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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Verkehrsrechtsschutz rückwirkend: Rechtsschutz ab sofort und ohne Wartezeit

Sofort-Rechtsschutz ohne Wartezeit für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht: Ein Versicherungsschutz, der sofort wirkt. Wir helfen Ihnen!

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, mit dem Sie nicht einverstanden sind, haben aber keine Rechtsschutzversicherung? Manchmal kommt es vor, dass wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Nicht selten steht damit der Führerschein auf dem Spiel. Dabei kann die Höhe der Strafe oder sogar der gesamte Bußgeldbescheid nicht angemessen oder fehlerhaft sein. Eine fehlende Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht lässt die Betroffenen jedoch zögern, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die sofort greift?

Geblitzt worden?

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Drei bis sechs Monate Wartezeit bei üblicher Rechtsschutzversicherung

Der Schutz der üblichen Rechtsschutzversicherungen für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten beginnt meist erst nach einer drei- bis sechsmonatigen Wartezeit. Erst nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht die Kosten für Anwalt und Gericht. Ein juristisches Vorgehen gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid, der innerhalb der Wartezeit beim Betroffenen eintrifft, wird von diesen konventionellen Versicherungen nicht abgedeckt. Doch es gibt auch Rechtsschutzversicherungen mit Sofort-Schutz, der sogenannte rückwirkende Rechtsschutz ohne Wartezeit. Dieser Rechtsschutz ist sofort gültig.

Rückwirkender Rechtsschutz, wenn Schaden schon eingetreten ist

Rechtsschutzversicherung sofort: Es gibt einen rückwirkenden Rechtsschutz, der sofort greift.

Als Verbraucherrechtskanzlei möchten wir bei VON RUEDEN den Betroffenen helfen, ihre Rechte durchzusetzen – auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen den Sie Einspruch einlegen möchten, haben aber keine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt? Wir vertreten Sie nicht nur vor Gericht, sondern stellen für Sie auch einen Kontakt zu unserem Kooperationspartner her, der eine entsprechende rückwirkende Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbietet. Der rückwirkende Rechtsschutz tritt sofort in Kraft und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Dabei kann die vermeintlich begangene Ordnungswidrigkeit bereits bis zu drei Monate zurückliegen. Eine zusätzliche übliche Verkehrsrechtsschutz mit obligatorischer Wartezeit ist nicht nötig. Mit einem sofortigen Rechtsschutz sind Sie abgesichert, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.

Verkehrsrecht: Rechtsschutzversicherung, die sofort greift

Der rückwirkende Rechtsschutz gilt dann für alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dazu gehören folgende Verstöße ohne Personen- oder Sachschaden:

  • Zu schnell gefahren und geblitzt worden
  • Rote Ampel überfahren und geblitzt worden
  • Am Steuer das Smartphone genutzt
  • Falsch geparkt oder gehalten
  • Sicherheitsabstand nicht eingehalten
  • Unter Alkoholeinfluss gefahren

Anwaltliche Unterstützung und Rechtsschutz ohne Wartezeit

Haben Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund eines solchen Verstoßes erhalten und wollen mit anwaltlicher Unterstützung Einspruch erheben? Melden Sie sich bei uns! Wir kümmern uns um Ihren Einspruch bei der zuständigen Behörde, eine mögliche Gerichtsverhandlung und Ihren Verkehrsrechtsschutz sofort. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Sie erreichen uns unter der Nummer 030 / 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de.

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Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
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