VON RUEDEN klagt erfolgreich gegen Daimler AG

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN ist im Abgasskandal vielfach erfolgreich gegen die Daimler AG vorgegangen. Zwischen Juni 2018 und September 2019 haben die Anwälte der Kanzlei zahlreiche Schadensersatz-Prozesse für ihre Mandanten gewonnen. In allen Fällen ging es um den Verdacht der verbotenen Abgasmanipulation durch Abschalteinrichtungen, die nach europäischem Recht grundsätzlich verboten sind.

Nachdem 2015 zunächst illegale Abgasmanipulationen bei Volkswagen bekannt wurden, geriet auch Daimler in das Visier von US-amerikanischen und deutschen Ermittlern. VW hatte im September 2015 eingeräumt, bei weltweit elf Millionen Pkw die Abgasnachbehandlung manipuliert zu haben, um den Ausstoß des gesundheitsschädlichen Stickoxids auf dem Prüfstand unter den Grenzwert zu bringen. Auf der Straße lag der Wert um ein Vielfaches höher.

Seitdem wird darüber gestritten, ob die bei vielen anderen Autoherstellern festgestellten Abweichungen zwischen Prüfstand und Alltagsbetrieb ebenfalls auf illegale Manipulation hinweisen.

Was genau wird Daimler vorgeworfen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wirft der Daimler AG Abgasmanipulationen bei der Marke Mercedes vor: Der Autokonzern soll die von ihren Dieselfahrzeugen ausgestoßenen Stickoxide mithilfe einer Software gesenkt haben. Durch diese Abgasabschaltvorrichtung konnten in Labortests zur Prüfung der Einhaltung der Stickoxidwerte niedrigere Werte erzielt werden. Im laufenden Betrieb überschreiten die Stickoxidwerte allerdings auch bei diesen Fahrzeugen die angegebenen Werte drastisch.

Nachdem ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart den Verdacht erhärtete, dass auch Daimler seine Dieselfahrzeuge manipuliert hat, kam es im Jahr 2018 zu Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Betroffen waren im Mai 2018 zunächst etwa 6.300 Fahrzeuge des Modells Mercedes VITO mit der Euro-6-Norm. Im Sommer 2018 mussten weitere 700.000 Fahrzeuge mit einem Software-Update nachgebessert werden. Bei dieser Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes ging es um Fahrzeuge mit der Euro-6b-Norm.

Vermutlich weitere hunderttausende Daimler-Diesel betroffen

Inzwischen zieht der Dieselskandal immer größere Kreise: 2019 wurden auch Fahrzeuge mit der Euro-5-Norm zurückgerufen, darunter etwa 60.000 Mercedes GLK 220 DCI, bei denen Daimler die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als illegale Abschalteinrichtung verwendet haben soll. Betroffen sind zwischen 2012 und 2015 gebaute Geländewagen des Modells GLK 220 CDI. Doch dabei könnte es nicht bleiben: Das KBA hat seine Untersuchungen bereits auf weitere Modelle ausgeweitet. Der Rückruf könnte sich noch auf hunderttausende weitere Fahrzeuge ausweiten.

Daimler bestreitet die Vorwürfe der Abgas-Manipulation. Der Konzern werde mit den Behörden kooperieren und ein Software-Update vornehmen. Gegen die Zwangsrückrufe werde man Rechtsmittel einlegen.

Kanzlei VON RUEDEN rät zur Klage auf Schadensersatz

Experten sind allerdings der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, um das Problem zu beheben. Außerdem kann diese Nachrüstung erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen. Deshalb sollten betroffene Diesel-Besitzer ihr Recht auf Schadensersatz gerichtlich durchsetzen. Die Erfolgsaussichten sind jedenfalls vielversprechend: Zwischen 2018 und 2019 gingen schon zahlreiche Gerichtsverfahren, bei denen die Autobesitzer von der Kanzlei VON RUEDEN vertretenen wurden, zugunsten der Kläger aus.

Gewonnene Daimler-Prozesse 2018/2019

Im Streit um den Kauf eines Mercedes Vito mit Dieselmotor verurteilte das Landgericht Hanau die Daimler AG bereits am 7. Juni 2018 zur Zahlung von Schadensersatz gegen Übergabe des Fahrzeugs. Der Motor des Typs OM 651 sei so eingestellt worden, dass auf dem Prüfstand geringere Stickoxidwerte erzielt würden als im üblichen Straßenverkehr. (9 O 76/18)

Ab Januar 2019 folgten zahlreiche Urteile in Stuttgart: So entschied das Landgericht Stuttgart am 17. Januar 2019 in zwei Fällen zugunsten der klagenden Daimler-Kunden. (23 O 172/18, 23 O 178/18) Am 8. Februar 2019 verhandelte das Landgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen Kn 😯 120/18 ebenfalls einen Fall im Rahmen des Abgasskandals. Auch diesen Prozess gewannen die Rechtsanwälte VON RUEDEN für ihren Mandanten.

Sommer und Herbst 2019 brachten weitere positive Urteile für die klagenden Diesel-Käufer: Viele dieser Fälle wurden beim Landgericht Stuttgart verhandelt, darunter die Aktenzeichen 20 O 39/19, 23 O 53/19, 29 O 104/19, 7 O 80/19, 29 O 105/19 und 23 O 116/19. Auch die Landgerichte Frankfurt a. M. (2-10 O 93/19) und Landshut (44 O 1241/18) urteilten zugunsten der Daimler-Kunden.

In sämtlichen Fällen wurde den Klägern ein fünfstelliger Schadensersatz gegen Übergabe der Fahrzeuge zugesprochen. Die Höhe der Schadensersatzsumme ergab sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchswerts der Fahrzeuge.

Bei den Fahrzeugen handelte es sich um folgende Mercedes Benz Modelle: Vito 114 CDI, E 250 CDI Blue Efficency, C 250 D, Viano 2.2 CDI, GLC 250d 4MATIC, E 350 CDI 4MATIC, GLK 220 CDI 4MATIC Blue Efficency, C 250 BlueTEC, C 220d T, C220 D und C220 CDI. Verbaut waren in diesen Modellen Dieselmotoren der Typen OM 642 und OM 651 EURO 5 und EURO 6.

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