Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren und geblitzt worden?

Rote Ampel überfahren: Wer bei rot geblitzt wurde, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

Rote Ampel überfahren und einen Rotlichtverstoß begangen? Ampeln regeln die Vorfahrt an Kreuzungen und Bahnübergängen und tragen somit zu einem geregelten, sicheren Straßenverkehr bei. Die Missachtung einer roten Ampel kann das Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen. Eile, Unachtsamkeit oder falsch eingeschätzte Geschwindigkeit – schnell wird eine rote Ampel überfahren. Dann drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog.

Selbst wenn es beim Rotlichtverstoß zu keinem Unfall kommt, kann diese Ordnungswidrigkeit bemerkt werden. Einige Ampeln sind mit Blitzern ausgestattet, die einen Rotlichtverstoß festhalten. Wer eine rote Ampel überfährt und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine gelbe Ampel überfährt und dabei den Verkehr gefährdet oder den grünen Pfeil an einer Ampel missachtet. Auch hier drohen Bußgelder.

Rote Ampel überfahren: Fälle, Folgen und nächste Schritte

Kurzantwort: Fährt ein Verkehrsteilnehmer bei Rot über die Haltelinie hinaus in den geschützten Kreuzungsbereich ein, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Bis zu einer Sekunde Rotzeit handelt es sich in der Regel um einen einfachen, bei mehr als einer Sekunde um einen qualifizierten Rotlichtverstoß; wer vor dem geschützten Bereich stoppt, begeht regelmäßig nur einen Haltelinienverstoß. Rechtsgrundlagen sind § 37 StVO und die Anlage zur BKatV.

Ordnen Sie den konkreten Ampelverstoß ein und lesen Sie anschließend gezielt zu Sanktionen, besonderen Verkehrssituationen und möglichen rotlichtspezifischen Beweisfragen weiter.

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Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß?

Wird eine rote Ampel überfahren und in den Gefahrenbereich eingefahren, ist entscheidend, wie lange die Ampel bereits rot war. Denn: Von der Art des Rotlichtverstoßes hängen Höhe und Dauer der drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2026 ab. Es wird dabei zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Diese Unterscheidung und die Strafen für überfahrene rote Ampeln gelten dabei sowohl für Auto-, Lkw– und Motorradfahrer als auch für Fahrradfahrer. Lediglich für Fußgänger, die eine rote Ampel passieren, gelten andere Strafen.

Bei Rot geblitzt: einfacher Rotlichtverstoß

War die überfahrene Ampel weniger als eine Sekunde lang rot und der Fahrer wird geblitzt, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Dann drohen dem geblitzten Fahrer ein Bußgeld in Höhe von mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wird dabei eine andere Person gefährdet oder ein Sachschaden verursacht, beträgt das Bußgeld bis zu 240 Euro. Zudem erhält der Fahrer zwei Punkte in Flensburg und muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Hier die Strafen aus dem Bußgeldkatalog, wenn eine rote Ampel überfahren wurde:

einfacher RotlichtverstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
Ampel bei Rot überfahren90 €1Einzelfall prüfen**
… andere gefährdet200 €21 MonatEinzelfall prüfen**
… Sachschaden verursacht240 €21 MonatEinzelfall prüfen**

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Bei Rot geblitzt: qualifizierter Rotlichtverstoß

Dauert die Rotphase beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde an und der Fahrer wird geblitzt, spricht das Verkehrsrecht von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dann drohen dem Fahrer höhere Strafen: ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat. Auch bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Verursachung von Sachschäden mit noch höheren Sanktionen zu rechnen. Die Strafen im Überblick:

qualifizierter RotlichtverstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
Ampel bei Rot überfahren 200 €21 MonatEinzelfall prüfen**
… andere gefährdet320 €21 MonatEinzelfall prüfen**
… Sachschaden verursacht360 €21 MonatEinzelfall prüfen**

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Wiederholungstäter, die öfter bei Rot über die Ampel fahren und damit einen Rotlichtverstoß mehrmals begehen, müssen mit noch härteren Strafen rechnen.

