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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht · Berlin & bundesweit

Anwalt für Strafrecht in Berlin – versierte Strafverteidigung

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, zählt das richtige Verhalten vom ersten Moment an. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Vorladung, Durchsuchung und Festnahme haben und wie Strafverteidiger Johannes von Rüden Sie in Berlin verteidigt.

  • Kostenfreier Rückruf
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Verteidigung in Berlin und bundesweit

Worum es geht

VON RUEDEN verteidigt in allen Stadien des Strafverfahrens: im Ermittlungsverfahren, gegen den Strafbefehl, nach Anklage vor Amts- und Landgericht, in Berufung und Revision. Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist seit 2007 zugelassen und führt jedes Mandat persönlich.

Die Kanzlei sitzt am Leipziger Platz in Berlin-Mitte und verteidigt bundesweit. Bei Durchsuchung, Festnahme und Haft sind wir auch nachts und am Wochenende erreichbar, wenn nötig vor Ort.

Die meisten Verfahren werden früh entschieden: durch Schweigen, Akteneinsicht und eine Verteidigung, die einsetzt, bevor Aussagen gemacht und Beweise bewertet sind. Ziel ist die Einstellung, bevor es öffentlich wird.

Ihre Rechte

Was Ihnen im Verfahren zusteht

Schweigen
§ 136 StPO, darf nicht gegen Sie gewertet werden
Verteidiger frei wählen
§ 137 StPO, in jeder Lage des Verfahrens
Akteneinsicht durch den Verteidiger
§ 147 StPO
Angehörige müssen nicht aussagen
§ 52 StPO
Haftprüfung
jederzeit beantragen, § 117 StPO

Worauf es ankommt

Drei Dinge entscheiden den Verlauf

Früh handeln

Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich beeinflussen, oft noch vor einer Anklage. Das gilt auch, wenn der Vorwurf unbegründet ist.

Nichts auf eigene Faust

Keine Aussage, keine Herausgabe, kein Kontakt zu Zeugen oder Geschädigten. Alles läuft über die Verteidigung.

Folgen mitdenken

Führungszeugnis, Beruf, Aufenthalt und Familie werden von Anfang an in die Strategie einbezogen.

Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt.

Sie dürfen schweigen, und das darf nicht gegen Sie verwendet werden. Alles Weitere besprechen wir, nachdem wir die Akte gesehen haben.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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