Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

2019: Die Neuerungen im Verkehrsrecht auf einen Blick

2019 Kalender

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Dafür will das Bundesverkehrsministerium 2019 mit zahlreichen Neuerungen sorgen. Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) verspricht neue Verkehrsregeln, höhere Bußgelder und mehr Sicherheit für Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge. Höhere Bußgelder sollen Verkehrsteilnehmer dazu bringen, sich gemäß der StVO zu verhalten. Mit welchen Geldbußen Sie jetzt rechnen müssen, können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog entnehmen. Neben Änderungen bei den Typenklassen der Kfz-Versicherung und der Einführung eines sogenannten Real-Tests beim Abgasprüfverfahren geht es bei der Reform des Verkehrsrecht 2019 um Themen wie neue Fahrverbote in den Städten und die Vereinfachung der Erstzulassung. Auch eine Anhebung der Lkw-Maut, die Besteuerung von E-Dienstwagen und die bessere Wahrnehmung von E-Autos im Straßenverkehr sind zentrale Aspekte im Verkehrsrecht 2019.

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Was hat sich im Verkehrsrecht 2019 bereits geändert?

  • Neuerung beim Abgas-Messverfahren: Seit September 2019 ist bei der Abgasmessung das RDE (Real Driving Emissions) Prüfverfahren Pflicht. Es misst mithilfe eines PEMS-Messgeräts bestimmte Schadstoffwerte unter realen Fahrbedingungen.
  • Warngeräusche für E- und Hybrid-Fahrzeuge: Seit Juli 2019 ist der Einbau eines akustischen Signals bei neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeugen verpflichtend.
  • Fahrverbote: Manche Städte haben aufgrund der hohen Schadstoffbelastung in Innenstädten Diesel-Fahrverbote eingeführt. Seit Januar 2019 verbietet Stuttgart im gesamten Stadtgebiet Dieselfahrzeuge mit der Euro-Norm 4 abwärts. Frankfurt untersagt seit Februar 2019 Benzinfahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 1 und 2 und Selbstzünder mit Euro 4 oder schlechter das Fahren in der Innenstadt. Die Fahrverbote könnten ab September 2019 sogar auf Pkw mit Euro 5 ausgedehnt werden. Für Berlin hat das Verwaltungsgericht empfohlen, von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren. Weitere Strecken könnten folgen.
  • Lkw-Maut: Die Lkw Maut ist im Januar 2019 auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland erhöht worden. Lkw-Fahrer in der Onboard-Einheit müssen jetzt zur Berechnung auch ihre Gewichtsklasse angeben. Fahrzeuge mit Gas- oder Elektroantrieb sind vorerst von der Maut befreit.
  • Hauptuntersuchung 2019: Dieses Jahr müssen alle Fahrzeuge mit orangefarbener HU-Plakette zur Hauptuntersuchung. Wird die HU um vier bis zu acht Monate überzogen, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.

Welche weiteren Änderungen des Verkehrsrechts 2019 sind noch geplant?

  • Verschärfung der Parkregeln: Für Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen werden 100 Euro Bußgeld fällig.
  • Missachtung der Rettungsgasse: Für die Behinderung von Rettungseinsätzen muss künftig mit 200 bis 320 Euro Bußgeld plus einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister gerechnet werden.
  • Manuelles Abschalten des Notbremsassistenzsystem: Bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister kostet das manuelle Abschalten des Notbremsassistenzsystem ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h.
  • Busspuren frei für Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen: Ein neues Verkehrszeichen signalisiert, ob Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen die Busspur nutzen dürfen. Auch Elektrokleinstfahrzeuge können – durch die Straßenverkehrsbehörde – auf Busspuren zugelassen werden.
  • Parkflächen für E-Fahrzeuge: Die Straßenverkehrsbehörden planen für elektrisch betriebene Fahrzeuge markierte Parkflächen auf der Fahrbahn.
  • Carsharing-Parkplätze: Auch ausgewiesene Carsharing-Parkplätze sind in Planung. Dafür soll es ein neues Verkehrszeichen und einen entsprechenden Ausweis geben, derähnlich wie Parkuhren in der Windschutzscheibe platziert werden.
  • Überholverbot für Radfahrende: Wenn es an einer Stelle auf der Fahrbahn zu eng und unübersichtlich wird, dürfen Gemeinden und Städte ein neues Verkehrszeichen aufstellen: Überholverbot von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen.
  • Größerer Abstand beim Überholen: Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen mindestens 1,5 Meter Überholabstand innerhalb von Ortschaften einhalten und 2 Meter außerhalb von Ortschaften.
  • Schritttempo beim Rechtsabbiegen: Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt in Ortschaften beim Rechtsabbiegen eine Höchstgeschwindigkeit von sieben bis elf Kilometern pro Stunde. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.
  • Fahrradzonen: Städte und Gemeinden können Fahrradzonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen, auf denen dann auch Elektrokleinstfahrzeuge fahren dürfen.
  • Halteverbot auf Schutzstreifen: Für den Fahrradverkehr gilt künftig ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen (gestrichelte Linie).
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