Anwalt für Strafrecht in Berlin:
Kompetente Hilfe von erfahrenem Strafverteidiger

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Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Berlin? Dann sind Sie am S-Bahnhof Potsdamer Platz bei VON RUEDEN an der richtigen Adresse. Ein erfahrenes Team aus Rechtsanwälten rund um Strafverteidiger Johannes von Rüden berät, informiert und verteidigt Sie in sämtlichen Angelegenheiten im Bereich Strafrecht. Als spezialisierter Anwalt im Strafrecht unterstützt RA von Rüden Sie und gibt Ihnen kostbare Tipps zur richtigen Verhaltensweise bei Durchsuchungen oder Festnahmen. Darüber hinaus können auch Informationen für Angehörige eingeholt werden, deren Verwandter oder Freund sich in Untersuchungshaft befindet. Schauen Sie sich dazu auf unseren Themenseiten um oder vereinbaren Sie gleich jetzt eine kostenfreie Erstberatung mit Ihrem Anwalt für Strafrecht in Berlin.

Als Strafverteidiger in ganz Berlin und Umland für Sie da Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist ausschließlich auf das Rechtsgebiet Strafrecht fokussiert. Als Strafverteidiger vertritt von Rüden Mandanten in sämtlichen Fällen – ganz gleich, welche Straftat ihnen vorgeworfen wird. Da in kaum einem anderen Rechtsgebiet ohne Anwalt so viel falsch gemacht werden kann, ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht als Berater und Strafverteidiger an seiner Seite zu haben.

Es geht um viel: Wer einen Strafverteidiger in Berlin sucht, sucht einen im Strafrecht spezialisierten Anwalt, auf den er sich zu 100 Prozent verlassen kann. Von Rüden bietet erstklassige anwaltliche Beratung und kompetente Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Die wichtigste Regel im Strafrecht: Schweigen Sie!

Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Anwalt für Strafrecht in Berlin beraten.
Strafverteidiger von Rüden ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.

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Keine Plattitüde, sondern essenziell:
Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!

Sicher ist Ihnen bekannt, dass Sie im gesamten Strafverfahren das Recht haben, zu schweigen. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von Ihnen eine Aussage verlangt. Dieses Recht gilt unabhängig von der Schwere der vorgeworfenen Straftat. Und schweigen bedeutet in diesem Kontext tatsächlich gänzlich zu schweigen. Ohne die Rücksprache mit Ihrem Anwalt für Strafrecht äußern Sie sich bitte nicht – gar nicht.

Das Recht zu schweigen haben auch Angehörige, also Ehegatten, Lebenspartner, in Lebenspartnerschaft verbundene Personen, Verwandte, verschwägerte Personen sowie Adoptiv- und Pflegeeltern. Diese Personen müssen (und sollten) sich ebenfalls nicht zum Tatvorwurf äußern. Ausgenommen davon sind die Angaben zur Person (Name, Anschrift etc.) - diese müssen gemacht werden.

Ihr Recht auf einen frei wählbaren Strafverteidiger

Unabhängig von der Art der Ihnen vorgeworfenen Straftat können Sie in jeder Phase des Verfahrens einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Das gehört zwingend zum fairen Prozess. Grundsätzlich können Sie sich von einem frei wählbaren Strafverteidiger verteidigen lassen. Als Beschuldigter bestimmen nur Sie, wen Sie als Verteidiger wählen, nicht das Gericht. Sie haben dieses Recht ebenso bei Strafvollstreckungsentscheidungen, in Verfahren zur Sicherungsverwahrung und in Entschädigungsverfahren. Weiter dürfen Sie sich auch bei der Teilnahme an Terminen, Gegenüberstellungen, körperlichen Untersuchungen, der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung sowie bei der Anhörung vor Erlass eines Haftbefehls von Ihrem (selbst gewählten) Strafverteidiger begleiten lassen. Wichtig: Machen Sie von Ihrem Recht ausnahmslos Gebrauch. Überlassen Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten nichts dem Zufall – dazu steht zu viel auf dem Spiel. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie berechtigterweise beschuldigt sind oder nicht. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und beauftragen Sie einen Anwalt, der im Strafrecht bewandert ist.

Strafrecht Berlin: Anwalt bei Durchsuchung hinzuziehen

Es gibt Situationen, in denen ein Anwalt für Strafrecht unverzichtbar ist, um sich nicht um Kopf und Kragen zu reden. Ein Beispiel: Die Polizei steht am frühen Morgen vor Ihrer Wohnung oder Ihren Geschäftsräumen, manchmal in Begleitung eines Drogenspürhundes. Machen Sie die Situation nicht schlimmer, als sie vielleicht ist. In diesen Augenblicken ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und auch wahrnehmen – die Polizei muss sich an gesetzliche Regeln halten. Das gilt, wenn Ihre eigenen Räume durchsucht werden, aber auch bei der Durchsuchung fremder Räume, sei es bei Verwandten, Bekannten oder dem Partner. Auch in diesen Situationen ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Anwalt für Strafrecht hilft bei Verhaftung oder Festnahme

Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Berlin Ihnen durch Festnahme die Freiheit entzieht oder Sie aufgrund einer Verhaftung durch richterliche Anordnung im laufenden Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (U-Haft) geraten, ist die Einschaltung eines Anwalts für Strafrecht angezeigt. Die Verhaftung ist nur zulässig, wenn gegen Sie ein dringender Tatverdacht besteht, ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat und der zu erwartenden Strafe im Verhältnis steht. Als spezialisierter, unnachgiebiger und langjährig erfahrener Anwalt für Strafrecht in Berlin wird RA von Rüden diese Voraussetzungen genaustens prüfen. Sofern eine rechtliche Möglichkeit besteht (und sei diese noch so gering), setzt er alles daran, Ihre Entlassung aus der U-Haft zu bewirken.

