Autokauf bei der BW Bank? Jetzt Vertrag widerrufen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Viele Autokreditverträge können widerrufen werden

Wer in den letzten Jahren einen Autokreditvertrag zur PKW- Finanzierung abgeschlossen hat, darf sich gute Chancen auf eine lukrative Rückgabemöglichkeit ausrechnen. Darunter befinden sich auch die Kunden der Baden-Württembergischen Bank. Die BW Bank ist ein zur Landesbank Baden-Württemberg gehörendes deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Stuttgart. Zu dem Portfolio der Bank gehören auch Autokreditverträge – speziell im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fahrzeugen des Automobilherstellers Porsche.

Widerrufsjoker auch bei der BW Bank?

Auch in Zusammenhang mit Autokreditverträgen spielt der sogenannte „Widerrufsjoker“ nun eine immer größere Rolle. Bislang hatte sich die mediale Berichterstattung fast ausschließlich auf die Umschuldung von Immobiliendarlehen beschränkt, während dieses Verbraucherrecht bei Autokreditverträgen zur PKW- Finanzierung bislang fast vollkommen außer Betracht geblieben ist.

Ewiges Widerrufsrecht bei Autokreditverträgen

Der rechtliche Hintergrund ist schnell erklärt. Nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs steht jedem Verbraucher ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu, wenn er einen Kreditvertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen hat. Der Kreditgeber ist verpflichtet, über das Widerrufrecht zu belehren. Oftmals wurden bei den Vertragsformularen der Autokreditverträge jedoch nicht alle gesetzlichen Vorgaben beachtet. Für Autokreditverträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, könnte dann auch heute noch das Widerrufsrecht ausgeübt werden.

Kunden der BW Bank könnten von günstigen Rückgabebedingungen profitieren

Denn werden bei der Vertragsgestaltung nicht die entsprechenden verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben beachtet, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht kann dann auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss bestehen und jederzeit ausgeübt werden. Im Falle eines Widerrufs gibt der Verbraucher das Auto zurück. Die Bank zahlt im Gegenzug die Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Abgezogen werden lediglich die Zinsanteile der schon gezahlten Raten und ein Wert- und Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer.

Noch besser sieht es aus für PKW- Finanzierungen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Denn aufgrund einer besonders verbraucherfreundlichen Änderung der Rechtslage entfällt dann bei einer fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht auch noch der Nutzungs- und Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeuges. Verbraucher müssen sich also die gefahrenen Kilometer nicht anrechnen lassen und fahren im Ergebnis fast kostenlos.

Kostenlose Erstberatung sichern

Wenn Sie einen Autokreditvertrag bei der BW Bank in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen haben, sollten Sie eine Rückgabemöglichkeit auf keinen Fall ungeprüft lassen. Auch die Stiftung Warentest rät Verbrauchern aktuell dazu, Ihre Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an und verschafft Ihnen so schnell Klarheit. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen.