Drogen am Steuer können eine Ordnungswidrigkeit oder – bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit – eine Straftat sein. Für Cannabis gilt nach § 24a Absatz 1a StVG ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei den anderen in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mitteln genügt für die Ordnungswidrigkeit der Nachweis der dort bezeichneten Substanz im Blutserum. Eine Straftat setzt dagegen voraus, dass der Fahrer infolge des berauschenden Mittels nicht mehr sicher fahren kann; bei konkreter Gefährdung kommt § 315c StGB in Betracht. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt zusätzlich das strengere Alkohol- und Cannabisverbot des § 24c StVG. Rechtsstand: 27. August 2026.
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Das Gesetz behandelt Cannabis seit Einführung des THC-Grenzwerts gesondert in § 24a Absatz 1a StVG. Die Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG nennt daneben folgende berauschende Mittel und die für den Nachweis maßgeblichen Substanzen:
- Heroin
- Morphin
- Kokain
- (Designer-)Amphetamin
- Methamphetamin
Wichtig: 3,5 ng/ml THC im Blutserum sind der gesetzliche Grenzwert für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1a StVG – keine automatische Grenze zur Straftat. Eine Straftat hängt von der nachgewiesenen Fahruntüchtigkeit oder einer konkreten Gefährdung ab. Die Vorschriften zu THC und den in der Anlage genannten Substanzen gelten nicht, wenn der Nachweis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Medikaments stammt. Unabhängig davon darf niemand fahren, wenn das Mittel die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigt.
Drogen am Steuer: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Ist Fahren unter Drogeneinfluss eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? Sind die Voraussetzungen des § 24a StVG erfüllt, ohne dass Fahruntüchtigkeit nachgewiesen ist, liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor; die Regelsanktionen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Eine Straftat nach § 316 StGB liegt erst vor, wenn der Fahrer infolge des berauschenden Mittels nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Werden dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet, kann § 315c StGB einschlägig sein. Dann ist eine frühzeitige Strafverteidigung sinnvoll.

Ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, wird nicht allein aus einem freiwilligen Schnelltest abgeleitet. Urin-, Speichel- oder Schweißtests dienen vor allem dazu, einen Verdacht zu erhärten; die maßgeblichen Wirkstoffwerte werden regelmäßig durch eine ärztlich entnommene und im Labor untersuchte Blutprobe bestimmt. Eine Blutentnahme kann bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 24a oder 24c StVG gemäß § 46 Absatz 4 OWiG und bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat gemäß § 81a StPO auch ohne richterliche Anordnung erfolgen. Näheres zu Vortest und Blutprobe erklärt die Seite zum Drogentest. Für die strafrechtliche Fahruntüchtigkeit zählt eine Gesamtwürdigung, etwa von Blutbefund, Fahrweise und Ausfallerscheinungen.
Drogenkonsum als Autofahrer**: **Sanktionen nach Bußgeldkatalog
Unter dem Einfluss von Drogen Auto zu fahren ist keine gute Idee, da die große Gefahr besteht, sich und andere Verkehrsteilnehmer massiv zu gefährden. Das berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog bei der Sanktionierung des Fahrens unter Drogen. Beim Drogenkonsum am Steuer sind je nach Verstoß Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote vorgesehen. Die aktuellen Regelsätze ergeben sich aus den Nummern 242 bis 243b der amtlichen Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Das sind die Konsequenzen bei Drogen am Steuer:
| Verstoß | Bußgeld oder Strafe | Punkte | Fahrverbot oder Entziehung |
| Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1a oder Absatz 2 StVG | |||
| … ohne einschlägige Voreintragung | 500 € | 2 | 1 Monat |
| … bei bereits einer eingetragenen Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| … bei bereits mehreren solchen Eintragungen | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
| Straftat bei Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB) oder konkreter Gefährdung (§ 315c StGB) | Geld- oder Freiheitsstrafe nach StGB | 2; bei Entziehung oder isolierter Sperre 3 | in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB |
Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde Eignungszweifel prüfen; eine MPU folgt aber nicht automatisch aus jeder einzelnen Drogenfahrt. Bei Cannabis nennt § 13a FeV insbesondere Cannabismissbrauch, wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss oder eine frühere Entziehung aus diesen Gründen. Für andere Betäubungs- und Arzneimittel gelten die Voraussetzungen des § 14 FeV. Je nach Tatsachenlage kann zunächst ein ärztliches Gutachten oder eine MPU verlangt werden.
Drogen am Steuer: Wie lange ist der Führerschein weg?
Bei der Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1a oder Absatz 2 StVG ist im Regelfall ein Fahrverbot vorgesehen: ohne einschlägige Voreintragung ein Monat, bei einer oder mehreren einschlägigen Voreintragungen drei Monate. Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie kommt insbesondere bei einer Verkehrsstraftat oder festgestellter fehlender Fahreignung in Betracht; die Fahrerlaubnis erlischt dann und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Welche Strafe droht bei Drogen am Steuer in der Probezeit?
Verstöße gegen §§ 24a und 24c StVG in der Probezeit gelten als A-Verstoß. Für Cannabis gilt in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres das besondere Verbot des § 24c StVG; die Arzneimittelausnahme bleibt bestehen. Neben Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot kommen die Probezeitmaßnahmen hinzu. Entscheidend ist die Abfolge aller schwerwiegenden Zuwiderhandlungen – nicht nur weiterer Drogenverstöße:
| Stufe nach § 2a StVG | Probezeitmaßnahme |
| erster A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre Aufbauseminar |
| weiterer A-Verstoß nach Teilnahme am Aufbauseminar | schriftliche Verwarnung Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
| weiterer A-Verstoß nach Ablauf der in der Verwarnung genannten Frist | Entzug der Fahrerlaubnis |
Achtung: Auch andere Verkehrsverstöße, wie zu schnelles Fahren oder ein zu geringer Sicherheitsabstand, gelten als A-Verstoß. Für die Verhängung der Sanktionen aus der Tabelle ist die Anzahl aller A-Verstöße wichtig, nicht nur die der Drogenverstöße in der Probezeit.
Die rechtlichen Konsequenzen für Mischkonsum im Straßenverkehr
Beim sogenannten Mischkonsum werden mehrere berauschende Mittel oder Alkohol und ein berauschendes Mittel kombiniert. Mischkonsum ist nicht automatisch eine Straftat. Wer mit mindestens 3,5 ng/ml THC im Blutserum zusätzlich Alkohol konsumiert oder die Fahrt unter Alkoholwirkung antritt, begeht die besondere Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 2a StVG; der Bußgeldkatalog sieht beim ersten einschlägigen Fall 1.000 Euro und einen Monat Fahrverbot vor. Liegt Fahruntüchtigkeit oder eine konkrete Gefährdung vor, kommen dagegen §§ 316 oder 315c StGB in Betracht. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen werden hiervon getrennt nach der persönlichen Eignung geprüft.
Drogen am Steuer: Was steht im Führungszeugnis?
In das Bundeszentralregister werden nach § 4 BZRG strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen, nicht die bloße Ordnungswidrigkeit nach § 24a oder § 24c StVG. Wer etwa beim Autofahren unter Cannabiseinfluss fahruntüchtig ist, kann nach § 316 StGB verurteilt werden. Ob eine solche Verurteilung später im Führungszeugnis erscheint, richtet sich insbesondere nach Art und Höhe der Rechtsfolge sowie den Ausnahmen des § 32 BZRG. Bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann ein im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierter Anwalt die konkrete Akten- und Beweislage prüfen.
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