Interyard GmbH – Abofalle dailyflirt.de: Wie richtig kündigen?

Veröffentlicht am in Internetrecht

Wer sich auf dem Dating- und Flirtportal „dailyflirt.de“ angemeldet hat, wird wohl kaum neue Menschen kennen lernen. Vielmehr dürften sich die meisten Nutzer dieses Portals in einer sogenannten Abofalle wiederfinden. Wir erläutern hier die rechtlichen Hintergründe zu dem Portal und wie man aus der Abofalle wieder herauskommt.

Die Anmeldung

Wer sich nach einer kurzen Anmeldeprozedur auf dem Portal „dailyflirt.de“ anmeldet, erhält sofort die Nachricht, dass für ihn ein Gutschein hinterlegt sei. Eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft würde die Vorteile der Premium-Mitgliedschaft zur Verfügung stellen. Der Gutschein sei allerdings nur für die kommenden 24 Stunden reserviert. Klickt man auf den Button „Gutschein einlösen“, so erhält man die Möglichkeit, zwischen mehreren verschiedenen Mitgliedschaften auszuwählen. Das 14-tägige Schnupperangebot würde einmalig 1,00 Euro kosten.

Automatische Verlängerung der Probemitgliedschaft

Auf der darauffolgenden Seite hat der Nutzer nur noch seine Bankdaten anzugeben. Wer aber nicht aufpasst, übersieht wichtige Hinweise: So heißt es in einem begleitenden Text, dass mit der Bestellung das Widerrufsrecht erlöschen würde. Ferner heißt es am rechten Rand der Seite, dass sich das Schnupperangebot um eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu monatlich 89,90 Euro verlängert, sofern der Nutzer nicht innerhalb von einer Woche kündigt. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt monatlich einige Hundert Mandanten gegen Forderungen solcher Flirtportale. „Im Grunde ist das Portal sehr ähnlich gestaltet, wie es auch von anderen vergleichbaren Portalen bekannt ist“, sagt der Rechtsanwalt Johannes von Rüden. So sei der Bestellvorgang und die Gestaltung der Bestellsituation sehr ähnlich gestaltet wie bei vergleichbaren Portalen. Das Portal „dailyflirt.de“ wird von der Bremer Firma interyard GmbH betrieben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen wohl unwirksam

Nach der Gestaltung des Bestellvorgangs und den allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate zu einem Preis von monatlich 89,90 Euro. Obwohl der Nutzer nur einen Vertrag für einen Euro abschließen wollte, wird er mit einem Vertrag konfrontiert, der zu einer Gesamtbelastung von über 500,- Euro führt. Bei einer solchen Klausel würde es sich um eine sogenannte überraschende Klausel handeln, die gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Teil des Vertrages werden können, erläutert von Rüden. Solchen Klauseln würde ein gewisser Überrumpelungseffekt zukommen, weil eine deutliche Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Verbrauchers und dem Inhalt der Klausel vorliegt.

Für den Fall, dass auch Sie sich in einem Vertrag mit der Bremer interyard GmbH befinden, können Sie zu uns Kontakt aufnehmen und eine erste kostenlose Erstberatung durch einen unserer Anwälte vereinbaren. Verwenden Sie hierzu einfach das Kontaktformular auf dieser Seite oder unterhalb dieses Textes. Auch weitergehende Informationen zu den rechtlichen Hintergründen finden Sie auf unserer Informationsseite.