Handy am Steuer: Welche Strafe droht?
Handy am Steuer: Ablenkung im Straßenverkehr zum Beispiel durch die Beschäftigung mit dem eigenen Handy, ist eine der häufigsten Unfallursachen. Daher dürfen aktive Verkehrsteilnehmer das Smartphone nicht nutzen – das gilt sowohl für Kraftfahrer als auch für Fahrradfahrer. Wann ist das Telefonieren am Steuer verboten und in welchen Fällen ist es legal? Wie hoch fällt die Geldbuße für das unerlaubte Handy am Steuer aus? Wir klären auf!
Handy am Steuer: Nutzung, Nachweis und besondere Fälle
Kurzantwort: Wer fährt, darf ein elektronisches Gerät nur benutzen, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder nur ein kurzer, der Verkehrslage angepasster Blick erforderlich ist. Das automatische Abschalten im Start-Stopp-Betrieb reicht nicht aus. Maßgeblich ist § 23 StVO.
Ob ein Handyverstoß vorliegt, hängt häufig von der konkreten Nutzungssituation und vom Nachweis ab; diese Seiten führen zu den wichtigsten Einzelfällen und Verfahrensschritten.
- Handy in der Halterung bedienen: Was während der Fahrt erlaubt ist
- Handynutzung von der Polizei beobachtet: Nachweis und Aussage
- Mit dem Handy am Steuer geblitzt: Foto als Beweismittel
- Handy an der roten Ampel: Wann das Nutzungsverbot gilt
- Handynutzung auf dem Fahrrad: Regeln und Bußgeld
- Handyverstoß als Fahrlehrer: Besonderheiten während der Fahrstunde
- Kopfhörer im Straßenverkehr: Erlaubte Nutzung und Risiken
- Handy am Steuer in der Probezeit: A-Verstoß und Maßnahmen
- Wiederholte Handynutzung am Steuer: mögliche zusätzliche Folgen
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist und Vorgehen
Strafen für Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte und Fahrverbote
Die Sanktionen für eine unzulässige Handynutzung am Steuer richten sich nach den Folgen des Verstoßes. Die Grundtat kostet nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 100 Euro und führt zu einem Punkt; bei Gefährdung oder Sachbeschädigung können höhere Sanktionen und ein Fahrverbot hinzukommen. Das bloße Aufnehmen oder Halten eines Geräts ohne Benutzungselement genügt für § 23 Abs. 1a StVO nicht. Eine konkrete Bedienhandlung kann dagegen durch Beobachtungen der Polizei oder ein Blitzerfoto nachgewiesen werden; zur Abgrenzung siehe auch die Entscheidung des OLG Hamm vom 7. März 2019, 4 RBs 392/18.
| Handy am Steuer | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
| Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Einzelfall prüfen** | |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Einzelfall prüfen** |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einzelfall prüfen** |
| Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € |
| wohl nicht |
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Mit einem nachgewiesenen Handyverstoß riskiert der Fahrer mitunter sogar seinen Versicherungsschutz. Zwar wird bei vielen Kfz-Versicherungen ein selbst verursachter Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Jedoch schränken viele Versicherungen den Schutz ein, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, der auf die Nutzung des Handys am Steuer zurückzuführen ist.
Achtung: Die Strafen für Fahranfänger, die in der Probezeit das Handy am Steuer nutzen, können härter ausfallen. Zum Teil drohen Probezeitmaßnahmen.
Wann ist das Handy am Steuer verboten?

Obwohl das Bedienen des Handys am Steuer gesetzlich verboten ist, nutzen Fahrer die Zeit im Auto häufig, um zu telefonieren oder auf Textnachrichten zu antworten. Das gesetzliche Verbot ergibt sich dabei aus § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der die Bedienung von elektronischen Geräten zur Kommunikation während der Fahrt verbietet. Bei Missachtung dieses Verbots drohen ein Bußgeld sowie gegebenenfalls Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ausnahmen von dieser Regel gibt es für Fahrlehrer, die das Handy als Beifahrer bedienen.
Das Handyverbot aus § 23 StVO umfasst nicht nur das Telefonieren. Vielmehr riskiert auch derjenige ein ordentliches Bußgeld, der das Handy am Steuer zu anderen Zwecken nutzt. Dazu gehört das Schreiben von Nachrichten, das Fotografieren oder die Informationsrecherche. Jede Bedienung, bei der das Handy in die Hand genommen werden muss, ist strafbar und hat einen Bußgeldbescheid zur Folge.
Eine Missachtung des Handyverbots ist sogar dann gegeben, wenn der Fahrer das Handy nur in die Hand nimmt, um kurz auf die Uhr zu schauen oder einen eingehenden Anruf wegzudrücken. Denn: Der Sinn der Norm liegt darin, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, indem sich alle Teilnehmer auf den Verkehr konzentrieren und sich nicht mit einem technischen Gerät ablenken.
