Lkw-Maut falsch berechnet: Rückerstattung von Mautkosten

Sie haben zu viele Mautgebühren bezahlt? Wir helfen Ihnen bei der Rückerstattung!

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Für alle Lkw mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen gilt in Deutschland auf Autobahnen und Bundesstraßen die Mautpflicht. Die Mautgebühr ist streckenbezogen und darf nach europäischem Recht ausschließlich Kosten für den Betrieb der Mautstrecken enthalten wie etwa Bau- und Instandhaltungskosten – Kosten für die Verkehrspolizei gehören nicht dazu.

Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020 hervor. Nun steht fest, dass deutsche und ausländische Transportunternehmen seit 2018 zu viel Lkw-Maut gezahlt haben. Bislang waren die im Mautsatz enthaltenen Kosten der Verkehrspolizei von den Mautzahlern getragen wurden. Nach Auffassung des EuGH fallen aber polizeiliche Kosten in die Verantwortung des Staates.

Das von der Bundesrepublik Deutschland zu viel eingezogene Geld können Transportunternehmen, die hierzulande mautpflichtige Straßen genutzt haben, nun zurückfordern. Rückerstattet werden:

  • Anteile zu viel gezahlter Mautbeträge rückwirkend ab 2018
  • mindestens 7 Prozent, gegebenenfalls aber auch 20 bis 30 Prozent oder sogar 100 Prozent Kostenanteil bereits gezahlter Maut

Kostenlose Erstberatung: Wir helfen bei der Rückerstattung Ihrer Mautkosten

Fuhrunternehmen und Speditionen können teils hohe Rückforderungsansprüche geltend machen. Aber auch kleinere Transportunternehmen können profitieren, denn die entrichteten Mautgebühren, die sich über die Jahre summiert haben, sind nicht zu unterschätzen. Wir, die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, konnten bereits bundesweit für zahlreiche Speditionen Erstattungsansprüche geltend machen. Nutzen auch Sie unsere kostenlose Erstberatung, in der wir die Erfolgschancen auf Rückerstattung Ihrer zu viel gezahlten Mautbeträge prüfen. Gerne können Sie sich mit uns per Telefon unter 030-200 590 770, per E-Mail an info@rueden.de oder über unser Kontaktformular in Verbindung setzen.

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