Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Tempokontrolle mit PoliScan Speed: Vielseitiges und oft kritisiertes Messsystem

Beim PoliScan Speed handelt es sich um ein laserbasiertes Tempokontrollsystem vom deutschen Hersteller Vitronic. Hierzulande setzt die Polizei unterschiedliche stationäre und mobile PoliScan Speed-Laser-Blitzer zur Verkehrsüberwachung ein. Einige dieser Messgeräte können auch Rotlicht- und Abstandsverstöße kontrollieren.

Die PoliScan Speed-Messung stand in der Vergangenheit häufig in der Kritik, da Zweifel an der Funktion und der Zuverlässigkeit des Blitzers bestanden. Viele Bußgeldverfahren wurden eingestellt oder die vom Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionen in mildere Strafen umgewandelt. Erhält man einen Bußgeldbescheid, nachdem man von einem PoliScan Speed-System geblitzt wurde, ist eine kritische Bewertung der Messung vor allem dann empfehlenswert, wenn dem Fahrer Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot drohen.

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Unterschiedliche PoliScan-Messsysteme

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PoliScan-Messsysteme lassen sich je nach Typ von der Polizei zur ortsgebundenen oder temporären Geschwindigkeitsüberwachung einsetzen. Zu den PoliScan Speed-Messsystemen gehören:

  • stationäre Säulenblitzer am Straßenrand
  • mobile Messsysteme auf einem Stativ oder in einem Fahrzeug montiert
  • mobile Messgeräte stationär in einer Messkabine
  • semistationäre oder semimobile Blitzeranhänger

Die allesamt vollautomatisch arbeitenden PoliScan Speed-Blitzer können Fahrgeschwindigkeiten von zehn bis 250 km/h messen. Alle Lasermessgeräte sind mehrzielfähig, können also mehrere Fahrspuren überwachen. Mobile Geräte können bis zu drei Fahrspuren messen, stationäre Systeme bis zu drei Fahrspuren pro Fahrtrichtung beziehungsweise sechs Fahrspuren insgesamt.

Ermittelt der Blitzer PoliScan Speed eine Überschreitung des Tempolimits, schießt er ein Foto vom Fahrer und vom Kennzeichen des Kfz. Der Fahrer des zu schnellen Fahrzeugs merkt dabei nicht immer, dass er geblitzt wurde. Es gibt nämlich Geräte mit Verkehrsblitz, die rot blitzen, sowie auch Messgeräte mit unsichtbarem Infrarot-Blitz.

Stationäre Lasermessung mit PoliScan Speed zur Erfassung von Tempo- und Rotlichtverstößen

Ein ortsgebundenes Geschwindigkeitsmessgerät ist der im Betonfundament montierte PoliScan Speed Tower. Das Gerät sieht aus wie eine graue Säule und ist auch unter den Bezeichnungen Blitzersäule, Säulenblitzer oder Laser-Blitzer-Säule bekannt. Es besteht aus drehbaren Segmenten und beherbergt bis zu zwei Messsysteme und Blitzgeräte.

Je nachdem, ob die Säule mit drei oder vier Ringen ausgestattet ist, kann der Blitzer in eine oder in beide Fahrtrichtungen blitzen. Es ist also möglich, dass zu schnelle Fahrzeuge von vorne und von hinten geblitzt werden. Die PoliScan-Blitzersäule kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig blitzen, wenn sie sich im Messbereich befinden. Außerdem kann sie bis zu sechs Fahrbahnen zeitgleich überwachen und unterschiedliche Fahrzeugklassen, für die verschiedene Tempolimits gelten, erkennen. Weiterhin kann der Tower-Blitzer mit Videokameras erweitert werden, sodass Einzelbilder und Videoaufnahmen von Verstößen gemacht werden können.

Die Behörden setzen die feste Blitzersäule PoliScan Speed oft zur Tempokontrolle an mehrspurigen Straßen wie etwa Autobahnen ein. Das Messgerät kann sowohl vom Seitenstreifen als auch vom Mittelstreifen aus als mehrspuriger Blitzer den Verkehr überwachen.

