Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

TraffiPatrol XR: Mobile Laser-Tempokontrolle auch bei schlechtem Wetter und aus großer Entfernung

Die Polizei verfügt über eine Vielzahl technischer Möglichkeiten zum Aufdecken von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Blitzer werden am häufigsten eingesetzt. Einige von ihnen können nicht nur Tempoverstöße, sondern auch Abstands- oder Rotlichtverstöße dokumentieren. Besonders bei der mobilen Tempokontrolle ist die Trefferquote sehr hoch, denn während die Standorte der stationären Blitzer den meisten Fahrern bereits bekannt sind, kann mobil jederzeit überraschend geblitzt werden.

Mit dem von der Firma Jenoptik hergestellten TraffiPatrol XR steht der Polizei ein praktisches und flexibles Gerät zur Verfügung, das als mobiler Blitzer in Form eines Handmessgeräts nahezu überall eingesetzt werden kann.

Möchte man nach einer Geschwindigkeitskontrolle mit dem TraffiPatrol XR Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, kann es sich lohnen, mehr über die Funktionsweise und die typischen Fehlerquellen des Blitzers zu wissen.

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So setzt die Polizei den TraffiPatrol XR ein

Polizeikontrolle nach Blitzer

Beim TraffiPatrol XR (auch TRAFFIPatrol XR) handelt es sich sozusagen um einen Laser-Blitzer für die Hand – oft bezeichnet als Laserpistole oder Lasermesspistole. Das Gerät ist aufgrund seiner Ortsungebundenheit vielseitig einsetzbar:

  • Als Handmessgerät: Beamte halten die Laserpistole in der Hand und richten sie auf Zielfahrzeuge.
  • Auf einem Stativ: Messbeamte positionieren das Messgerät auf einem Stativ am Fahrbahnrand, von wo aus sie den Verkehr anvisieren können.
  • Im parkenden Fahrzeug: Beamte platzieren den TraffiPatrol XR in einem am Straßenrand stehenden Auto und nehmen Messungen durch die Heckscheibe hindurch vor.

Bemerkt der Messbeamte mithilfe der TraffiPatrol XR-Laserpistole eine Geschwindigkeitsübertretung, informiert er seine Polizeikollegen, die an späterer Stelle auf der Strecke stehen. Diese ziehen dann das gemessene Fahrzeug aus dem Verkehr und konfrontieren den Fahrer mit dem Tatvorwurf. Dies ist notwendig, denn der TraffiPatrol XR blitzt nicht und kann auch keine Blitzerfotos als Beweis schießen. Vom beschuldigten Fahrer nimmt die Polizei die Personalien auf und sendet diese samt Messergebnis an die zuständige Bußgeldbehörde. Ein von den Beamten geführtes Messprotokoll dient anstelle eines Fotos oder Videos als Beweis für die begangene Ordnungswidrigkeit.

Wichtig: Mit dem Laserhandmessgerät TraffiPatrol XR kann die Polizei Front- und Heckmessungen vornehmen. Eine Geschwindigkeitskontrolle ist also sowohl beim ankommenden als auch beim abfließenden Verkehr möglich.

Geräteeigenschaften, die die Tempomessung mit TraffiPatrol XR begünstigen

Mobile Geschwindigkeitskontrolle mit Blitzer

Im Vergleich zu vielen anderen Messgeräten ist der Blitzer TraffiPatrol XR sehr flexibel. Da das Gerät keines aufwändigen Aufbaus oder einer langen Einrichtungszeit bedarf, ist ein Standortwechsel für die Messungen schnell möglich.

Auch Witterungserscheinungen (etwa Regen oder Schnee) üben kaum Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit des Handmessgeräts aus. Messbeamte erhalten dank eines in der Lasermesspistole integrierten digitalen Rauschfilters zuverlässige Messungen auch bei schlechtem Wetter – auch aus großen Entfernungen.

Die Trefferquote beim Aufspüren von Temposündern dürfte mit dem TraffiPatrol XR besonders hoch sein. Mit der Jenoptik-Laserpistole können Polizisten Geschwindigkeitsmessungen nämlich auch aus großer Entfernung vornehmen: Die TraffiPatrol XR-Reichweite liegt bei 600 Meter.

Eine in der Laserpistole integrierte optische Vergrößerung ermöglicht, dass Messbeamte sich zum Zeitpunkt der Messung außerhalb der Sichtweite anvisierter Fahrzeuge befinden können. Wenn etwa Pkw-Fahrer Polizisten mit Laserhandmessgerät am Straßenrand stehen sehen oder gar bereits von ihnen aus dem Verkehr herausgewunken werden, ist die Geschwindigkeitsmessung schon lange erfolgt.

Funktionsweise: Der Messvorgang beim TraffiPatrol XR

Das TraffiPatrol XR funktioniert mittels Lasertechnik. Zu Beginn des Messvorgangs sendet die Laserpistole mehrere für Menschen unsichtbare Laserimpulse oder Lichtimpulse auf einen vom Messbeamten anvisierten Punkt am Fahrzeug – meistens das Kennzeichen. Das Zielfahrzeug reflektiert die Lichtimpulse, die dann wiederum am Messgerät ankommen. Innerhalb weniger Sekunden finden mehrere solcher Messungen statt, wobei das Zielfahrzeug die Laserstrahlen immer wieder reflektiert.

Über die Weg-Zeit-Formel berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Die Zeit, die benötigt wird, bis die Lichtimpulse vom Messgerät am Fahrzeug ankommen, gibt dabei die Entfernung an. Und die Geschwindigkeit berechnet sich aus der Zeit, die vergeht, während sich die Entfernung zwischen Fahrzeug und Lasermessgerät verringert. Das endgültige Messergebnis – die Geschwindigkeit des Zielfahrzeugs – kann der Messbeamte auf dem Display des TraffiPatrol XR ablesen.

Achtung: Es gibt Laserstörgeräte, sogenannte Laser-Jammer oder Laser-Blocker, die die Lichtimpulse des TraffiPatrol XR blockieren und die Tempomessung unterbinden. Kfz-Fahrer wollen so verhindern, geblitzt zu werden. Die Nutzung von Laserstörern ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg gemäß Bußgeldkatalog geahndet.

Mögliche Fehlerquellen für Messfehler beim TraffiPatrol XR-Einsatz

Bei der Nutzung von Geschwindigkeitsmessgeräten können immer Fehler auftreten. Diese können technisch bedingt sein oder durch eine fehlerhafte Bedienung entstehen. Auch bei der mobilen Tempomessung mit dem TraffiPatrol XR gibt es Fehlerquellen, die beim Anfechten des Messergebnisses öfters eine Rolle spielen:

TraffiPatrol XR: Laserpistole mit Polizist
  • Fristen auf dem Eichschein wurden nicht eingehalten beziehungsweise das Messgerät wurde nicht vorschriftsmäßig geeicht.
  • Ein ungenaues Anvisieren des Zielfahrzeugs kann zu Fehlmessungen führen.
  • Die vor dem Einsatz obligatorischen vier Testmessungen wurden nicht durchgeführt. Diese sind notwendig, um das Messgerät richtig zu justieren. Die vier Tests sind: Geräteselbsttest (geräteinterne Prüfung), Displaytest, Visiertest (reflektierter Laserstrahl und anvisiertes Objekt stimmen überein; Ziel- und Messoptik laufen parallel zueinander) und Nulltest (Geschwindigkeitsmessung an ruhendem Ziel).
  • Nicht ein spezieller Messbeamter, sondern ungeschultes Personal bediente das Messgerät.
  • Eine falsche Handhabung des Messgeräts oder die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung kann Fehler verursachen.
  • Eine zu große Entfernung zwischen Messgerät und Zielfahrzeug kann zu Messungenauigkeiten führen.
  • Ein fehlerhaft geführtes oder unvollständiges Messprotokoll hat zur Folge, dass das Messprotokoll als Beweis ungenügend ist. Gerade bei Messungen mit mobilen Laser-Blitzern sind die Messprotokolle relevant, weil es kein Beweisfoto für den Tempoverstoß gibt.

Bußgeldbescheid nach TraffiPatrol XR-Blitzer: Einspruch einlegen?

Das Messergebnis im Bußgeldbescheid kann im Einzelfall anfechtbar sein, wenn Probleme bei der Tempomessung mit der TraffiPatrol XR aufgetreten sind. Da man als Beschuldigter oft nur vermuten kann, dass Messungenauigkeiten oder Messfehler vorliegen, macht es Sinn, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann etwa eine Akteneinsicht beantragen und etwaige Ungereimtheiten im Messprotokoll oder Fehler bei der Messung aufdecken. Er kann auch beurteilen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg verspricht. Bußgeldbescheidempfänger haben 14 Tage Zeit, um schriftlich Einspruch einzulegen; dies kann auch ein Anwalt für sie erledigen.

Für TraffiPatrol XR-Messungen gilt: Bei Fahrgeschwindigkeiten bis 100 km/h werden drei km/h als Toleranz vom Messwert abgezogen und bei gefahrenen Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei Prozent.

Ein erfolgreicher Einspruch muss nicht zwangsläufig dazu führen, dass der Bußgeldbescheid zu nicht rechtskräftig erklärt wird. Ein gerichtliches Urteil nach einem Einspruch kann beispielsweise auch bewirken, dass dem Fahrer ein höherer Toleranzabzug gewährt wird, wodurch die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog milder ausfallen.

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