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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Geblitzt mit Handy: Droht jetzt die doppelte Strafe?

Geblitzt mit Handy? Lesen Sie hier, welche Strafen auf Sie zukommen, wenn Sie zu schnell gefahren sind und dabei telefoniert oder eine SMS geschrieben haben.

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Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Aber was passiert eigentlich, wenn man mit dem Handy geblitzt wird – also dazu noch zu schnell gefahren ist? Verdoppelt sich die Strafe dann?

Wer mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs ist und dabei auch noch mit dem Handy hantiert, begeht zwei Ordnungswidrigkeiten. Wer jetzt geblitzt wird, hat mit Strafen zu rechnen – dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Handy in der Hand oder am Ohr befand.

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Geblitzt mit Handy am Steuer? Es handelt sich um eine Tateinheit

Wer mit dem Handy geblitzt wird, muss mit Strafen für beide Vergehen rechnen.

Auch wenn der geblitzte Autofahrer mit dem Handy in der Hand gegen zwei Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hat, heißt das nicht, dass er die Strafen für beide Ordnungswidrigkeiten unabhängig voneinander erhält. Die Rechtsprechung redet dann nämlich von einer Tateinheit, da beide Verstöße am selben Ort, durch dieselbe Person und in derselben Zeit begangen wurden. Gezahlt werden muss zunächst das höhere Bußgeld. Außerdem kann die Strafe je nach Schwere der weiteren Ordnungswidrigkeiten angemessen erhöht werden.

So berechnet sich die Strafe bei einem Blitzerfoto mit Handy

Bei einem Blitzerfoto mit Handy in der Hand oder am Ohr ist es ähnlich: Da es sich hier um eine Tateinheit handelt, muss der Betroffene meist die höhere Geldbuße komplett zahlen – zusätzlich aber oft auch eine an die Schwere der niedrigeren angelehnte Erhöhung. Es wird auch nur ein Fahrverbot erlassen, das die schwerere Strafe als Grundlage nimmt. Ist für Geschwindigkeitsüberschreitung und Handyverstoß ein Fahrverbot vorgesehen, kann sich dieses jedoch verlängern - maximal möglich sind allerdings drei Monate. Punkte in Flensburg werden nur für die schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit erlassen.

Zusammengefasst heißt das also:

  • Die höhere Geldbuße ist vollständig zu zahlen und kann angemessen erhöht werden
  • Die Punkte in Flensburg werden nicht addiert. Lediglich die höhere Strafe gilt.
  • Es wird nur ein Fahrverbot erlassen, das in seiner Höhe drei Monate nicht übersteigen darf.

Geblitzt mit Handy in der Hand: Einspruch möglich?

Wer zu schnell gefahren ist und das Handy am Ohr oder in der Hand hatte, darf gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob das tatsächlich erfolgversprechend ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt stark vom Einzelfall ab. Erfolgreich kann ein Einspruch sein, wenn beispielsweise bei der Berechnung des Bußgeldes die Tateinheit nicht beachtet wurde und dadurch das Bußgeld und die Nebenfolgen zu hoch angesetzt sind. Ist das der Fall oder besteht der entsprechende Verdacht, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

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Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

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Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

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In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

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Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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