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Es lassen sich unterschiedliche Varianten des PoliScan Speed Tower unterscheiden. So misst die Blitzersäule PoliScan Speed F1 HP ausschließlich Geschwindigkeiten von Kfz und PoliScan Redlight dokumentiert nur Rotlichtverstöße über mehrere Fahrspuren und Fahrtrichtungen.

Eine PoliScan-Rotlichtverstoß-Ermittlung lässt sich auch mit dem säulenförmigen Blitzer PoliScan red+speed durchführen. Dieser stellt eine um die Rotlichtüberwachung erweiterte Version des PoliScan F1 HP dar. Er überwacht stationär gleichzeitig Tempo- und Rotlichtverstöße. Dafür muss der Blitzer mit der Ampelschaltung verbunden werden.

Die Polizei setzt den PoliScan red+speed vor allem an Ampelkreuzungen ein, um Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Das Messgerät überwacht bis zu zwei Fahrtrichtungen parallel. Da die Säulenblitzer-Segmente frei zueinander beweglich sind, kann die Polizei das Gerät an allen möglichen Kreuzungen unabhängig vom Kreuzungswinkel einsetzen.

Mobile PoliScan-Messsysteme zur Tempo- und Abstandskontrolle

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Für die mobile Tempokontrolle können die Beamten das PoliScan Speed-System auf ein Stativ montieren und etwa Messungen vom Fahrbahnrand aus vornehmen. Zudem ist es möglich, Messungen aus einem stehenden Fahrzeug heraus durch die Windschutz- oder Heckscheibe durchzuführen. Dafür wird die Messanlage häufig im Kofferraum des Messautos aufgebaut.

Im Prinzip kann jedes mobile PoliScan Speed-Messsystem, das nicht im mobilen Einsatz ist, auch stationär eingesetzt werden. Vitronic hat für diesen Fall eine Messkabine entwickelt, in die das Messgerät montiert wird. Die stabilen Gehäuse sollen den Blitzer vor Vandalismus schützen. Meist stellt die Polizei die Messkabinen zur Tempokontrolle an Autobahnen auf.

Neben diesen Einsatzmöglichkeiten greifen die Behörden immer öfter auch auf Blitzeranhänger oder Enforcement Trailer zurück. Dabei handelt es sich eigentlich um eine semistationäre oder semimobile Anwendung, denn mit einem Blitzeranhänger ist ein ortsgebundener Einsatz für mehrere Tage möglich, aber der Anhänger lässt sich auch einfach woanders positionieren. Die als Pkw-Anhänger getarnten mobilen Blitzer arbeiten mehrere Tage autonom, ohne dass ein Beamter vor Ort sein muss.

Enforcement Trailer setzt die Polizei bevorzugt an Unfallschwerpunkten ein, wie zum Beispiel an Baustellen oder Landstraßen, im innerstädtischen Bereich oder an zu sanierenden Brücken. In der Regel handelt es sich um Messstellen, an denen eine mobile Tempomessung eine zu große Gefahr für die Messbeamten darstellen würde.

Häufig genutzte mobile PoliScan Speed-Systeme sind der PoliScan Speed FM1 und der PoliScan Speed M1 HP. Mit diesen Laser-Blitzern kann die Polizei neben der Geschwindigkeit auch den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen kontrollieren. In Blitzeranhängern nutzen die Behörden meist Messgeräte des Typs PoliScan FM1.

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LiDAR-Technologie: Funktionsweise der PoliScan-Lasermessung

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Neuere Laser-Blitzer wie die PoliScan Speed-Lasermessgeräte basieren auf der Light Detection And Ranging-Technologie, kurz LiDAR. Zur Geschwindigkeitsmessung sendet das Messgerät Licht- oder Laserimpulse aus. Mithilfe einer Multispektralkamera empfängt es dann die vom Fahrzeug reflektierten Laserstrahlen in unterschiedlichen Wellenlängen. Aus der Laufzeit der Lichtimpulse und der Lichtgeschwindigkeit berechnet der Vitronic PoliScan Speed Entfernung und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs.

