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Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich nicht notwendig, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Allerdings kann ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren mit hohen Kosten verbunden sein, weshalb wir unserseits von einer weiteren Prüfung absehen müssen.
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Die Kanzlei VON RUEDEN ist auf die Abwehr von Bußgeldbescheiden spezialisiert. Wir wissen genau wo die Fehler in Blitzermessungen und Bescheiden zu finden sind und wie man effektiv Einspruch dagegen einlegt.
Wir helfen Ihnen bundesweit bei der Abwehr von Strafen und kümmern uns um den kompletten Einspruchsprozess.