Laurèl Anleihegläubiger werden hingehalten

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Nach dem gescheiterten Versuch, ihren Anlegern neue Rahmenbedingungen für eine Unternehmenssanierung aufzuzwingen, lädt die Laurèl GmbH erneut zur Gläubigerversammlung am 14. November 2016. Mit der Einführung der Laurèl-Anleihe (ISIN/WKN: DE000A1RE5T8/ A1RE5T) im November 2012 wurde den Anleihegläubigern ein Zins von 7,125% p.a. bei einer Laufzeit von 5 Jahren versprochen.

In der von der Laurèl GmbH angesetzten Anleihegläubigerversammlung am 17.10.2016 sollten die Anleihegläubiger auf einen erheblichen Teil des Nominalbetrages ihrer Anleihe sowie gänzlich auf die Auszahlung von Zinsen für den Zeitraum ab dem 01. September 2016 verzichten. Unter anderem sei dies Voraussetzung für eine etwaige Anschlussfinanzierung durch einen Investor aus Fernost. Wenig überraschend: Eine beschlussfähige Anlegermehrheit kam bei dieser Versammlung nicht zustande.

Nunmehr soll in einer neuen Gläubigerversammlung am 14. November 2016 über die geplante Restrukturierung entschieden werden. Hierfür sollen geringere Anforderungen an die Beschlussfähigkeit gestellt werden.

Nun ist Schadensbegrenzung angesagt!

Inhaber der Anleihe sollten jetzt schnell handeln, um wenigstens noch einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt die Interessen zahlreicher Gläubiger in mehreren Insolvenzverfahren, aber auch schon im Vorfeld eines solchen Verfahrens. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how helfen wir Ihnen, Ihre Interessen gegenüber anderen Gläubigergruppen sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter durchzusetzen.

Wir werden daher in einem ersten Schritt die Interessen und Stimmrechte unserer Mandanten im Insolvenzverfahren bündeln. Nur mit vereinten Stimmrechten ist es möglich, Ihre Interessen wirksam zu vertreten und Einfluss auf die Entscheidungen in den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren zu nehmen. Man sollte hier nicht das Feld anderen Gläubigergruppen, wie den Banken überlassen.

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann| von Rüden prüfen, ob den Anleihegläubigern ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Darüber hinaus prüfen wir für unsere Mandanten weitere Ansprüche, insbesondere evtl. Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche, Hintermänner und Berater.