Verbraucherfreundliches EuGH-Urteil: Widerrufsfrist muss klar und prägnant aus Kreditverträgen hervorgehen

Veröffentlicht am in Immobilien- und Mietrecht

In einem aktuellen Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen gestärkt. Das oberste europäische Gericht entschied heute, 26. März 2020, dass Verbraucherkreditverträge klar und prägnant die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Kaskadenverweisung in Kreditverträgen unzulässig

In der Mustervorlage einer Widerrufsbelehrung, die von vielen Banken zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 genutzt wurde, wird die Berechnung der Widerrufsfrist für einen Kreditvertrag nicht eindeutig erklärt. Vielmehr verweist die Widerrufsbelehrung auf eine nationale Vorschrift, die dann wiederum auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist.

Aufgrund dieser sogenannten Kaskadenverweisung bei Pflichtangaben kann der Verbraucher und Kreditnehmer nicht prüfen, ob der Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält. Zudem kann er nicht auf unkomplizierte Weise feststellen, wann die Widerrufsfrist für den betreffenden Vertrag zu laufen begonnen hat. Dies schwäche die Wirkung des Widerrufsrechts, so der EuGH in der dazugehörigen Pressemitteilung.

Verbraucher klagte gegen Kreissparkasse Saarlouis

Geklagt hatte ein deutscher Verbraucher, der 2012 einen Kredit aufgenommen hatte, gegen die Kreissparkasse Saarlouis. Der Verbraucher war der Ansicht, dass er im geschlossenen Kreditvertrag nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden war. Die Kreissparkasse widersprach. Das zuständige Landgericht Saarbrücken bat den EuGH um Stellungnahme, das nun im Sinne des Verbrauchers entschied.

Alte Immobilienkreditverträge können widerrufen werden

Verbraucherkreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden und diese Kaskadenverweisung beinhalten, können mit Verweis auf das EuGH-Urteil widerrufen werden. Zu diesen Verbraucherkreditverträgen zählen beispielsweise auch Immobilienkreditverträge. Aus dem Urteil können Verbraucher einen weiteren Nutzen ziehen: Sie wehren sich nicht nur gegen schwer nachvollziehbare Kreditverträge – sie können auch einen neuen Immobilienkreditvertrag zu niedrigeren Zinsen abschließen. Altverträge haben bisher noch hohe Zinssätze.

Verbraucher, die jetzt einen marktüblichen Immobilienkredit abschließen, profitieren hingegen von den aktuellen, historisch niedrigen Zinsen. Auch Kreditnehmer, die die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung des Kreditvertrages zahlen müssten, können vom Widerrufsjoker profitieren und mehrere tausend Euro sparen. Eine Berechnung der Vorfälligkeitsenschädigung durch einen Vorfälligkeitsrechner ist dann ebenfalls nicht mehr notwendig.

Wenn auch Sie Ihren Immobilienkreditvertrag widerrufen wollen, können Sie sich an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN wenden. In über 100 Gerichtsverfahren zu Vertragswiderrufen konnten wir positive Urteile für den Verbraucher erzielen – und sind damit Spitzenreiter. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf: 030 / 200 590 770 oder info@rueden.de.