Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Handy am Steuer genutzt? Wiederholungstäter müssen mit Fahrverbot rechnen

Das Handy am Steuer zu nutzen, ist nicht erlaubt. Trotzdem lassen sich viele Autofahrer nicht davon abhalten – und greifen immer wieder zum Handy, obwohl sie gerade fahren. Wer mehrmals dabei erwischt wird, muss mit härteren Sanktionen rechnen als nach einem einmaligen Vorfall. Was genau droht Wiederholungstätern?

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Handy am Steuer: Fahrverbot für Wiederholungstäter

Wer mehrmals mit dem Handy am Steuer erwischt wird, gilt als Wiederholungstäter.

Das Handyverbot hinterm Lenkrad hat gute Gründe: Autofahrer sind erwiesenermaßen durch die Nutzung eines Geräts abgelenkt und verursachen leichter Unfälle. Wer einmal dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Wiederholungstäter erwarten jedoch härtere Strafen. Geregelt sind sie im § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach kann bei Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot für bis zu drei Monate verhängt werden, wenn der Verstoß eine sogenannte beharrliche Pflichtverletzung darstellt – womit die wiederholte Tat gemeint ist.

Auch Einmaltäter sind nicht vor einem Fahrverbot gefeit. Auch wer zum ersten Mal mit Handy am Steuer erwischt wird und dabei den Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, wird ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt bekommen. Dazu gibt es laut Bußgeldkatalog zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 150 Euro. Auch wenn durch das Handy am Steuer ein Unfall geschehen ist und es eine Sachbeschädigung gegeben hat, müssen Verkehrssünder mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Fahrverbot für Wiederholungstäter: Einspruch erfolgversprechend?

Ein Fahrverbot ist immer unangenehm für den Betroffenen – schließlich wirbelt es meist den Alltag durcheinander. Einige Autofahrer überlegen deshalb, ob es sinnvoll ist, Einspruch gegen ein Fahrverbot aufgrund des Handyverstoßes einzulegen. Grundsätzlich hat jeder das Recht dazu. Bei einem Fahrverbot gibt es beispielsweise unter Umständen die Möglichkeit, es in ein Bußgeld umzuwandeln. Bei einem Fahrverbot für einen Wiederholungstäter sehen die Chancen dafür jedoch gering aus. Eine Umwandlung wird nur in seltenen Einzelfällen und dann auch nur Ersttätern gestattet. Wer hier unsicher ist, sollte sich vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

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