Logografik VON RUEDEN
Der kostenlose Online-Check

Lassen sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vermeiden?

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So legen Sie erfolgreich Einspruch ein

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Online-Check
Teilen Sie uns im Online-Check mit, was vorgefallen ist. Laden Sie bei Möglichkeit auch gleich Ihren Anhörungsobgen oder Bußgeldbescheid hoch.
Kostenfreie Prüfung
Wir prüfen Ihre drohenden Strafen und ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Einspruch einlegen
Wenn gute Chancen für einen Einspruch bestehen, können Sie uns mit der Verteidigung beauftragen.

50.000+ Mandanten


mehr als 10 Jahre Erfahrung


4.9 / 5 Sterne

Erfahrung zahlt sich aus

Wir kümmern uns um alles

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Johannes von Rüden
Rechtsanwalt und Partner
VON RUEDEN

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote lassen sich vermeiden

Die Kanzlei VON RUEDEN ist auf die Abwehr von Bußgeldbescheiden spezialisiert. Wir wissen genau wo die Fehler in Blitzermessungen und Bescheiden zu finden sind und wie man effektiv Einspruch dagegen einlegt.

Wir helfen Ihnen bundesweit bei der Abwehr von Strafen und kümmern uns um den kompletten Einspruchsprozess.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Die häufigsten Fragen

In vielen Fällen ja! Messfehler, falsche Geräte oder formale Fehler im Bescheid können dazu führen, dass das Verfahren eingestellt oder das Bußgeld reduziert wird. Eine anwaltliche Prüfung ist daher oft sinnvoll.

Die Erstprüfung ist bei uns kostenlos. Sollte ein Einspruch sinnvoll sein, klären wir Sie transparent über die Kosten auf. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gebühren.

Sie füllen einfach das Formular aus und laden im besten Fall noch den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hoch. Unser Anwalt prüft Ihre Unterlagen und informiert Sie zeitnah über mögliche Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte.

Ja, Sie haben in der Regel nur 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend, um Ihre Chancen zu wahren.

Nach dem Einspruch prüft die Behörde den Bescheid erneut. In vielen Fällen wird das Verfahren eingestellt oder die Strafe reduziert. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor Gericht.