Veranstaltungsstopp wegen Corona: Bekomme ich mein Geld zurück?

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Geisterspiele, leere Konzertsäle, geschlossene Clubs … Wegen der Coronakrise haben viele Bundesländer Großveranstaltungen mit über 1000 Besuchern verboten. Auch zahlreiche kleinere Events werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden abgesagt, um die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Was bedeutet das für Verbraucher, die schon Karten für Fußballspiele, Konzerte, Theater und andere Veranstaltungen gekauft haben? Und wie sieht es mit den Kosten für Bahntickets und Hotelbuchungen aus? Erfahren Sie hier, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Kann ich Karten zurückgeben, wenn ich Angst habe, mich zu infizieren?

Tickets zurückgeben kann man immer, allerdings bekommen Sie Ihr Geld nicht zurück, nur weil Sie Angst vor einer Infektion haben. In dem Fall sind Sie auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Fragen Sie einfach nach, ob Sie Ihr Geld erstattet bekommen.

Bekomme ich mein Geld bei einer Absage durch den Veranstalter zurück?

Bei einer Absage erfüllt der Veranstalter seine Leistungspflicht nicht – auch wenn er den Ausfall nicht zu verantworten hat. In dem Fall haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Erkundigen Sie sich beim Veranstalter oder der Vorverkaufsstelle, wie die Rückabwicklung funktioniert – am besten zuerst dort, wo Sie das Ticket gekauft haben. Erreichen Sie bei der Vorverkaufsstelle niemanden oder wird die Rückerstattung verweigert, wenden Sie sich direkt an den Veranstalter, der auf dem Ticket steht. Er ist Ihr Vertragspartner.

Die AGB der Veranstalter legen meistens fest, dass für die Rückerstattung dasselbe Zahlungsmittel wie beim Kauf verwendet wird. Erkundigen Sie sich beim Veranstalter, wann und wie er das Geld erstatten möchte. Eine Rücklastschrift ist acht Wochen ab der Belastung des Kontos möglich. Wenn Sie das Ticket bar oder mit einem Gutschein gekauft haben, bieten viele Veranstalter Online-Formulare für die Rückerstattung an.

Welche Fristen gelten für die Rückerstattung?

Der Rückzahlungsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren. Bei Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden, können Sie Ihre Ansprüche also bis zum Ende 2023 geltend machen.

Muss ich Ersatztermine wahrnehmen, wenn ein Event verschoben wird?

Eine Verschiebung müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Sie können die Karte zurückgegeben und bei der Rückzahlung auf Geld bestehen – inklusive Vorverkaufsgebühren und Versandkosten. Auch Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.

Wenn Tickets ohne ein bestimmtes Veranstaltungsdatum gekauft oder nur ein Zeitraum oder mehrere Alternativtermine genannt wurden, gilt das allerdings nicht.

Wie sieht es bei Dauerkarten aus – zum Beispiel für Fußballspiele?

Auch bei Dauerkarten kann der Preis der einzelnen Veranstaltung ermitteln werden. Deshalb können auch Besitzer von Dauerkarten den anteiligen Preis für die abgesagte Veranstaltung zurückfordern – selbst dann, wenn in den AGB etwas anderes steht.

Der BVB erstattet zum Beispiel den Ticketpreis für das Bundesligaspiel zwischen BVB und FC Schalke 04 am 14. März 2020 und auch Besitzer von Dauerkarten sollen anteilige Erstattungen erhalten.

Was ist mit den Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer?

Bei Hotelzimmern kommt es darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Entfällt die Veranstaltung, die Sie besuchen wollten, können Sie von der gesamten Reise kostenlos zurücktreten.

Bei getrennten Buchungen ist die rechtliche Lage bei einer Absage nicht so eindeutig. Unter bestimmten Umständen muss der Veranstalter den entstandenen Schaden ersetzen – zum Beispiel die Kosten für Hotelzimmer und Fahrtkosten. Das gilt allerdings nur, wenn er den Ausfall verschuldet hat. Ob im Fall des Coronavirus eine Absage wegen „höherer Gewalt“ gilt, muss noch abgewartet werden.

Kann ich mir mein Bahnticket erstatten lassen?

Für Reisen nach Italien gilt zurzeit eine Kulanzregelung: Bahnkunden, die ihre Reise nicht antreten möchten, können ihren Fahrschein kostenfrei erstatten lassen.

Das gilt auch für Reisende mit Bahntickets, bei denen der konkrete Reiseanlass aufgrund des Coronavirus entfällt – etwa die offizielle Absage einer Messe oder eines Konzerts. Die kostenfreie Erstattung gilt auch dann, wenn das Hotel am Zielort unter Quarantäne steht. Betroffene Kunden können sich an die Verkaufsstellen oder die Kundenservice-Kanäle der Deutschen Bahn wenden.