Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Abstandsverstoß in der Probezeit: Das sind die Strafen

Endlich den Führerschein in der Tasche! Für Fahranfänger ein großer Moment – der aber ganz schnell vorbei sein kann: In Deutschland sind Fahranfänger häufig in schwere Unfälle verwickelt. Wer frisch hinterm Lenkrad sitzt, bekommt den Führerschein deshalb erst einmal nur unter Vorbehalt. In der sogenannten Probezeit dürfen sich Fahranfänger kaum Verstöße gegen Verkehrsregeln erlauben. Dazu gehört auch, auf den nötigen Sicherheitsabstand zum Vordermann zu achten. Wird dieser Mindestabstand nicht eingehalten und geraten Fahranfänger in eine Abstandsmessung, kann sich die Probezeit verlängern – Punkte und Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog inklusive.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

In der Probezeit fallen Strafen strenger aus – auch beim Abstandsverstoß

Zwei Jahre dauert die Probezeit für Fahranfänger in Deutschland – allerdings nur, wenn sie in dieser Zeit beweisen, dass sie dem Straßenverkehr gewachsen sind und sich an seine Regeln halten. Tun sie das nicht, werden sie empfindlicher bestraft als langjährige Autofahrer: zum Beispiel mit einer Verlängerung der Probezeit. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist beispielsweise die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes. In der Probezeit sollten Autofahrer ganz besonders darauf achten, Distanz zu wahren.

Abstandsverstöße in der Probezeit werden mitunter hart bestraft.

Der Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen ist in § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Genaue Meterangaben sucht man dort jedoch vergeblich. Festgehalten ist lediglich, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass es nicht zu einem Auffahrunfall kommt, wenn das vorausfahrende Auto plötzlich bremst. Dennoch gibt es klare Richtlinien, wie groß der Abstand innerorts und außerorts zu sein hat. Diese Vorgaben für den Mindestabstand gelten auch in der Probezeit.

Mindestabstand in der Probezeit ignoriert? Strafe orientiert sich an Geschwindigkeit

In der Probezeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. A-Verstöße: Schwerwiegende Verstöße
  2. B-Verstöße: Weniger schwerwiegende Verstöße

Das Missachten des Sicherheitsabstandes in der Probezeit stellt dabei einen A-Verstoß dar. Insbesondere ab einer Geschwindigkeit von über 80 km/h sollten Fahranfänger dem vorausfahrenden Auto nicht zu nahekommen: Halten sie einen geringeren Abstand als 5/10 des halben Tachowerts, wird dies in der Regel als A-Verstoß gewertet und kann unangenehme Folgen nach sich ziehen:

  • Punkt in Flensburg
  • Bußgeld von mindestens 75 Euro
  • Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre

Wichtig: Haben sich Fahranfänger drei A-Verstöße geleistet, ist der Führerschein weg. Sie müssen dann eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten überstehen. Kleiner Lichtblick: Nach ungefähr drei Monaten darf man einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich