Compliance bei der Kanzlei VON RUEDEN

Compliance ist in einer Rechtsanwaltskanzlei, die mit sensiblen Daten arbeitet und Rechtsanwälte auch als Vertrauenspersonen versteht, ein besonders relevantes Thema. Der Bereich Compliance umfasst für uns bei VON RUEDEN die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Verordnungen, vertraglichen Verpflichtungen, internen Richtlinien und alle freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen.

Anonyme Meldeplattform zur Abgabe von Hinweisen bei VON RUEDEN

Ein besonders wichtiger Aspekt von Compliance ist der Schutz von Hinweisgebern (engl. Whistleblower), deren Hinweise auf Missstände im Unternehmen ernstgenommen werden müssen. Auch wenn unsere Kanzlei noch nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, ein Hinweisgebersystem zu betreiben, möchten wir internen und externen Stakeholdern bereits jetzt die Möglichkeit bieten, Hinweise auf Gesetzesverstöße, Fehlverhalten oder unethisches Verhalten auch anonym melden zu können. Dazu nutzen wir unsere selbstentwickelte, digitale und sichere Meldepattform WhistlePort.

Wenn Sie einen Hinweis hinsichtlich unserer Kanzlei abgebeben wollen, verwenden Sie bitte den nachfolgenden Link:

https://kanzleivonrueden.whistleport.de/

Aus Datenschutzgründen (insbesondere hinsichtlich Cookies) und um eine Nachverfolgung des Nutzers zu erschweren, ist der Link nicht anklickbar. Sie müssen die URL in die Adresszeile Ihres Browsers kopieren. Die Hinweise können Sie auf Wunsch vollkommen anonym abgeben – Ihre Anonymität wird dann durch mehrere technische Mechanismen sichergestellt. Auch wenn Sie einen Hinweis anonym abgeben, können Sie die Bearbeitung Ihrer Meldung verfolgen und nachträglich weitere Informationen ergänzen. Dazu erhalten Sie nach Abgabe des Hinweises einen sicheren, anonymen Zugang zu WhistlePort.

Unabhängige Compliance-Beauftragte gehen den Hinweisen nach

Alle Hinweise werden von unseren Compliance-Beauftragten, Rechtsanwalt Sebastian Steffens und Sevgi Yalinkilic, digital entgegengenommen und bearbeitet – auch anonym abgegebene Meldungen. Frau Yalinkilic und Herr Steffens agieren bei der Bearbeitung der eingehenden Hinweise stets unabhängig und selbstständig und dürfen die Identität des Hinweisgebers gegen dessen Willen nicht an die Kanzleipartner weitergeben.

Wir nehmen Hinweise auf unethisches oder gar strafrechtlich relevantes Verhalten sehr ernst. Sollten wir Meldungen erhalten, laut derer auch unsere Kanzlei zum Geschädigten geworden sein kann, gehen wir diesen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gewissenhaft nach. Mit Ihrer Hilfe kann es uns gelingen, Missstände aufzudecken und abzuschalten. Damit wird der Hinweisgeberschutz zum Teil unserer Unternehmenskultur und bildet den Auftakt einer kanzleiweiten Compliance-Strategie.

Compliance-Beauftragter Sebastian Steffens

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