Ein Rotlichtverstoß wird nicht allein wegen eines Unfalls oder Sachschadens automatisch zur Straftat nach § 315c StGB. Dafür müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere ein grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Verstoß gegen eine der dort genannten Verkehrsregeln sowie eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für eine fremde Sache von bedeutendem Wert. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Einzelfall statt allgemeiner SUV-Zuschlag: Der Fahrzeugtyp allein begründet keinen generellen höheren Regelsatz für einen Rotlichtverstoß. Ein Abweichen vom Bußgeldkatalog bedarf einer tragfähigen Begründung anhand der konkreten Tat und darf nicht aus einem einzelnen Urteil als allgemeine Regel abgeleitet werden.

Wann wird an der roten Ampel geblitzt?

Ampelblitzer lösen sowohl bei Rotlichtverstößen als auch bei Haltelinienverstößen aus. Der sogenannte Rotlichtverstoß – das Überfahren einer roten Ampel – ist eine Ordnungswidrigkeit und wird in § 49 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StVO beschrieben. Der Verkehrsteilnehmer fährt dabei in den geschützten Bereich, obwohl die Ampel bereits auf Rot steht. Der geschützte Bereich – auch als Gefahrenbereich bezeichnet – ist der Bereich hinter der Ampelanlage, also in der Regel die Kreuzung oder der Bahnübergang. Der Beginn des Gefahrenbereichs wird meist durch eine Linie gekennzeichnet.

Überfährt der Autofahrer die Ampel bei Rot, fährt aber nicht in den geschützten Bereich ein, spricht man von einem Haltelinienverstoß, nicht von einem Rotlichtverstoß. Um diese beiden Verstöße voneinander abzugrenzen, wird der Verkehrsteilnehmer meist zweimal geblitzt, wenn er eine rote Ampel überfährt – zum Beispiel mit einem Multanova Multastar C. So kann die prüfende Behörde beurteilen, ob der Fahrer tatsächlich in den Gefahrenbereich eingefahren ist und einen Rotlichtverstoß begangen hat.

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Rote Ampel: Bußgeld und mehr in der Probezeit

Fahranfänger müssen sich in der Probezeit, sprich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb des Führerscheins, sehr genau an das Verkehrsrecht und die Verkehrsregeln halten. Der Bußgeldkatalog sieht für Rotlichtverstöße in der Probezeit verschärfte Sanktionen vor. Bei den jungen Fahrern wird nicht zwischen den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden: Selbst wenn die Ampel beim Überfahren erst weniger als eine Sekunde rot war, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Das heißt: um einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr. Ein solcher Verstoß führt – zusätzlich zu den üblichen Strafen aus dem Bußgeldkatalog – direkt zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

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Mehr Informationen

Wie soll sich der Fahrer nach einem Rotlichtverstoß verhalten?

Falls der Fahrer nach Missachtung einer roten Ampel von der Polizei angehalten wird, sollte er sich auf sein Recht zu Schweigen berufen. Der Fahrer ist nicht dazu verpflichtet, sich zu dem Vorfall zu äußern. Selbst scheinbar ungefährliche Äußerungen können ungewünschte Konsequenzen nach sich ziehen. Sagt der Fahrer etwa, er hatte gehofft, es noch rechtzeitig über die Kreuzung zu schaffen, gibt er mittelbar zu, diese Ordnungswidrigkeit bewusst begangen zu haben.

Nach einem festgestellten Rotlichtverstoß folgt regelmäßig zunächst die Fahrerermittlung beziehungsweise Anhörung; erst danach kann ein Bußgeldbescheid ergehen. Gegen den zugestellten Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Eine Begründung ist für die wirksame Einlegung nicht erforderlich; Frist, Form und Ablauf erklärt die zentrale Seite zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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