Strafrecht · Berlin & bundesweit
Anwalt für Strafrecht in Berlin – versierte Strafverteidigung
Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, zählt das richtige Verhalten vom ersten Moment an. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Vorladung, Durchsuchung und Festnahme haben und wie Strafverteidiger Johannes von Rüden Sie in Berlin verteidigt.
- Kostenfreier Rückruf
- Rund um die Uhr erreichbar
- Verteidigung in Berlin und bundesweit
Wobei können wir helfen?
Worum es geht
VON RUEDEN verteidigt in allen Stadien des Strafverfahrens: im Ermittlungsverfahren, gegen den Strafbefehl, nach Anklage vor Amts- und Landgericht, in Berufung und Revision. Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist seit 2007 zugelassen und führt jedes Mandat persönlich.
Die Kanzlei sitzt am Leipziger Platz in Berlin-Mitte und verteidigt bundesweit. Bei Durchsuchung, Festnahme und Haft sind wir auch nachts und am Wochenende erreichbar, wenn nötig vor Ort.
Die meisten Verfahren werden früh entschieden: durch Schweigen, Akteneinsicht und eine Verteidigung, die einsetzt, bevor Aussagen gemacht und Beweise bewertet sind. Ziel ist die Einstellung, bevor es öffentlich wird.
Ihre Rechte
Was Ihnen im Verfahren zusteht
- Schweigen
- § 136 StPO, darf nicht gegen Sie gewertet werden
- Verteidiger frei wählen
- § 137 StPO, in jeder Lage des Verfahrens
- Akteneinsicht durch den Verteidiger
- § 147 StPO
- Angehörige müssen nicht aussagen
- § 52 StPO
- Haftprüfung
- jederzeit beantragen, § 117 StPO
Worauf es ankommt
Drei Dinge entscheiden den Verlauf
Früh handeln
Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich beeinflussen, oft noch vor einer Anklage. Das gilt auch, wenn der Vorwurf unbegründet ist.
Nichts auf eigene Faust
Keine Aussage, keine Herausgabe, kein Kontakt zu Zeugen oder Geschädigten. Alles läuft über die Verteidigung.
Folgen mitdenken
Führungszeugnis, Beruf, Aufenthalt und Familie werden von Anfang an in die Strategie einbezogen.
Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt.
Sie dürfen schweigen, und das darf nicht gegen Sie verwendet werden. Alles Weitere besprechen wir, nachdem wir die Akte gesehen haben.
Strafrecht-Soforthilfe
Rückruf anfordern








