Wonder Woman 1984: Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen Filesharing

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer wird erneut für die Warner Bros. Entertainment Inc. tätig. Die Kanzlei aus München verschickt derzeit Abmahnungen an Haushalte in ganz Deutschland. Der Vorwurf: illegales Filesharing des Films Wonder Woman 1984.

Filesharing-Abmahnung zum Film Wonder Woman 1984

Der Actionfilm Wonder Woman 1984 wurde auf sogenannten Filesharing-Plattformen entdeckt. Internetnutzer haben den Film dort hochgeladen, um anderen Usern einen kostenlosen Zugriff auf den Film zu gewähren. Dieses Filesharing verletzt allerdings die Urheber- und Verwertungsrechte, die bei der Warner Bros. Entertainment Inc. liegen. Wegen des unerlaubten Down- und Uploads des Superheldenfilms Wonder Woman 1984 verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer nun im Auftrag der Rechteinhaberin Abmahnungen an Internetnutzer.

Zum Hintergrund: Der Film lief bisher noch nicht in den deutschen Kinos, sondern ist seit 18. Februar 2020 nur auf der kostenpflichtigen Plattform Sky zu sehen. Diese Exklusivität verleitete einige Internetnutzer dazu, den Film Wonder Woman 1984 zum kostenfreien Download bereitzustellen. Der Actionfilm ist dabei eine Fortsetzung des erfolgreichen Films Wonder Woman von 2017. Im aktuellen Teil hat die Amazonenprinzessin Diana Prince (Gal Gadot) die Aufgabe, einen mysteriösen Stein, der Wünsche erfüllen kann, zu sichern, bevor er in die falschen Hände gerät.

Im Abmahnschreiben von Waldorf Frommer stehen gleich mehrere Forderungen, die der Adressat innerhalb einer gesetzten Frist erfüllen solle. Zum einen solle eine dem Brief beigelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Zum anderen seien insgesamt 935,80 Euro zu zahlen. Diese Summe setzt sich aus dem Schadensersatz für das Filesharing des Films Wonder Woman 1984 in Höhe von 700 Euro und den Anwaltskosten von Waldorf Frommer von 235,80 Euro zusammen. Diese Forderungen würden laut Waldorf Frommer einen außergerichtlichen Vergleich darstellen. Wird dieser nicht angenommen, droht die Kanzlei mit einem Gerichtsverfahren.

Abmahnung von Waldorf Frommer: Was Verbraucher tun sollten

Empfänger dieser Abmahnung sollten jedoch nicht vorschnell reagieren und die Forderungen aus Angst vor einem drohenden Gerichtsprozess überstürzt erfüllen. In vielen Fällen ist der Adressat der Abmahnung gar nicht der Täter, sodass die auferlegte Strafe ohnehin unzulässig ist. Sollte der Empfänger tatsächlich die Urheberrechtsverletzung begangen haben, lässt sich die Strafe mithilfe eines Anwalts meist neu verhandeln. In der Regel wird die Unterlassungserklärung entschärft und die Entschädigungssumme gesenkt. Wer eine Abmahnung wegen Filesharing des Films Wonder Woman 1984 erhalten hat, sollte daher folgende Ratschläge berücksichtigen:

  • Ruhig bleiben und nicht überstürzt handeln.
  • Nichts ungeprüft unterschreiben und nichts zahlen.
  • Waldorf Frommer nicht kontaktieren. Jede Aussage kann später zum Nachteil verwendet werden.
  • Eigenen Anwalt kontaktieren und Handlungsoptionen besprechen.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Verbraucher, die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Wir konnten bereits zahlreiche durch Waldorf Frommer angedrohte Strafen abwenden oder abmildern. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie kostenlos, wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung betreffend des Films Wonder Woman 1984 bekommen haben. Rufen Sie uns gern an:  030 – 200 590 7777.