Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen und Selbstständige in finanzielle Bedrängnis gebracht. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, stellten Bund und Länder umfangreiche Hilfsprogramme bereit. Doch die schnelle und unbürokratische Vergabe dieser Subventionen birgt auch strafrechtliche Risiken. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Fallstricke bei der Beantragung von Corona-Hilfen und zeigen auf, warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend sein kann.
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB
chen Folgen abzumildern, stellten Bund und Länder umfangreiche Hilfsprogramme bereit. Doch die schnelle und unbürokratische Vergabe dieser Subventionen birgt auch strafrechtliche Risiken. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Fallstricke bei der Beantragung von Corona-Hilfen und zeigen auf, warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend sein kann.
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, wann überhaupt ein Subventionsbetrug vorliegt. § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt verschiedene Verhaltensweisen unter Strafe:
- Unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen
- Verwendung eines durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangten Subventionsvorteils entgegen der Verwendungsbeschränkung
- Unterlassen der Mitteilung subventionserheblicher Tatsachen an den Subventionsgeber
Entscheidend ist dabei, dass diese Handlungen “für sich oder einen anderen” und “zu Unrecht” einen Subventionsvorteil verschaffen. Die Strafandrohung beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.
Besonderheiten bei Corona-Soforthilfen
Die Corona-Soforthilfen erfüllen den strafrechtlichen Subventionsbegriff. Ihre Beantragung birgt daher besondere Risiken:
- Schnelle, oft ungeprüfte Auszahlung
- Komplexe und sich ändernde Förderbedingungen
- Nachträgliche intensive Prüfungen durch Behörden
Ein Praxisfall verdeutlicht die Problematik:Der Gastronom G. beantragte im April 2020 Corona-Soforthilfe in Höhe von 15.000 Euro. In seinem Antrag gab er an, dass sein Umsatz aufgrund der Pandemie um mehr als 50% eingebrochen sei. Tatsächlich hatte G. seinen Betrieb auf einen Lieferservice umgestellt und konnte so einen Großteil seiner Einnahmen kompensieren. Der tatsächliche Umsatzrückgang betrug nur etwa 30%.G. erhielt die beantragte Soforthilfe ausgezahlt. Bei einer späteren Überprüfung fielen die Unstimmigkeiten auf. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs ein. Erst durch die Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers konnte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erreicht werden
Typische Fehlerquellen bei der Antragstellung
Bei der Beantragung von Corona-Hilfen können verschiedene Fehler zu einer Strafbarkeit führen:
- Überschätzung des zu erwartenden Liquiditätsengpasses
- Falsche Angaben zur Unternehmensgröße oder Mitarbeiterzahl
- Verschweigen anderweitiger Hilfen oder Versicherungsleistungen
- Zweckwidrige Verwendung der erhaltenen Mittel
Es ist wichtig zu betonen, dass auch fahrlässige oder leichtfertige Falschangaben strafbar sein können. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei Subventionsanträgen bewusst hoch angesetzt.
Strafrechtliche Konsequenzen und Verteidigungsstrategien
Die strafrechtlichen Folgen eines Subventionsbetrugs können gravierend sein:
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
- Einziehung des erlangten Vermögensvorteils
- Berufsverbot nach § 70 StGB möglich
Für eine effektive Verteidigung ist es entscheidend, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten. Mögliche Verteidigungsansätze können sein:
- Nachweis fehlenden Vorsatzes
- Argumentation mit komplexen und unklaren Förderbedingungen
- Freiwillige Richtigstellung und Rückzahlung vor Ermittlungsbeginn
- Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 17 StGB
Die Bedeutung anwaltlicher Beratung
Angesichts der komplexen Rechtslage und der weitreichenden Konsequenzen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend anzuraten. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:
- Die Rechtmäßigkeit des Antrags vor Einreichung prüfen
- Bei Unstimmigkeiten eine Strategie zur Schadensbegrenzung entwickeln
- Im Falle eines Ermittlungsverfahrens die Verteidigung koordinieren
- Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung ausloten
Fazit: Vorsicht bei der Beantragung von Corona-Hilfen
Die Corona-Soforthilfen waren und sind für viele Unternehmen existenziell wichtig. Dennoch sollten Antragsteller äußerste Sorgfalt walten lassen, um sich nicht dem Vorwurf des Subventionsbetrugs auszusetzen. Im Zweifel ist es ratsam, vor der Antragstellung oder bei aufkommenden Fragen einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Kosten für eine solche Beratung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen eines unbedachten Antrags.Sollten Sie bereits in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sein, zögern Sie nicht, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können Ihre Rechte gewahrt und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickelt werden.