Hanseatisches Fußballkontor GmbH ist insolvent

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Hanseatisches Fußballkontor GmbH ist insolvent. Am 17. Juni wurde das vorläufige Insolvenzverfahren der Hanseatischen Fußballkontor GmbH beim Amtsgericht Schwerin eröffnet. Vier Gläubiger der GmbH hatten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Inhalt

  1. Tätigkeitsbereich der Hanseatisches Fußballkontor GmbH
  2. Hanseatische Fußballkontor GmbH bricht zusammen
  3. Wer ist von der Insolvenz betroffen?
  4. Welche Möglichkeiten bestehen für Anleger?

Tätigkeitsbereich der Hanseatisches Fußballkontor GmbH

Das Geschäft mit dem Fußball boomt. Davon wollte auch das Hanseatische Fußballkontor profitieren. Das Unternehmen bot geschlossene Fonds, Genussrechte, Nachrangdarlehen, sowie eine Anleihe für den Einstieg von Privatpersonen in das Fußballgeschäft an. Hauptsächlich ging es um die Vermittlung noch unbekannter Spieler bzw. Nachwuchstalenten, die gefördert und dann teuer weiterverkauft werden sollten. In diesem Zusammenhang bot die Hanseatisches Fußballkontor GmbH ihren Kunden unterschiedliche Anlage-Modelle an. So wollte das Unternehmen Profit aus dem Geschäft mit dem Fußball schlagen.

Hanseatische Fußballkontor GmbH bricht zusammen

Die Erwartungen der Kunden und Versprechungen der Anlage konnten jedoch durch die Hanseatische Fußballkontor GmbH bereits seit längerem nicht mehr erfüllt werden.
Die Erstanlage für Fußballspieler ist mit der Zeit riskant geoworden. Aus diesem Grund zogen einzelne Anleger nun Konsequenzen und zwangen das Hanseatische Fußballkontor in die Insolvenz. Dass dies nicht ganz unberechtigt war, zeigt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2016 vor dem Amtsgericht Schwerin.

Wer ist von der Insolvenz betroffen?

Von der Insolvenz sind rund 2500 Anleger betroffen. Insgesamt geht es um ca. 24 Millionen Euro. Den Anlegern wurde eine Rendite von 8 Prozent versprochen, aber nun drohen ihnen hohe Verluste, wenn nicht sogar der Totalausfall. Besonders hart trifft es Kunden des Unternehmens, die Nachrangdarlehen und Genussrechte erworben hatten, da diese erst nachrangig im Insolvenzverfahren behandelt werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass bei der Vermittlung der Anlage die Beratung fehlerhaft war und die Kunden nicht über das Totalausfallrisiko informiert wurden.

Welche Möglichkeiten bestehen für Anleger?

In den meisten Fällen wurden die Produkte des Hanseatischen Fußballkontors über freie Vermittler angeboten, welche eine Haftpflichtversicherung haben. Daher stehen sie nun im Fokus der Schadensregulierung. Bei Nachrangdarlehen aber besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, den gesamten Vertrag zu widerrufen, nämlich dann, wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Das ist vor allem dann der Fall, wenn mit der Anlage auch eine Kreditaufnahme erfolgt ist. Ein wirksamer Widerruf hätte die vollständige Rückabwicklung zur Folge, was für den Anleger heißt, dass er eventuell schadlos bleibt.

Vorteil eines Widerrufs ist auch, dass der Anleger dann einen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens hat und sich als Gläubiger in die Insolvenztabelle eintragen lassen kann. Letztlich kann gegebenenfalls auch ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden, soweit der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde.