Gefangenensammelstelle Gesa Berlin Hilfe für Gefangene

Eine nahestehende Person (Freund, Ehemann, Verwandte) befindet sich in der Gefangenensammelstellen (kurz Gesa) in Berlin? Sie versuchen Ihr zu helfen, oder wisse noch gar nicht wo genau sich die nahestehende Person befindet?

Um die Rechte der nahestehenden Person in der Gefangenensammelstelle Berlin optimal zu wahren und eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten, ist die frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Strafverteidigers unbedingt zu empfehlen.

Der Verteidiger kann herausfinden, wo sich die von Ihnen gesuchte Person befindet, was Ihr vorgeworfen wird und wie es Ihr insgesamt geht, wenn der Mandant mit der Weitergabe der Informationen einverstanden ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Situation der vorläufigen Festnahme oder einer angeordneten Untersuchungshaft durch den Verteidiger beendet werden.

Entlassung aus der Gefangenensammelstellen, wenn Meldeauflagen ausreichen

Eine der häufigsten Auflagen zur Haftverschonung ist die Meldeauflage. Diese verpflichtet den Beschuldigten, sich regelmäßig bei einer Polizeidienststelle zu melden. Die Häufigkeit der Meldungen wird vom Haftrichter festgelegt und kann je nach Fall variieren. Weitere mögliche Auflagen können die Abgabe des Reisepasses, ein Ausreiseverbot oder das Verbot, Kontakt zu bestimmten Personen aufzunehmen, sein

Dies ermöglicht es dem Beschuldigten, seine beruflichen und familiären Verpflichtungen weiterhin wahrzunehmen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass er sich dem Strafverfahren stellt.

Zusammenfassend bieten die Vermeidung von Haft und die Haftverschonung durch Meldeauflagen flexible und verhältnismäßige Mittel, um die Freiheitsrechte der Beschuldigten zu schützen und gleichzeitig die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten.

Eine professionelle Strafverteidigung ist somit der Schlüssel für eine effektive Wahrnehmung der eigenen Rechte in diesem sensiblen Verfahrensstadium.

Telefonnummern und Adressen Gefangenensammelstellen in Berlin

Gefangenensammelstellen in Berlin

Berlin verfügt über mehrere Gefangenensammelstellen, die jeweils unterschiedliche Bezirke abdecken. Hier sind die wichtigsten Standorte:

Gesa Zentrale: Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin, Tel: 030 4664 754 510

Gesa City: Perleberger Straße 61A, 10559 Berlin, Tel: 030 4664 754 310

Gesa West: Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin, Tel: 030 4664 754 210

Gesa Südwest: Gallwitzallee 87, 12249 Berlin, Tel: 030 4664 754 410

Gesa Nordost: Pablo-Picasso-Straße 2, 13057 Berlin, Tel: 030 4664 754 710

Diese Standorte sind so gewählt, dass sie eine möglichst flächendeckende Abdeckung der Stadt gewährleisten und die Transportwege für die Polizei minimieren.

Was sind Gefangenensammelstellen?

Gefangenensammelstellen, oft abgekürzt als GESA, sind spezielle Einrichtungen, die von der Polizei genutzt werden, um festgenommene Personen vorübergehend unterzubringen. Diese Einrichtungen kommen insbesondere bei Großveranstaltungen, Demonstrationen oder anderen Ereignissen zum Einsatz, bei denen eine hohe Anzahl von Festnahmen zu erwarten ist. In Berlin gibt es mehrere solcher Sammelstellen, die strategisch über die Stadt verteilt sind.

Zweck und Funktion von Gefangenensammelstellen

Gefangenensammelstellen dienen der kurzfristigen Unterbringung von Personen, die von der Polizei festgenommen wurden. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. bei Demonstrationen, bei denen es zu Ausschreitungen kommt, oder bei Großveranstaltungen, bei denen die regulären Haftplätze nicht ausreichen. Die GESA sind darauf ausgelegt, eine große Anzahl von Personen gleichzeitig aufzunehmen und zu verwalten.

Bedingungen und Erfahrungen Gefangenensammelstellen

Die Bedingungen in den Gefangenensammelstellen können stark variieren. Berichte von Personen, die während des G20-Gipfels in Hamburg in einer GESA untergebracht waren, zeichnen ein Bild von teilweise schwierigen Bedingungen. Festgenommene mussten sich bis auf die Unterwäsche ausziehen und wurden gründlich durchsucht. Persönliche Gegenstände wurden konfisziert, und die Versorgung mit Nahrung und Wasser war minimal. In einigen Fällen mussten die Festgenommenen bis zu 30 Stunden in der GESA verbringen, bevor sie einem Richter vorgeführt wurden.

Kritik und Herausforderungen Gefangenensammelstellen

Die Nutzung von Gefangenensammelstellen ist nicht unumstritten. Kritiker bemängeln die oft schlechten Bedingungen und die mangelnde Transparenz. Es gibt Berichte über unzureichende Versorgung und lange Wartezeiten, bis die Festgenommenen einem Richter vorgeführt werden. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Rechte der Festgenommenen, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Anwälten und die Möglichkeit, Angehörige zu informieren.

