Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Zu schnell gefahren? Diese Strafen drohen im Tatbestandskatalog

Um die auf Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verstreuten Verkehrsregeln zu bündeln, erließ das Kraftfahrt-Bundesamt 2002 den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI). Auf 568 Seiten fasst der Tatbestandskatalog alle in Deutschland geltenden Verkehrsgesetze und die bei Verstoß folgenden Strafen zusammen.

Insbesondere für das mehr als umfangreiche Feld der Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es im Anhang des BT-KAT-OWI mehr als ein Dutzend Tabellen. Diese Tabellen sind das wichtigste Handwerkszeug für Polizei und Behörden bei der Festsetzung von Bußgeldern.

Geschwindigkeitsüberschreitung im Tatbestandskatalog

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Tatbestandskatalog

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw und Motorräder gelten die gleichen Regeln des Tatbestandskatalogs. Diese sind in den Tatbestandsnummern (TBNR) 103202 bis 103780 aufgelistet und nach km/h sortiert. Unterschieden wird hierbei zwischen Verstößen innerorts und außerorts. Die konkret erlaubte Geschwindigkeit spielt hingegen keine Rolle, lediglich um wie viel sie überschritten wurde. Wird man geblitzt, zählt stets die zum Zeitpunkt des Auslösens gefahrene Geschwindigkeit, kommt es zu einer längeren Geschwindigkeitsmessung – etwa durch ein hinterher fahrendes Polizeiauto – so gilt die höchste gemessene Geschwindigkeit.

Vor der Berechnung der endgültigen überhöhten Geschwindigkeit, wird durch die Behörde eine Toleranz abgezogen. Diese beträgt bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h in der Regel drei km/h, bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h werden drei Prozent des gemessenen Werts abgezogen. Grund für die Toleranz sind Messungenauigkeiten des Blitzers, die zugunsten des Verkehrssünders ausgelegt werden.

Tempoverstoß mit Pkw innerorts und außerorts – Aktuelle Sanktionen

In der folgenden Tabelle finden sich die aktuellen Strafen für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts mit Pkw oder Motorrad:

ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10320230 €10320820 €
11-15 km/h10320350 €10320940 €
16-20 km/h10376170 €10377360 €
21-25 km/h103762115 € + 1 Punkt103774100 € + 1 Punkt
26-30 km/h103763180 € + 1 Punkt103775150 € + 1 Punkt
31-40 km/h103764260 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103776200 € + 1 Punkt
41-50 km/h103765400 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103777
320 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103766560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103778480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
61-70 km/h103767700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103779600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 70 km/h103768800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103780700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)
ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10320230 €10320820 €
11-15 km/h10320350 €10320940 €
16-20 km/h10376170 €10377360 €
21-25 km/h103762115 € + 1 Punkt103774100 € + 1 Punkt
26-30 km/h103763180 € + 1 Punkt103775150 € + 1 Punkt
31-40 km/h103764260 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103776200 € + 1 Punkt
41-50 km/h103765400 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103777
320 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103766560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103778480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
61-70 km/h103767700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103779600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 70 km/h103768800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103780700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)

Geschwindigkeitsregeln für Lkw-Fahrer

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Lkw beziehungsweise einem Pkw über 3,5 Tonnen gelten verschärftere Strafen im Tatbestandskatalog. Da für diese Fahrzeuggruppen zudem geringere Höchstgeschwindigkeiten zugelassen sind (maximal 80 km/h außerorts) kommt es schneller zu Fahrverboten und Punkten in Flensburg.

So führt beispielsweise bereits eine Überschreitung von 16 km/h innerorts zu einem Punkt. Die Maximalgeldstrafe inklusive zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot kommt innerorts bereits ab 51 km/h zu viel zur Anwendung, außerorts bereits ab 61 km/h.

Tempoverstoß mit Lkw innerorts und außerorts – Aktuelle Sanktionen

Die Tabelle zeigt die aktuell gültigen Sanktionen für Lkw gemäß Tatbestandskatalog:

ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10317840 €10318430 €
11-15 km/h10317960 €10318550 €
16-20 km/h103716160 € + 1 Punkt103728140 € + 1 Punkt
21-25 km/h103717175 € + 1 Punkt103729150 € + 1 Punkt
26-30 km/h103718235 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103730175 € + 1 Punkt
31-40 km/h103719340 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103731255 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
41-50 km/h103720560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103732480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103721700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103733600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 60 km/h103722800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103734700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)
ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10317840 €10318430 €
11-15 km/h10317960 €10318550 €
16-20 km/h103716160 € + 1 Punkt103728140 € + 1 Punkt
21-25 km/h103717175 € + 1 Punkt103729150 € + 1 Punkt
26-30 km/h103718235 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103730175 € + 1 Punkt
31-40 km/h103719340 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103731255 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
41-50 km/h103720560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103732480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103721700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103733600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 60 km/h103722800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103734700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)

Außerdem führt der Tatbestandskatalog für Tempoverstöße mit Lkw außerorts noch zwei Besonderheiten auf:

TBNRVerstoßStrafe außerorts
103726mehr als 5 Minuten bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt
103727mehr als 2-mal seit Fahrtantritt bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt
TBNRVerstoßStrafe außerorts
103726mehr als 5 Minuten bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt
103727mehr als 2-mal seit Fahrtantritt bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt

Wichtig: Obwohl die oben aufgeführten Geldstrafen bundeseinheitlich festgelegt sind, können Bußgelder im Einzelfall höher ausfallen. Dies ist dann möglich, wenn es sich beim Verkehrssünder um einen Wiederholungstäter handelt, bei dem die Behörde die Möglichkeit hat, die Strafe in einem bestimmten Rahmen zu erhöhen.