Maskenpflicht: Darf man beim Autofahren eine Maske tragen?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gilt inzwischen in ganz Deutschland eine Schutzmaskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in fast allen Bundesländern auch beim Einkaufen. Aber wie ist es im Auto? Das Tragen einer Schutzmaske im Auto kann schließlich durchaus sinnvoll sein, denn dort es ist kaum möglich, den bundesweit vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Gibt es also auch im Auto eine Maskenpflicht?

Der Fahrer darf jedenfalls keine Schutzmaske tragen: In der Straßenverkehrsordnung (§23 Absatz 4 Satz 1 StVO) heißt es, „dass es beim Führen eines Fahrzeugs verboten ist, Hauben, Schleier oder Masken zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken“. Der Grund für die Vorschrift ist klar: Der Fahrer soll eindeutig zu erkennen sein, damit Verkehrsverstöße nachgewiesen werden können.

Gesicht des Fahrers muss erkennbar sein

Wer mit einer Maske Auto fährt, muss also darauf achten, sein Gesicht mit der Maske nicht so zu verdecken, dass es nicht mehr zu erkennen ist. Verstöße gegen dieses „Verhüllungsverbot“ kosten 60 Euro Bußgeld. Juristen des ADAC erklären dazu: „Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Bei den handelsüblichen Masken sollte das eigentlich kein Problem sein, da das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist.“

Bei selbstgemachten Masken wird das Gesicht allerdings manchmal zu sehr verdeckt – dann läuft es auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Letztendlich steht es in solchen Fällen im Ermessen des jeweiligen Polizeibeamten, ob er das Tragen eines Mundschutzes aus Gesundheitsgründen mit einem Bußgeld ahndet oder nicht. Autofahrer, die mit einer Maske hinter dem Steuer unterwegs sind, können also in Corona-Zeiten auf einen großzügigen Interpretationsspielraum hoffen.

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Gilt die Maskenpflicht auch im Auto oder ist es sogar verboten, sich zu maskieren?

Geblitzt mit Maske – wer zahlt?

Begeht jemand mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit, läuft das reguläre Bußgeldverfahren. Wenn ein geblitzter Fahrer nicht ermittelt werden kann, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Für den gewerblichen Personenverkehr wie für Taxi-, Bus- und Paketfahrer gelten Ausnahmeregelungen. Laut Corona-Verordnung müssen Beschäftigte und Kunden „bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen“ eine Maske tragen.

Ob man im Auto überhaupt eine Maske braucht, ist allerdings fraglich, denn man soll Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Personen des eigenen Hausstands ohnehin auf ein Minimum reduzieren. Deshalb ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum zurzeit nur allein oder mit maximal mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Wer sich an diese Regelung hält, benötigt im Auto eigentlich keine Maske.

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