Wie viel Sicherheitsabstand innerorts? Abstand im Stadtverkehr berechnen
Ob Rushhour am Morgen oder zäher Feierabendverkehr – nicht nur Deutschlands Autobahnen sind häufig überfüllt. Das Gleiche gilt auch für Städte und Ortschaften. Wenn es nur mit Stop-and-Go Richtung Ziel geht, stellt sich schnell Frust ein. Einige Autofahrer fangen dann an zu drängeln. Doch zu dichtes Auffahren innerorts ist nicht erlaubt und kann Sanktionen nach sich ziehen.
Mindestabstand in der Ortschaft – Diese Regeln gelten
Nicht nur bei mangelndem Sicherheitsabstand außerorts etwa auf Autobahnen sind Auffahrunfälle gefährlich. Auch dichtes Auffahren innerorts kann schwere Zusammenstöße und Verletzungen provozieren. Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte deshalb auf einen angemessenen Abstand in der Stadt und in Ortschaften achten. Drei Fahrzeuglängen beziehungsweise 15 Meter können dabei nur als praktische Orientierung dienen; einen pauschalen gesetzlichen Mindestabstand nennt § 4 Abs. 1 StVO nicht. Maßgeblich ist, dass auch hinter einem plötzlich bremsenden Fahrzeug gehalten werden kann. Beim Abstand an der Ampel gelten hingegen andere Richtwerte.

Auch bei höheren innerörtlich zulässigen Geschwindigkeiten richtet sich der erforderliche Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO und den konkreten Umständen. Als praktische Orientierung kann der halbe Tachowert dienen: Bei 100 km/h ergibt diese Faustformel 50 Meter. Einen pauschalen gesetzlichen Mindestabstand außerhalb von Ortschaften oder innerhalb einer Ortschaft nennt die Faustformel jedoch nicht.
Gut zu wissen: Bei schlechter Sicht oder glatter Fahrbahn sind Geschwindigkeit und Abstand den konkreten Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Sechs Pkw-Längen beziehungsweise 30 Meter sind keine pauschalen gesetzlichen Mindestwerte.
Für Lkw-Fahrer gilt innerorts ebenfalls § 4 Abs. 1 StVO; eine allgemeine Sonderregel mit einem pauschal größeren Abstand im Stadtverkehr gibt es nicht. Das höhere Fahrzeuggewicht und der mögliche längere Bremsweg sind dennoch bei einer sicheren Fahrweise zu berücksichtigen.
Zu dichtes Auffahren innerorts? Diese Strafen drohen
Wer sich nicht an den vorgeschriebenen Abstand im Stadtverkehr hält, dabei erwischt oder angezeigt wird, muss mit folgenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen:
- Bei bis zu 80 km/h: 25 Euro Bußgeld
- Bei bis zu 80 km/h plus Gefährdung der Insassen des vorausfahrenden Fahrzeugs:
30 Euro Bußgeld
- Bei bis zu 80 km/h und mit Sachbeschädigung: 35 Euro Bußgeld
Die konkrete Geldbuße und mögliche Nebenfolgen wegen eines Abstandsverstoßes innerorts ergeben sich aus dem Bußgeldbescheid, gegen den der betroffene Autofahrer Einspruch einlegen kann. Einschlägige Vorahndungen können bei der Einzelfallentscheidung berücksichtigt werden; eine automatisch höhere Geldbuße allein wegen eines wiederholten Abstandsverstoßes sieht die BKatV jedoch nicht vor.
Aufgepasst: Hält sich ein Autofahrer nicht an den erforderlichen Abstand im Straßenverkehr und es kommt zu einem Unfall, droht nicht nur ein Bußgeld. Unter Umständen muss der Drängler auch die Kosten der Schadensregulierung übernehmen, wenn man ihm die Haupt- oder eine Teilschuld nachweisen kann.
