Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, mit dem Sie nicht einverstanden sind, haben aber keine Rechtsschutzversicherung? Manchmal kommt es vor, dass wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Nicht selten steht damit der Führerschein auf dem Spiel. Dabei kann die Höhe der Strafe oder sogar der gesamte Bußgeldbescheid nicht angemessen oder fehlerhaft sein. Eine fehlende Rechtsschutzversicherung lässt die Betroffenen jedoch zögern, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Der Schutz der üblichen Rechtsschutzversicherungen für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten beginnt meist erst nach einer drei- bis sechsmonatigen Wartezeit. Erst nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gericht. Ein juristisches Vorgehen gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid, der innerhalb der Wartezeit beim Betroffenen eintrifft, wird von diesen konventionellen Versicherungen nicht abgedeckt.
Als Verbraucherrechtskanzlei möchten wir bei VON RUEDEN den Betroffenen helfen, ihre Rechte durchzusetzen – auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen den Sie Einspruch einlegen möchten, haben aber keine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt? Wir vertreten Sie nicht nur vor Gericht, sondern stellen für Sie auch einen Kontakt zu unserem Kooperationspartner her, der eine entsprechende rückwirkende Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbietet. Die rückwirkende Rechtsschutzversicherung tritt sofort in Kraft und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Dabei kann die vermeintlich begangene Ordnungswidrigkeit bereits bis zu drei Monate zurückliegen. Eine zusätzliche übliche Verkehrsrechtsschutz mit obligatorischer Wartezeit ist nicht nötig. Mit einem sofortigen Rechtsschutz sind Sie abgesichert, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.
Der rückwirkende Rechtsschutz gilt dann für alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dazu gehören folgende Verstöße ohne Personen- oder Sachschaden:
Haben Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund eines solchen Verstoßes erhalten und wollen mit anwaltlicher Unterstützung Einspruch erheben? Melden Sie sich bei uns! Wir kümmern uns um Ihren Einspruch bei der zuständigen Behörde, eine mögliche Gerichtsverhandlung und Ihren rückwirkenden Rechtsschutz. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 030 / 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de.