Angst vor Corona – welche Rechte haben Reisende?

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Viele Reisende wollen daher aus Angst um ihre Gesundheit lieber zu Hause bleiben oder umbuchen – vor allem wenn es Richtung Asien oder Italien gehen sollte. Aber reicht diese Sorge aus, um sich vom Versicherer die Stornokosten erstatten zu lassen? Wir erklären, welche Rechte Sie haben, wenn Sie Ihre Reise aus Angst vor einer Infektion nicht antreten wollen.

Entscheidend für eine Erstattung ist die Situation am Urlaubsort. Das Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken, gibt niemandem pauschal das Recht, eine Reise zu stornieren und die Kosten erstattet zu bekommen. Angst vor Krankheit reicht als Grund dafür nicht aus. Im Fall des Coronavirus gibt es aber dennoch Chancen, sein Geld zurückzubekommen.

Sind Reisen nach China jetzt erstattungsfähig?

Viele Urlauber wollen die chinesische Stadt Wuhan, die als Ursprungsort des Coronavirus gilt, aus Sorge vor dem Virus jetzt nicht besuchen und ihre bereits gebuchte Reise stornieren. Auch andere Gegenden Chinas zählen momentan nicht zu den beliebtesten Destinationen. Die gute Nachricht: Wer nach China reisen wollte, hat gute Aussichten, seine Reisekosten erstattet zu bekommen.

Elke Weidenbach, Referentin für den Bereich Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, warnt aber vor übereilten Stornierungen: „Zu schnell eine Reise abzusagen, kostet meistens Geld“, so die Referentin. Wenn es allerdings einen guten Grund gebe, können die Reisekosten erstattet werden. Ein solcher Grund ist zum Beispiel eine offizielle Reisewarnung. Für die Provinz Hubei hat das deutsche Auswärtige Amt am 3. Februar eine Teilreisewarnung ausgegeben und auch von Reisen in die übrigen Gebiete Chinas wird abgeraten.

Versicherer sind nicht der erste Ansprechpartner

Reiserücktrittsversicherungen springen ein, wenn eine Reise aufgrund von Krankheit abgesagt werden muss. In dem Fall trägt die Versicherung die Kosten der Stornierung. Doch derzeit wollen viele ihre Reise nur aus Sorge vor einer Ansteckung nicht antreten – laut Weidenbach kein ausreichender Grund für einen Rücktritt.

Deshalb sind Versicherer in diesem Fall nicht die erste Adresse für besorgte Reisende. Viele Versicherer verweisen auf Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Hotels. Versicherungen seien bei Epidemien nachgelagert. „Epidemien oder Pandemien sind ein Fall für den Reiseveranstalter, der dann entscheiden muss, ob er die Reise absagt und gegebenenfalls erstattet“, erklärt ein Sprecher der Zurich Versicherung Deutschland.

Wann ist ein Rücktritt von Pauschalreisen möglich?

Die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten wie jetzt beim Coronavirus ist ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis – so genannte höhere Gewalt – wie Erdbeben, Orkane oder Feuer. Wenn so ein Ereignis die Pauschalreise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtiget, kann man kostenfrei zurücktreten.

Wer aus Angst zurücktritt, kann sich aber nicht einfach auf höhere Gewalt berufen. Es entscheidet die objektive Einschätzung der Lage vor Ort. Eine konkrete Reisewarnung wegen des Coronavirus gibt es weiterhin nur für die chinesische Provinz Hubei. Nur dort droht laut Auswärtigem Amt Gefahr für Leib und Leben.

In anderen besonders betroffenen Ländern wie China, Südkorea, Iran und Italien kann es aber ebenfalls zu einer erheblichen Erschwerung oder Beeinträchtigung der Reise kommen, die eine kostenfreien Stornierung rechtfertigen könnte. Ob diese Situation gegeben ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Auch eine wesentliche Änderung der Reise kann eine kostenfreie Stornierung rechtfertigen – etwa, wenn wesentliche Sehenswürdigkeiten durch Sicherheitsmaßnahmen nicht besichtigt werden können. Zurzeit sind zum Beispiel Teile der Chinesischen Mauer gesperrt. Das Auswärtige Amt schreibt zur Lage in China: „Allgemein ist derzeit mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität innerhalb Chinas zu rechnen.“ Man müsse davon ausgehen, nach der Einreise in China eine 14-tägige Quarantänezeit durchlaufen zu müssen.

Viele kostenlose Stornierungen aus Kulanz

Aufgrund der unsicheren Lage bieten die meisten Veranstalter und Fluggesellschaften derzeit kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen an. Fluggesellschaften wie Lufthansa und British Airways haben Flüge nach China vorläufig komplett gestrichen und andere Fluggesellschaften gewähren Reisenden bei einzeln gebuchten Flügen das Recht, sie kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.

Die Versicherer erstatten ihren Kunden dann die Prämien für die Reiserücktrittspolicen, die für diese Reisen abgeschlossen wurden. Dafür müssen die Versicherten aber nachweisen, dass sie den Urlaub aufgrund des Coronavirus storniert haben.

Reiseveranstalter unverzüglich kontaktieren

Verbraucherzentralen raten betroffenen Urlaubern, so schnell wie möglich mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen. Bevor die Reise storniert wird, sollte man mit Fluggesellschaften, Hotels, Reiseveranstaltern und Versicherern sprechen. Viele Veranstalter räumen nämlich auch ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten ein.

Von den freiwilligen Angeboten der Fluggesellschaften, Flüge umzubuchen oder zu stornieren, profitieren auch Individualreisende, die sonst auf ihren Kosten sitzen bleiben würden.