Legal-Tech: Grünes Licht für MyRight gegen Volkswagen

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Gute Nachrichten für über 40.000 VW-Kunden, die beim Landgericht Braunschweig über die Internetplattform „MyRight“ eine Schadenersatzklage gegen VW eingereicht haben: Das Gericht hält das Geschäftsmodell des Rechtsdiensteleisters in Anlehnung an die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung für zulässig. Damit könnten die Massenklagen gegen Volkswagen vor einem Wendepunkt stehen, denn diese vorläufige Niederlage für VW ist ein weiteres positives Signal für den Legal-Tech-Markt.

Eine Zivilkammer am Landgericht (LG) Braunschweig, die über die Ansprüche von zehntausenden Diesel-Fahrern entscheiden muss, hat das Geschäftsmodell der Internetplattform MyRight für zulässig erklärt. MyRight tritt unter einer Inkassolizenz als GmbH auf. Das Hamburger Unternehmen lässt sich von Dieselkäufern potenzielle Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG treuhänderisch abtreten und verspricht die gerichtliche Durchsetzung. Die Kunden kostet das im Erfolgsfall eine Provision von 35 Prozent des erstrittenen Betrags.

Der Wolfsburger Automobilkonzern und seine Prozesskanzlei hatten dieses Vorgehen in Frage gestellt und beantragt, diesen streitentscheidenden Punkt vorab zu klären. Denn wenn sich ein Gericht ihrer Argumentation anschließen sollte, würde das wahrscheinlich eine Klageabweisung bedeuten. Außerdem könnten viele Ansprüche von Diesel-Fahrern Ende 2019 verjährt sein.

BGH hat bereits ein Legal-Tech-Modell gebilligt

Diese Verteidigungsstrategie scheint nicht aufzugehen: Nach einem Hinweisbeschluss vom 23. Dezember halten die Richter der 3. Zivilkammer in Braunschweig die Abtretungen der VW-Kunden an My Right für zulässig. Der Begriff der Inkassodienstleistung sei nämlich weit auszulegen, so die Karlsruher Richter in ihrem Grundsatzurteil für den Legal-Tech-Markt.

Mit Verweis auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Plattform wenigermiete.de des Legal-Tech-Unternehmens Lexfox erklärt das Gericht eine gesonderte Verhandlung über die Zulässigkeit des Geschäftsmodells von My Right für „prozessökonomisch nicht sinnvoll“.

Verbraucher beurteilen das Urteil des BGH als durchweg positiv. Sie können über Legal-Tech-Plattformen ohne Kostenrisiko Ansprüche geltend machen, die sie sonst vielleicht nicht eingeklagt hätten. Für die Geschädigten im Abgasskandal ist das Urteil des LG Braunschweig der Weg zum ersten Etappensieg.

VW hält MyRight-Geschäftsmodell für rechtswidrig

VW schätzt das Geschäftsmodell von Myright als rechtswidrig ein. Gegenüber der Rechtsplattform LTO teilte ein Sprecher mit, es unterscheide sich grundlegend vom Geschäftsmodell von wenigermiete.de. Zudem habe in dem Verfahren gegen wenigermiete.de eine für das VW-Verfahren Frage keine Rolle gespielt: die nach der massenhaften Bündelung von Ansprüchen. Während das Mieter-Portal Ansprüche einzelner Mieter außergerichtlich geltend macht, bündelt MyRight die ihr abgetretenen Ansprüche und versucht sie gemeinsam durchzusetzen.

Bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheidet. Bisher gab es im Abgasskandal nur einen Hinweisbeschluss. Am fünften Mai wird der BGH erstmalig über ein VW-Verfahren verhandeln.

Die Nachteile des MyRight-Angebots

Myright.de finanziert geschädigten VW-Besitzern den Prozess gegen VW. Wenn VW Schadensersatz zahlt, bekommt Myright.de 19,99 Prozent des Geldes und bis zu 80,01 Prozent gehen an den Autobesitzer. Aber: Das Fahrzeug muss an VW zurückgegeben werden. Bei Autos mit hoher Laufleistung kann der Wagen mehr wert sein als VW zahlt, denn VW muss in der Regel den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung erstatten. Wurde das Auto schon 200.000 Kilometer oder 80 Prozent seiner Gesamtlaufleistung gefahren, muss VW nur noch 20 Prozent des Kaufpreises erstatten. Gut erhaltene Fahrzeuge sind jedoch trotz der gefahrenen Kilometer mehr wert.

MyRight-Provisionen schwanken

MyRight zahlt bis zu 1000 Euro Vorschuss auf den Schadenersatz aus, ist allerdings nicht zur sofortigen Zahlung verpflichtet – es kann bis zu vier Wochen nach Erhebung der Klage dauern. Und wer die Vorauszahlung annimmt, muss zahlt am Ende eine höhere Provision. Laut Myright.de sind die Sätze: 27,49 Prozent bei 1000 Euro Vorauszahlung, 24,99 Prozent bei 500 Euro und 19,99 Prozent ohne Vorauszahlung.

Wie hoch die Provision genau ausfällt, wird im Einzelfall berechnet. Sie kann zwischen 19,99 und 29,99 Prozent liegen. Wenn VW Zahlungen leisten muss, die nicht von der Rückgabe des Autos abhängen, liegt die Höhe der Provision sogar zwischen 29,99 Prozent und 39,99 Prozent.

Betroffene Autobesitzer müssen also genau schauen, ob die Prozessfinanzierung für sie Sinn macht. Für Fahrzeuge mit mehr als 195.000 Kilometern lehnt das Unternehmen die Prozessfinanzierung ab, weil Chance und Risiko dann in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen.

Individuell klagen geht schneller

Wenn VW erfolgreich gegen die Abtretungsvereinbarung für die Sammelklage über MyRight vorgeht, dürften die Schadensersatzansprüche vieler Kunden verjähren. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte auf jeden Fall selbst klagen. Man kommt so sehr viel schneller an sein Geld und kann über Vergleiche selbst entscheiden. Und wer nicht möchte, dass seine Ansprüche verjähren, kümmert sich ebenfalls besser direkt mit Hilfe einer erfahrenen Kanzlei im Abgasskandal wie von Rueden um die Durchsetzung seiner Ansprüche.