Wann darf das Handy im Auto benutzt werden?
Die Nutzung eines elektronischen Geräts ist während der Fahrt nur unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO zulässig: Das Gerät darf weder aufgenommen noch gehalten werden; zusätzlich darf die Nutzung grundsätzlich nur per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion beziehungsweise mit einer kurzen, der Verkehrslage angepassten Blickzuwendung erfolgen. Eine weitere Ausnahme gilt für ein stehendes Fahrzeug bei vollständig ausgeschaltetem Motor.
Kein Verstoß bei abgeschaltetem Motor
Steht das Fahrzeug und ist der Motor vollständig ausgeschaltet, gilt das Nutzungsverbot nach § 23 Abs. 1a StVO nicht. Das automatische Abschalten des Motors im Start-Stopp-Betrieb reicht ausdrücklich nicht aus. An einer roten Ampel, im Stau oder vor einem Bahnübergang darf das Smartphone daher nicht allein deshalb in die Hand genommen und bedient werden, weil das Fahrzeug gerade steht.
Telefonieren über Headset oder Freisprechanlage
Telefonieren über eine Freisprechanlage oder ein Headset kann zulässig sein, wenn das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird und die weiteren Bedingungen des § 23 Abs. 1a StVO eingehalten werden. Insbesondere darf eine Bedienung nur per Sprachsteuerung oder mit einer kurzen, der Verkehrssituation angepassten Blickzuwendung erfolgen. Kopfhörer dürfen außerdem die Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens nicht beeinträchtigen; Einzelheiten erklärt die Seite zu Kopfhörern im Straßenverkehr.
Handy im Auto als Navigationsgerät

Viele Fahrer nutzen ihr Handy mittlerweile als Navigationsgerät. Auch für die Nutzung von Navigations-Apps auf dem Smartphone gelten die strengen Regeln der StVO. An sich ist die Verwendung des Handys als Navigationsgerät erlaubt und stellt keinen Verstoß gegen die Vorschriften dar. Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass das Handy am Steuer nicht in die Hand genommen wird. Das Smartphone muss also in einer entsprechenden Handyhalterung aufbewahrt und die Navigationsfunktion mit der Stimme gesteuert werden. Zur Nutzung des Gerätes darf laut § 23 StVO nur ein kurzer Blick des Fahrers nötig sein, deren Dauer an die Verkehrs- und Wetterverhältnisse angepasst sein sollte. Wichtig ist immer, dass sich der Fahrer während der Fahrt auf den Verkehr konzentrieren kann.
Smartwatch am Steuer
Eine Smartwatch kann sich mit dem Handy verbinden und ermöglicht dem Nutzer, Apps zu steuern, Nachrichten zu schreiben und andere digitale Funktionen zu nutzen. Daher stellt sich auch hier die Frage, ob die Nutzung dieses Geräts am Steuer erlaubt ist. In der StVO ist die Verwendung von Smartwatches nicht explizit geregelt. Der § 23 StVO kann aber auch auf Smartwatches Anwendung finden, da es sich dabei um elektronische Geräte handelt, wie sie die StVO beschreibt. Da sich die Smartwatch im Gegensatz zum Handy bereits am Handgelenk des Fahrers befindet, ist hier ein kurzer Blick auf die Uhr unschädlich.
Die Bedienung einer Smartwatch am Steuer kann jedoch strafbar sein. So sollte auch bei diesen Geräten auf das Lesen von langen Textnachrichten verzichtet werden, um keine Strafe aus dem Bußgeldkatalog zu riskieren. Zudem verlangt § 1 StVO ständige Vorsicht und die Vermeidung der Gefährdung anderer – was die aktive Bedienung einer Smartwatch im Straßenverkehr ausschließt.
Handy am Steuer: Fahrverbot bei Wiederholungstätern
Allein wegen der Nutzung des Smartphones am Steuer wird kein Fahrverbot verhängt. Nur bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung aufgrund eines Handyverstoßes droht ein einmonatiges Fahrverbot. Ganz sicher müssen dafür Fahrer ihren Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben, wenn sie wiederholt mit dem Handy am Steuer ertappt werden. Nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann bei Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot für bis zu drei Monate verhängt werden, wenn der Verstoß eine beharrliche Pflichtverletzung darstellt – der Fahrer also Ordnungswidrigkeiten mehrfach wiederholt. Mit dem Handy am Steuer telefonieren als Wiederholungstäter kann eine solche beharrliche Pflichtverletzung darstellen. Hier lohnt es sich, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
