Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Personenbeförderung privat oder gewerblich

Die Personenbeförderung mit einem Kraftfahrzeug kann sowohl zu gewerblichen Zwecken als auch zu privaten Zwecken erfolgen.

Während für die private Mitnahme von Personen lediglich Selbstverständliches, wie Vorhandensein ausreichender Sitzplätze und Anschnallgurte erforderlich ist, gelten für die Personenbeförderung zu gewerblichen Zwecken strengere Anforderungen.

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Personenbeförderung zu privaten Zwecken

Wer privat eine andere Person in seinem Fahrzeug mitnimmt, hat nach § 21 StVO dafür Sorge zu tragen, dass dieser Person ein mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteter Sitzplatz in seinem Fahrzeug zur Verfügung steht. Bei Kraftfahrzeugen, bei denen nicht auf jedem Sitzplatz eine Sicherheitsgurtspflicht besteht, dürfen nicht mehr Personen mitgenommen werden, als zulässige Sitzplätze vorhanden sind.

Bei der Mitnahme eines Kindes unter 12 Jahren sollte an die Kindersitzpflicht gedacht werden.

Personenbeförderung im Wohnanhänger ist untersagt

Ausdrücklich verboten ist die Mitnahme von Personen auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, sowie auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder in Wohnanhängern.

Die Anzahl der beförderten Personen, einschließlich Fahrer, darf dabei acht nicht überschreiten. Andernfalls bedarf es der Führerscheinklasse D oder D1.

Personenbeförderung auf der Ladefläche

Grundsätzlich ist es untersagt, Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen zu transportieren. Eine Ausnahme von dem Verbot gilt dann, sofern dort notwendigen Arbeiten durchgeführt werden müssen. Dieses Beförderungsverbot gilt ebenfalls nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb der Baustelle.

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Personenbeförderung auf dem Anhänger

Personenbeförderung auf dem Anhänger

Von dem grundsätzlich geltenden Verbot, Personen auf einem Anhänger zu befördern besteht eine Ausnahme. So dürfen zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken Personen auf einem Anhänger befördert werden, sofern auf dem Anhänger geeignete Sitzmöglichkeiten bestehen. Gestanden werden darf auf dem Anhänger nur, sofern dies zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Personenbeförderung zu gewerblichen Zwecken

Die Personenbeförderung zu gewerblichen Zwecken wird in Deutschland an gewisse Voraussetzungen geknüpft, um auf diese Weise die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Personen, die gewerbliche Personenbeförderung betreiben sind unteranderem:

  • Taxi- und Mietwagenfahrer,
  • Busfahrer des Linien- und Fernverkehrs,
  • Krankenwagenfahrer, bei entgeltlicher oder geschäftsmäßiger Beförderung,
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Personenbeförderungsschein nach Personenbeförderungsgesetz

Da die gewerbliche Personenbeförderung eine besondere Zuverlässigkeit erfordert, ist hierfür grundsätzlich ein Personenbeförderungsschein, sogenannter P-Schein erforderlich, § 48 FeV.

Die Erteilung eines P-Scheins wird dabei an gewissen Voraussetzungen geknüpft, die etwas mehr als den bloßen Nachweis über die Eignung zum Fahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr erfordern. So muss der Bewerber beispielsweise das 21. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beibringen.  

Wird die Erlaubnis für ein Taxi eingeholt, hat der Bewerber darüber hinaus Ortskenntnisse für das Gebiet nachzuweisen, für das anschließend die Beförderungspflicht besteht.

Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt, kann auf Antrag um die gleiche Zeit verlängert werden.

Sanktionierung bei nicht ordnungsgemäßer Beförderung mit P-Schein

Verstoß Bußgeld Punkte
Personen befördert ohne Mitführen des P-Scheins 10 €  
P-Schein auf Verlangen nicht vorgelegt 10 €  
Nach Entziehung der Fahrerlaubnis P-Schein nicht umgehend abgegeben 25 €  
Zulassen oder Anordnen einer Fahrgastbeförderung durch eine Person ohne Ortskenntnis 35 €  
Fahrgastbeförderung ohne entsprechend Fahrerlaubnis 75 € 1
Zulassen oder Anordnen einer Fahrgastbeförderung durch eine Person ohne entsprechende Fahrerlaubnis 75 € 1
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Wesentliche Unterschiede zwischen der Beförderung mit Taxi und Mietwagen

Die Differenzierung zwischen der Beförderung mit einem Taxi und einem Mietwagen mit Fahrer hat durch das Aufkommen neuer Arten der gewerblichen Personenbeförderung an Relevanz gewonnen. Wichtige Unterschiede sind unter anderem Folgende:

Prsonenbeförderung mit Taxi

Während ein Taxi von einem potenziellen Fahrgast auch von der Straße gewunken werden darf, hat die Beauftragung eines Mietwagens an dem Betriebssitzes oder der Wohnung des Unternehmers zu erfolgen.  

Nach Beendigung des Auftrags hat der Mietwagen zurück zum Betriebssitz zu fahren, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag am Betriebssitz eingegangen ist.

Im Gegensatz zu Mietwagen haben Taxis zwei wesentliche Pflichten zu erfüllen:

Nach § 21 PBefG besteht ein Betriebspflicht. Der Unternehmer ist demnach verpflichtet, den genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten.

Nach § 22 PBefG ist der Unternehmer zur Beförderung verpflichtet, solange die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Beförderung mit dem Beförderungsmittel möglich ist und keine unabwendbaren Umstände die Beförderung verhindern.

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Welche Regelung gilt für die Beförderung mit Bussen?

Nach § 4 PBefG sind Kraftomnibusse Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen, einschließlich Fahrer, geeignet und bestimmt sind.

Personenbeförderung im Bus

Wer als Busfahrer die Führerscheinklasse D oder D1 besitzt, kann die Personenbeförderung auch ohne den sogenannten P-Schein durchführen, § 48 FeV. Dies gilt allerdings nur für die Beförderung in seinem Dienstfahrzeug und andere Fahrzeuge, die nicht Taxi oder Mietwagen sind.

In Kraftomnibussen besteht eine Ausnahme von der allgemeinen Anschnallpflicht, sofern in diesen die Beförderung von stehenden Fahrgästen zugelassen ist.

Welche Bußgelder und Punkte drohen bei nicht ordnungsgemäßer Personenbeförderung?

Verstoß Bußgeld Punkte
Personenbeförderung auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz 5 €  
Personenbeförderung auf einer Zugmaschine ohne geeigneten Sitz 5 €  
Personenbeförderung in einem Wohnwagen hinter einem Kfz 5 €  
Beförderung eines Kindes im Kfz ohne für vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen 30 €  
Beförderung mehrerer Kinder im Kfz ohne für vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen 35 €  
Beförderung eines Kindes ohne jegliche Sicherung 60 € 1
Beförderung mehrerer Kinder ohne jegliche Sicherung 70 1
Personenbeförderung auf der Fahrzeugladefläche 5 €  
Personenbeförderung auf dem Anhänger 5 €  
Unerlaubtes Befördern von stehenden Personen auf der Ladefläche 5 €  
Unerlaubtes Befördern von stehenden Personen auf dem Anhänger 5 €  
Unerlaubtes Stehen auf der Ladefläche eines Fahrzeugs 5 €  
Zulassen des unerlaubten Stehens auf der Fahrzeugladefläche 5 €  
Beförderung eines Kindes auf einem Kraftrad ohne Schutzhelm 60 € 1
Beförderung mehrerer Kinder auf einem Kraftrad ohne Schutzhelm 70 € 1
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