Ausnahmesituation durch Corona: Mit welchen Einschränkungen ist noch zu rechnen?

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Diverse Verordnungen im Zuge der Corona-Krise haben das öffentliche Leben in Deutschland bereits massiv eingeschränkt. So müssen Geschäfte, die nicht zur Versorgung mit Lebensmitteln oder Medikamenten dienen, geschlossen bleiben. Die Öffnungszeiten von Restaurants sind stark eingeschränkt und Bars, Clubs und Kultureinrichtungen dürfen gar nicht mehr öffnen.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verlangsamen und die Zahl der Neuansteckungen zu reduzieren. Sollte diese Wirkung jedoch nicht eintreten, können Bund, Länder und Kommunen weitere Maßnahmen in die Wege leiten. Welche das sind und was passiert, wenn der bundesweite Katastrophenfall ausgerufen wird, erklären wir hier.

Drohen auch in Deutschland Ausgangssperren? 

Fünf EU-Länder – Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und Belgien – haben eine Ausgangsperre verhängt. Die Bürger dürfen das Haus nur noch verlassen, wenn sie einen triftigen Grund haben, wie etwa Arztbesuche oder die Versorgung mit Lebensmitteln. In Deutschland ist  derzeit keine Ausgangsperre geplant – ausgeschlossen wird sie aber auch nicht. Empfehlen Virologen eine Ausgangssperre zur weiteren Eindämmung des Virus, werde sie ohne Zögern verhängt, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im ZDF.

Rechtlich ist die Umsetzung einer Ausgangssperre in Deutschland durchaus möglich: Das Recht auf Bewegungsfreiheit kann laut Artikel 11 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen eingeschränkt werden. 

Was passiert, wenn ich die Ausgangssperre missachte? 

Sollte eine Ausgangssperre in Deutschland gelten, ist die Bevölkerung dazu verpflichtet, sich daran zu halten. Wer widerrechtlich dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen. Notfalls dürften Beamte der Ordnungsbehörden oder der Polizei sogar Zwang anwenden – sprich körperliche Gewalt. Dabei muss aber auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Welche Konsequenzen genau drohen, steht noch nicht fest. Unklar ist auch, unter welchen Bedingungen das Haus verlassen werden darf und welche Gründe nicht akzeptiert werden. Die genauen Regelungen müssen Bundesrat und Bundestag im Eilverfahren in einem entsprechenden Gesetz formulieren.

In Österreich werden Strafen von 2.100 bis 3.600 Euro fällig, wenn das Ausgehverbot missachtet wird. In Frankreich liegen die Strafen bei 38 bis 135 Euro. Die Regelungen zur Ausgangssperre in anderen EU-Ländern können zum Vorbild für Deutschland werden, wenn hierzulande eine entsprechende Verordnung erlassen werden soll.

Kann in Deutschland ein Ausnahmezustand verhängt werden? 

Im Gegensatz zu anderen Ländern kennt das deutsche Grundgesetz keinen von der Regierung erklärten Ausnahmezustand. Für besondere Krisenlagen wurden aber 1968 die sogenannten Notstandsgesetze beschlossen. Dabei handelt es sich um Ergänzungen von Artikeln des Grundgesetzes für den Not- und Krisenfall. Bisher kamen sie in der Bundesrepublik noch nie zur Anwendung. Aufgrund der nicht ganz eindeutigen Rechtslage dürfte die Regierung auch alles versuchen, damit es dabei bleibt.

Welche Regelungen gelten im Katastrophenfall? 

Wann ein Notstand vorliegt und die Notstandsgesetze in Kraft treten, entscheidet die Bundesregierung. Sie kann dann etwa zur Gefahrenabwehr in die Rechte der Länder eingreifen und den Landesregierungen Weisungen erteilen. Es können zum Beispiel die Länderpolizeien der Bundespolizei unterstellt und die Bundeswehr zur Unterstützung im Inland eingesetzt werden.

Im Grundgesetz wird zwischen dem äußeren Notstand durch eine militärische Bedrohung und dem inneren Notstand durch Terror oder Katastrophen unterschieden. Für die Corona-Pandemie dürften die Regelungen für den Katastrophenfall gelten. Im Zuge dessen können die Grundrechte der Bürger stark eingeschränkt werden – wie etwa die Bewegungsfreiheit. Sollte der Bundesrat allerdings Einwände gegen die Maßnahmen der Bundesregierung haben, kann er sie wieder aufheben lassen.