Einem Rechtsanwalt im Strafrecht stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den Haftbefehl aufzuheben oder durch mildere – nicht freiheitsentziehende Maßnahmen zu ersetzen. Und auch wenn Sie bisher nicht verhaftet wurden, aber ggf. per Haftbefehl gesucht werden, ist die frühzeitige Beratung durch einen Strafverteidiger sinnvoll. Nutzen Sie Ihr Recht und mit diesem Ihre Chance durch anwaltlicher Unterstützung gegen einen Haftbefehl vorzugehen und so einer Verhaftung bestenfalls zuvorzukommen.

Tätigkeitsgebiete als Anwalt für Strafrecht in Berlin

Im Strafrecht unterscheidet man verschiedene Teilbereiche, die jeweils besonderes Wissen und Erfahrung erfordern. Für eine optimale Verteidigung muss auch der Rechtsanwalt über entsprechende Kompetenzen im Strafrecht verfügen. Wählen Sie Ihren Strafverteidiger daher mit Bedacht.

Unsere Kompetenzen bei der Verteidigung im Strafrecht

Sexualstrafrecht

Sie befinden sich in ernster Lage? Ihnen wird eine Sexualstraftat wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch oder eine Straftat in Zusammenhang mit Kinderpornografie vorgeworfen? Sie wurden wegen einer angeblichen Sexualstraftat angezeigt? Bei Vergewaltigung drohen bis zu zehn Jahre Haft, bei sexueller Nötigung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wenn Sie durch die Staatsanwaltschaft erkennungsdienstlich behandelt werden sollen, Ihre Wohnräume durchsucht und/oder Computer beschlagnahmt wurden, wenden Sie sich an uns. Ein Anruf genügt und Ihr Anwalt für Strafrecht ist für Sie in ganz Berlin und jeder Situation zur Stelle.

Betäubungsmittelstrafrecht

Im Tätigkeitsgebiet Betäubungsmittelstrafrecht beschäftigen uns insbesondere die Strafvorschriften zu Betäubungsmitteldelikten §§ 29, 29a, 30, 30a, 30b Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das Darknet, Handel treiben mit Drogen (30a BtMG) sowie die Thematik der nicht geringen Menge Betäubungsmittel sind wiederkehrende Fallkonstellationen, mit denen wir uns als Berliner Strafrechtler häufig auseinandersetzen.

Rechtsanwalt Jugendstrafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafrecht. Für die Strafbarkeit und die Verurteilung von Straftätern, die zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt waren, gilt das allgemeine Strafrecht und Strafprozessrecht nur, soweit das Jugendgerichtsgesetz keine spezifischen Regelungen zur Sache enthält. Die Anwendung dieses Sonderstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten des/der Jugendlichen entgegenwirken. Im Strafregister werden nur Verurteilungen zu Jugendstrafe vermerkt; Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel werden hingegen im Erziehungsregister eingetragen. Als spezialisierter Strafverteidiger berät und vertritt Rechtsanwalt Johannes von Rüden Jugendliche und ihre Eltern bei Vorwürfen und in Gerichtsprozessen in Berlin.

Strafverteidiger Berlin für Wirtschaftsstrafrecht

Als Experten für Wirtschaftsstrafrecht vertreten RA von Rüden und sein Team Mandanten in ganz Deutschland. Das Wirtschaftsstrafrecht fasst als Begriff diverse strafrechtlich relevante Taten zusammen, die im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit stehen. Dazu zählen unter anderem Delikte wie Betrug, Untreue, Korruption, Diebstahl geistigen Eigentums, Insolvenz- und Steuerdelikte sowie das Arbeitsstrafrecht. Auch hier bieten wir Ihnen als Anwälte für Strafrecht Beratung an.

Nebenklage und Opferschutz

Als Partnerschaft von Rechtsanwälten im Strafrecht vertreten Johannes von Rueden und sein Team als Vertreter der Nebenklage Opfer von Straftaten. Durch das Auftreten als Nebenkläger erhalten Mandanten die Möglichkeit, sich als Opfer bestimmter Straftaten am Verfahren gegen den Beschuldigten zu beteiligen und darauf Einfluss zu nehmen. Als Nebenkläger erhalten Opfer eigene prozessuale Rechte, die über die hinausgehen, die jedem Verletzten zustehen. Eine Nebenklage vermeidet, dass Verletzte in der Hauptverhandlung auf die passive Funktion eines Zeugen reduziert werden.

Verkehrsstrafrecht

Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer oder illegale Straßenrennen fallen unter das Verkehrsstrafrecht, einem Teilbereich des Strafrechts. Auch hier können harte Strafen wie Geld- und Freiheitsstrafen oder Führerscheinentzug drohen. Die Berliner Strafrecht-Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN beraten und verteidigen Sie beim Tatvorwurf schwerwiegender Zuwiderhandlung im Straßenverkehr. Als versierte Strafverteidiger sind von Rüden und Partner berlinweit für Sie im Einsatz.

Strafverteidiger bei Untersuchungshaft in Berlin

Als Experten für Strafrecht konzentrieren sich RA von Rüden und Team zudem auf Verfahren von Beschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Die Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern soll sicherstellen, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten durchführbar ist. Die sogenannte U-Haft ist nur zulässig, wenn gegen den Beschuldigten dringender Tatverdacht besteht, ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Sanktion nicht außer Verhältnis steht. Der Haftgrund kann in der Flucht des Beschuldigten bestehen oder in der Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Ihr Anwalt für Strafrecht prüft, ob eine Untersuchungshaft angemessen ist und setzt sich für Ihre Rechte ein.

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