Krankenversicherungsbeiträge können zurückgefordert werden.

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Prämienerhöhung der AXA und der DKV unzulässig

Private Krankenversicherungen genießen allgemein einen guten Ruf. Die Kosten für Heil- und Vorsorgebehandlungen werden zumeist unbürokratisch übernommen. Daneben steht die bevorzugte und intensivere Behandlung durch Ärzte im Mittelpunkt. Die guten Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind jedoch auch kostspielig. Die Kosten deckt die Versicherung über die Beitragszahlungen der Mitglieder. Um den Standard langfristig zu erhalten und zu finanzieren, erhöhen die Versicherungen in regelmäßigen Abständen die Versicherungsbeiträge.

Fehlerhafte Beitragserhöhung

Insbesondere bei privaten Krankenversicherungen (PKV) wurden in letzter Zeit die Prämien deutliche erhöht. Derartige Erhöhungen sind dann möglich, wenn sich die Rechnungsgrundlage verändert hat. Doch nicht immer entsprechen die Beitragserhöhungen den gesetzlichen Vorschriften. Für eine zulässige Beitragserhöhung bedarf es der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. In einigen Fällen fehlt dem Treuhänder jedoch die erforderliche Unabhängigkeit. Dadurch werden die Beitragserhöhungen unzulässig und damit unwirksam. Gemäß § 158 Abs. 1 VAG haben die privaten Krankenversicherer der Aufsichtsbehörde unverzüglich die beabsichtigte Verwendung neuer oder geänderter Grundsätze für die Berechnung der Prämien anzuzeigen. Die BaFin selbst prüft derartige Beitragserhöhungen nicht.

In den vergangenen vier Jahren wurden stichprobenartige ca. 10 Prozent der Tarifanpassungen durch die BaFin überprüft. Dabei handelt es sich um rund 100 Tarifanpassungen, die auf ihre Angemessenheit hin überprüft wurden. Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt. Die Landgerichte sahen in beiden Fällen die Unabhängigkeit des Treuhänders als nicht gegeben an. Dadurch fehlte die „Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders“ und die Prämienerhöhung ist unzulässig. Insgesamt nur 16 Treuhänder unterliegen der Aufsicht der BaFin und sollen die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen überwachen. Neben der DKV und der AXA bestehen auch in Bezug auf die Prämienerhöhungen der Allianz und der Signal Iduna Anhaltspunkte, dass diese unwirksam sein könnten. Auch weitere Versicherungen könnten die Versicherungsprämien in unzulässiger Weise erhöht haben.

Rückforderung der Versicherungsbeiträge

Werden durch die Krankenversicherungen Beiträge gefordert, die in unzulässiger Weise erhöht wurden, schuldet der Versicherungsnehmer diese Beiträge in der Regel nicht. In den meisten Fällen haben die Versicherungsnehmer die Beiträge jedoch bereits gezahlt. In diesen Fällen können die Versicherten die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Darüber hinaus kann der Versicherte auch eine Nutzungsentschädigung für die zu viel gezahlten Beträge verlangen. Dies bedeutet, dass der Versicherte mehr zurückerhält, als er selbst eingezahlt hat. Sind die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherungen unwirksam, bestehen gute Chancen die Beiträge bereits im außergerichtlichen Verfahren zurückzubekommen. Die Kosten der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Krankenversicherung werden zumeist von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Daher entstehen den Mandanten, über die Selbstbeteiligung, in der Regel keine Kosten.

Wir unterstützen Sie gerne!

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