Schließungen und Umstrukturierungen Gefangenensammelstellen

In der Vergangenheit gab es Pläne, einige der Gefangenensammelstellen in Berlin zu schließen, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern. So sollten beispielsweise die GESA an der Pankstraße 29 in Gesundbrunnen und an der Friesenstraße 16 in Kreuzberg geschlossen werden. Diese Maßnahmen wurden jedoch kontrovers diskutiert, da sie längere Transportwege und potenziell längere Haftzeiten für die Festgenommenen zur Folge haben könnten.

Gefangenensammelstellen spielen eine wichtige Rolle im polizeilichen Gefangenenwesen, insbesondere bei Großveranstaltungen und Demonstrationen. Sie ermöglichen es der Polizei, eine große Anzahl von Festnahmen effizient zu verwalten. Dennoch gibt es erhebliche Herausforderungen und Kritikpunkte, die angegangen werden müssen, um die Bedingungen für die Festgenommenen zu verbessern und ihre Rechte zu wahren. Die Diskussion über die Zukunft und die Struktur dieser Einrichtungen wird sicherlich weitergehen, da sie ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitsapparates in Berlin sind.

FAQ zum Thema Gefangenensammelstelle

Wie lange dauert es in der Regel, bis man in der Gesa den Richter sieht?

Es gibt hierfür keine feste Regel wie lange Festgenommene in den Gefangenensammelstellen (GESA) in Berlin auf die Vorführung vor einem Richter warten müssen. Die Wartezeit kann stark variieren und teilweise sehr lang sein.

Ein Betroffener, der während des G20-Gipfels in Hamburg in einer GESA untergebracht war, berichtete, dass einige Mitgefangene bereits 16 bis 24 Stunden dort waren, ohne einem Richter vorgeführt worden zu sein. Er selbst musste 30 Stunden in der GESA verbringen, bevor er vor den Richter kam.

Laut Gesetz müssen Festgenommene “unverzüglich, spätestens aber am Tage nach der Festnahme” einem Richter vorgeführt werden. Allerdings gibt es keine klare Definition, was “unverzüglich” in diesem Zusammenhang genau bedeutet.

In der Praxis kommt es offenbar häufig zu deutlichen Verzögerungen, bis die Vorführung vor einem Richter erfolgt. Gründe dafür können die hohe Auslastung der Einrichtungen bei Großereignissen sowie Personalengpässe sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wartezeit bis zur Richtervorführung in den Berliner Gefangenensammelstellen sehr unterschiedlich sein kann – von wenigen Stunden bis hin zu über einem Tag. Eine gesetzlich fixierte Höchstdauer gibt es nicht, was von Kritikern als problematisch angesehen wird

Welche Rechte haben Verhaftete in der Gefangenensammelstelle GESA

Personen, die in einer Gefangenensammelstelle (GESA) in Berlin festgehalten werden, haben bestimmte Rechte, die sich aus der Strafprozessordnung (StPO) und anderen gesetzlichen Regelungen ergeben. Diese Rechte sind jedoch oft eingeschränkt im Vergleich zu den Rechten von Insassen in regulären Justizvollzugsanstalten. Hier sind die wichtigsten Rechte, die Verhaftete in der GESA haben:

1. Recht auf Benachrichtigung eines Angehörigen oder einer Vertrauensperson

Gemäß § 114c StPO muss einem verhafteten Beschuldigten unverzüglich Gelegenheit gegeben werden, einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen, sofern der Zweck der Untersuchung dadurch nicht erheblich gefährdet wird. Dies bedeutet, dass die Polizei den Verhafteten in der Regel ein Telefonat gewähren muss, um jemanden über die Verhaftung zu informieren.

2. Recht auf Kontakt zu einem Anwalt in Gefangenensammelstellen

Verhaftete haben das Recht, unverzüglich Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Dies ist besonders wichtig, da der Anwalt die Rechte des Verhafteten schützen und rechtliche Schritte einleiten kann, um die Freilassung zu erreichen oder die Haftbedingungen zu verbessern. Es wird dringend empfohlen, keine Aussagen zur Sache zu machen, bevor ein Anwalt konsultiert wurde.

3. Recht auf Schweigen in Gefangenensammelstellen

Verhaftete haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Dies ist ein grundlegendes Recht, das dazu dient, die Verteidigungsmöglichkeiten nicht zu beeinträchtigen. Es wird empfohlen, dieses Recht zu nutzen und keine Angaben zur Sache zu machen, bevor ein Anwalt hinzugezogen wurde.

4. Recht auf eine richterliche Vorführung in Gefangenensammelstellen Gesa Berlin

Gemäß § 115 StPO muss der Verhaftete spätestens am Tag nach seiner Ergreifung einem Richter vorgeführt werden. Der Richter entscheidet dann über die Fortdauer der Haft und ob der Haftbefehl aufrechterhalten wird.

5. Recht auf humane Behandlung

Auch in der GESA haben Verhaftete das Recht auf humane Behandlung. Dies umfasst grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Wasser und medizinische Versorgung. Allerdings gibt es Berichte, dass diese Versorgung in der Praxis oft minimal ist.

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