Der Messvorgang bei einem PoliScan Speed-Blitzer:

  • Ein Fahrzeug fährt in den Messbereich ein.
  • Das PoliScan-System erfasst das Fahrzeug und beginnt mit den Messungen im relevanten Messbereich.
  • Das Messgerät ermittelt mehrere Werte und vergleicht diese miteinander: Nur Werte, die maximal zehn Prozent voneinander abweichen, werden verarbeitet. Weichen die Werte weiter voneinander ab, werden sie verworfen und es kommt kein gültiges Ergebnis zustande.
  • Das Messgerät vergleicht das gültige Ergebnis mit der vor Messbeginn festgelegten Referenzgeschwindigkeit (zulässiges Tempo).
  • Überschreitet der Messwert das Tempolimit, löst die Kamera einige Meter hinter der Messstelle aus, um ein Blitzerfoto für den Bußgeldbescheid zu schießen.

Wichtig: Fährt ein Kfz in den Messbereich, sollte die Messung in einer Entfernung von etwa 20 bis 50 Metern stattfinden, damit der Bußgeldbescheid ausreichend begründet ist.

PoliScan Speed-Messsysteme sind stets mit zwei hochauflösenden Digitalkameras ausgestattet, die unterschiedliche Brennweiten haben. Durch die Positionserkennung der LiDAR-Technologie können die Kameras ein spurbezogenes Beweisbild vom Verstoß erstellen, auf dem Kennzeichen und Fahrer zu sehen sind.

Die Bildbeweise und alle anderen Daten wie Messwerte, Zeit- und Ortsdaten fasst das Messgerät in einer verschlüsselten, digitalen Falldokumentation zusammen. Die Messbeamten können diese Daten entweder am Messstandort abrufen oder sich per Netzwerk an einen anderen Ort übertragen lassen.

PoliScan Speed-Messfehler sind nicht auszuschließen

Typische Fehlerquellen bei einer PoliScan Speed-Geschwindigkeitsmessung, die das Anfechten eines Bußgeldbescheids rechtfertigen können:

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  • Aufbau und Verwendung des Messgeräts: Der Aufbau und die Bedienung der Messanlage muss gemäß der Herstellerangaben beziehungsweise Bedienungsanleitung erfolgen.
  • Fehlerhafter Aufbau: Typische Blitzeranhänger- oder PoliScan FM1-Fehlerquellen sind, dass die Messbeamten den Enforcement Trailer auf unebenem Grund platziert haben, was die Anfälligkeit des Geräts für Messfehler erhöht.
  • Wartung und Eichung: Wurde der Blitzer in den vorgeschriebenen Abständen gewartet und geeicht?
  • Messpersonal: Der Beamte, der den Blitzer bedient, muss entsprechend geschult sein. Dies lässt sich anhand von Schulungsnachweisen prüfen.
  • Falsche Zuordnung von Messwert und Fahrzeug: Die Messung der Geschwindigkeit und die Anfertigung des Blitzerfotos erfolgt nicht gleichzeitig. Bei hohem Verkehrsaufkommen kann dieser zeitliche Abstand zu falschen Zuordnungen führen. Sind nach einer Messung mit PoliScan Speed zwei Fahrzeuge oder mehr auf dem Blitzerfoto zu sehen, kann dies ein Hinweis auf einen Fehler sein.
  • Messprotokoll: Das Messprotokoll muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
  • Reflexionen: Vermehrte Reflexionen an der Messstelle können Messfehler hervorrufen.
  • Obligatorische Tests: Die Inbetriebnahme des Blitzers müssen die Messbeamten dokumentieren sowie diverse Tests, wie zum Beispiel den Displaytest, durchführen.
  • Abstand zwischen Blitzer und Temposchild: Wurde der Mindestabstand zwischen geschwindigkeitsbeschränkendem Verkehrsschild und Messgerät eingehalten?
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PoliScan-Blitzer in der Kritik – den Bußgeldbescheid anfechten

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Kfz-Fahrer, die mit einem Vitronic PoliScan Speed-Messgerät geblitzt worden sind, können gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Da der Blitzer PoliScan Speed in der Vergangenheit schon des Öfteren in die Kritik geriet, haben Geblitzte gute Chancen, den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zu entgehen oder diese zumindest in eine mildere Strafe umwandeln zu lassen. Diese Punkte waren häufiger Gegenstand der Diskussion, wenn es um die Gültigkeit der Messungen ging:

Messwertbildung entspricht nicht der Bauartzulassung

Bereits Ende 2012 wurde kritisiert, dass die PoliScan Speed-Messungen nicht wie in der Bauartzulassung angegeben erfolgen. Das Messgerät verwendet auch Werte außerhalb des relevanten Messbereichs (50 bis 20 Meter vom Blitzer entfernt), um Messwerte zu bilden. Das Amtsgericht Mannheim stellte 2016 fest, dass der Blitzer Messwerte nutzt, die in 75 bis zehn Metern Entfernung entstanden sind. Ein Sachverständiger hat zudem ermittelt, dass in 53 Prozent der Messungen der Mindestabstand von 20 Metern unterschritten wurde.

