Betragserhöhung der Privaten Krankenversicherung: Rückerstattung prüfen

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Die privaten Krankenkassen (PKV) erhöhen regelmäßig die Beiträge ihrer Mitglieder, doch nicht alle Tariferhöhungen sind wirksam. Aber woher wissen Versicherte, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig und angemessen sind? Bislang gab es für Verbraucher kaum eine rechtliche Handhabe, um die Rechtmäßigkeit der Erhöhung zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Mehrere Urteile erleichtern es Verbrauchern jetzt, unwirksamen Beitragserhöhungen zu widersprechen.

Die Kosten für die medizinische Versorgung in Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Neue Medikamente und moderne Behandlungs- und Operationsmethoden sind teuer. Außerdem brauchen immer mehr Ältere eine medizinische Versorgung und auch die Krankenhauskosten steigen. Die privaten Krankenkassen kalkulieren jedes Jahr aufs Neue, welche Kosten auf sie zukommen. Dabei müssen sie laut Gesetz die kalkulierten mit den tatsächlichen Kosten vergleichen. Wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt, müssen die Rechnungsgrundlagen von einem unabhängigen Treuhänder überprüft werden.

Unzureichende Begründungen für die Beitragserhöhung der PKV

Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren Kunden eine Beitragserhöhung verständlich zu erklären. Doch die meisten Versicherer erläutern die Erhöhungen nicht transparent genug. Die Begründungen sind zum Teil missverständlich, unvollständig und sogar inhaltlich falsch. In dem Fall zahlen PKV-Kunden unrechtmäßig zu viel – was die meisten nicht wissen.

Versicherte der PKV können gegen schlecht begründete Beitragserhöhungen vorgehen und sich Anteile zurückerstatten lassen. Nach einem wegweisenden BGH-Urteil Ende 2018 haben das in diesem Jahr auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln (28.01. 2020, Az.: 9 U 138/19) und das Landgericht (LG) Frankfurt (16.04.2020, Az.: 2-23 O 198/19) entschieden. Die Beitragserhöhungen der letzten Jahre wurden von den Versicherungen nicht ausreichend begründet, so die Richter. Daher wissen Versicherte nicht, warum genau sich ihre Beiträge erhöhen.

Versicherer müssen zu viel gezahlte Beiträge erstatten

Die Versicherer wurden dazu verurteilt, in der Vergangenheit zu viel gezahlte Beiträge an die klagenden Kunden zurückzuzahlen – und zwar die Differenz zwischen der ursprünglichen Beitragshöhe und der erhöhten Prämie. Die Kläger hatten geltend gemacht, die durch den Versicherer vorgenommenen Beitragserhöhungen seien formell unwirksam, weil die mit den Erhöhungsschreiben übersandten „Informationen zur Beitragsanpassung“ als Mitteilung der Gründe im Sinne von Paragraf 203 Absatz 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht genügten.

Die Versicherungen weisen bei einer Beitragserhöhung oft nur allgemein auf gestiegene Kosten und eine höhere Lebenserwartung der Versicherten hin. Das reicht den Gerichten als Begründung für höhere Beitragszahlungen nicht aus. Die Begründung muss konkret sein und auf den jeweiligen Tarif Bezug nehmen. Eine unzureichende Begründung der Beitragserhöhung hat zur Folge, dass die Erhöhung unwirksam ist. Demnach können sich Versicherte zu viel gezahlte Beiträge der vergangenen Jahre von ihrer privaten Krankenversicherung erstatten lassen.

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Beitragserhöhung prüfen lassen und Widerspruch einlegen

Wer bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, sollte die Begründungen der letzten Beitragserhöhungen prüfen lassen und sich viel gezahlte Beiträge zurückzahlen lassen – das können mehrere tausend Euro sein. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Erhalt der Information, dass der Beitrag erhöht wird. Das Geld kann verzinst zurückverlangt werden, in manchen Fällen sogar rückwirkend für bis zu zehn Jahre.

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