsche Regierung am 23. September, zwei Tage nach der Meldung über Teilmobilisierung in Russland – mitgeteilt. 

Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, können Sie einen Asylantrag  stellen. 

Befinden Sie sich bereits in Deutschland und möchten hier einen Asylantrag stellen? Nach der Mitteilung über die Teilmobilmachung haben Sie das Land bereits verlassen und befinden sich in Armenien, Aserbaidschan oder Kasachstan und sind im Besitz eines Schengen-Visums, das von der deutschen Botschaft ausgestellt wurde? Wir helfen Ihnen beim Einreichen des Asylantrages und begleiten Sie über das ganze Verfahren.   

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