Der innerstaatlichen Bauartzulassung durch die Phyisikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) nach dürfen aber nur Messwerte im Bereich von 50 bis 20 Meter vor dem PoliScan Speed-Gerät in die Messwertbildung einfließen. Somit arbeitet das Messgerät außerhalb der von der PTB festgelegten Zulassungsgrenzen.

Messwerte nicht nachvollziehbar

Oft thematisiert wurde auch, dass die einzelnen vom PoliScan-Messgerät mit der Softwareversion 1.5.5 durchgeführten Messungen nicht prüfbar seien. Viele Bußgeldverfahren wurden daraufhin eingestellt oder es kam zu Freisprüchen.

Vitronic reagierte mit Softwareupdates zu den Softwareversionen 3.4.2, 3.7.4 und 4.4.5. Damit soll eine nachträgliche Prüfung der Messdaten möglich sein. Da die alte, immer noch zugelassene Softwareversion 1.5.5 bei amtlichen Messungen auch heute noch zum Einsatz kommt, sind solche Messungen besonders kritisch zu betrachten.

Fehlende Rohmessdaten

Das PoliScan Speed-Messgerät speichert keine Rohmessdaten, obwohl es technisch gesehen möglich wäre. Das Gerät erfasst mehrere hundert Einzelmessungen, speichert aber lediglich fünf Messwerte für eine Überschlagsprüfung. Mehrere Gerichte haben festgestellt, dass diese vorhandenen Rohdaten dem Verteidiger zur Prüfung herauszugeben sind. Das AG Tiergarten in Berlin entschied im September 2019 aufgrund der nicht vollständig gespeicherten Rohmessdaten, dass die Daten eines PoliScan FM1-Blitzers nicht gerichtsfest sind. Mehrere Gerichte stellten fest, dass etwa im Fall des PoliScan FM1 Messfehler nur nachvollziehbar sind, wenn künftig eine Speicherung der Rohdaten stattfindet.

Betroffene Kfz-Fahrer haben in der Regel nicht die Möglichkeit, vorgenommene Messungen selbst zu prüfen. Zweifelt man die PoliScan Speed-Messung aus dem Bußgeldbescheid an, kann es hilfreich sein, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. Dieser bekommt Akteneinsicht, kann unter anderem die PoliScan Speed-Messprotokolle einsehen und die Beweise zur Messung überprüfen, um so einzuschätzen, ob erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann.

Wichtig: Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sämtliche Messungen der PoliScan Speed-Blitzer fehlerhaft sind. Es sind Einzelfallprüfungen notwendig, bei denen ein Sachverständiger die Rohmessdaten auswerten muss. Anschließend kann geprüft werden, ob diese mit der Bauartzulassung übereinstimmen. Einsicht in die für die Überprüfung relevanten Daten erhält nur ein Anwalt.

PoliScan Speed-Toleranzabzug

Wie bei fast allen anderen Geschwindigkeitsmessgeräten auch, gilt bei PoliScan Speed-Messungen in der Regel eine Toleranz von

  • drei km/h, wenn die gemessene Geschwindigkeit bis 100 km/h beträgt.
  • drei Prozent bei gemessenen Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h.

Im Einzelfall kann ein Gericht über einen höheren Toleranzabzug entscheiden, wenn etwa technische oder rechtliche Probleme während der Tempomessung nachgewiesen werden können. So urteilte das AG Jena 2017 etwa, dass aufgrund einer möglicherweise fehlenden Eichung des Messgeräts eine Toleranz von 20 abzuziehen ist. Als ein Netzteil des PoliScan Speed während einer Messung defekt war, legte das AG Kreuznach 2017 eine Toleranz von zehn Prozent fest.

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