Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahrtenbuchauflage: Dauer und Kosten des Fahrtenbuches

Tagebuch führen im Auto – ungefähr so kann man sich die Fahrtenbuchauflage vorstellen. Denn wer von der Behörde dazu aufgefordert wird, muss immer Buch und Stift im Auto parat haben und Tag und Uhrzeit jeder einzelnen Fahrt sowie den Namen des jeweiligen Fahrers eintragen. Wie lange muss man ein Fahrtenbuch führen? Und welche Kosten entstehen durch die Fahrtenbuchauflage?

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Fahrtenbuch nach Blitzer? Gar nicht so selten!

Eine Fahrtenbuchauflage kann von der zuständigen Behörde verhängt werden.

Die Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme, die Behörden nutzen. Voraussetzung für die Fahrtenbuchauflage ist eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Sie ist dann hilfreich, wenn nicht klar ist, wer den Verkehrsverstoß begangen hat. Und das ist nicht selten: Immer wieder kommt es beispielsweise vor, dass ein Auto geblitzt wurde, der Fahrer aber trotz Foto nicht eindeutig identifiziert werden kann. Dann erhält der Fahrzeughalter in manchen Fällen die Fahrtenbuchauflage – denn den Fahrzeughalter können die Behörden leicht über das Kennzeichen des Fahrzeugs ausmachen.

Fahrtenbuch nach § 31a StVZO – gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen

Geregelt ist die Fahrtenbuchauflage in § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das Fahrtenbuch kann nur bei folgenden Voraussetzungen auferlegt werden:

  • Es liegt eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. Rotlichtverstoß) oder eine schwerwiegende Verkehrsstraftat (z.B. illegales Autorennen) vor. Als schwerwiegend gelten in der Regel Verstöße, die eintragungspflichtig im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung sind – zum Beispiel, wenn Punkte eingetragen werden. Bei geringfügigen Verstößen, bei denen nur ein Verwarngeld fällig ist, wird üblicherweise kein Fahrtenbuch auferlegt.
  • Der Fahrzeughalter lehnt die Mitwirkung an der Ermittlung des Täters ab. Die Behörde schickt dem Fahrzeughalter in der Regel einen sogenannten Anhörungsbogen zu. Auf diesem Bogen kann der Fahrzeughalter Hinweise zur Identität des tatsächlichen Verkehrssünders machen – muss er aber nicht. Die Behörde kann dann allerdings auch Angehörige und Nachbarn befragen. Bringt all das keine neue Erkenntnis, kommt die Auflage Fahrtenbuch ins Spiel.

Das Fahrtenbuch ist also keine Strafe im engeren Sinne – auch wenn es sich für den Fahrzeughalter natürlich so anfühlt. In erster Linie geht es darum, bei einem weiteren Verkehrsverstoß mit dem betreffenden Auto auf das Fahrtenbuch zurückgreifen und den tatsächlichen Fahrer ausfindig machen zu können. Beim aktuellen Verstoß hilft das Fahrtenbuch aber in der Regel nicht mehr weiter.

Kosten des Fahrtenbuchs: Bußgeld zahlen?

Die Fahrtenbuchauflage ist mit Kosten verbunden. Die Aufforderung zum Führen des Fahrtenbuchs wird in der Regel mit einem Bußgeld von etwa 50 Euro verknüpft. Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt oder die Auflage ignoriert, wird auch dafür ein Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog fällig. Wer das Fahrtenbuch gewissenhaft führt, kann die Kosten also reduzieren.

Wie führt man ein Fahrtenbuch?

Es ist wichtig, die Führung eines Fahrtenbuches ernst zu nehmen, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden. Richtig macht es, wer folgende Daten im Fahrtenbuch festhält – und das unbedingt vor jeder Fahrt:

  • Vorname, Name und Adresse des aktuellen Fahrzeugführers (nicht des Halters)
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum und Uhrzeit der Fahrtbeginns

Nach der Fahrt müssen die Angaben vom Fahrer mit Datum und Uhrzeit unterschrieben werden.

Die Dauer: Wie lange muss man ein Fahrtenbuch führen?

Die Dauer des Führens eines Fahrtenbuches hängt davon ab, wie schwerwiegend der Verkehrsverstoß war. Bei einer mittleren Ordnungswidrigkeit beläuft sich die Dauer in der Regel bis auf sechs Monate. Bei längeren Zeiten muss die Behörde ausreichend begründen, warum dies notwendig ist. Als mittlere Ordnungswidrigkeit gelten Verstöße, die mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Bei einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit kann die Anordnung des Fahrtenbuchs auch auf eine längere Zeit als sechs Monate ausgedehnt werden. Als schwerwiegend gilt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel. Hier kann die Führung eines Fahrtenbuches für zwei Jahre angeordnet werden – bei Unfallflucht liegt die Dauer sogar bei drei Jahren.

Wichtig: Die Fahrtenbuchauflage kann – sofern alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind – sofort vollzogen werden. Das heißt, sie gilt sofort ab Erhalt der entsprechenden Anordnung. Ein rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens ist nicht erforderlich.

Fahrtenbuchauflage: Auch für Firmenwagen möglich?

Natürlich passieren auch mit Firmenwagen Verkehrsverstöße. Hier hat es die zuständige Behörde häufig noch etwas schwerer, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, da Firmenwagen oft von verschiedenen Personen genutzt werden. Eine Fahrtenbuchauflage ist dann auch für Firmenwagen zulässig. Das gilt ebenfalls, wenn ein Angestellter das Auto dauerhaft nutzt – es also keine häufigen Fahrerwechsel gibt. In solchen Fällen gibt es jedoch einen Unterschied: Der Fahrzeughalter darf das Führen des Fahrtenbuches dem dauerhaft nutzenden Fahrer überlassen. Führt der Fahrer kein Fahrtenbuch, muss der Fahrzeughalter dem Fahrer das Auto allerdings entziehen.

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