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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Handy am Steuer: Reicht die Polizei als Zeuge aus?

Handy am Steuer: Polizei-Beobachtungen reichen nicht immer für einen Bußgeldbescheid aus. Lesen Sie hier, wann es sich lohnt, Einspruch einzulegen.

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Wer mit dem Handy am Steuer von der Polizei erwischt wird, erhält nicht nur einen strengen Blick, sondern eine handfeste Strafe – nämlich in der Regel 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Viele Autofahrer fragen sich jedoch: Reicht das reine Beobachten eines Polizeibeamten wirklich für einen Bußgeldbescheid aus? Braucht es nicht mehr Beweise für einen Verstoß?

Welche konkrete Gerätebenutzung einen Handyverstoß am Steuer darstellt, richtet sich nach § 23 Abs. 1a StVO. Ob die Beobachtung den Vorwurf trägt, hängt von den konkreten Angaben und ihrer Beweiswürdigung ab.

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Die Antwort ist gar nicht so einfach: Grundsätzlich dürfen Polizeibeamte Bußgeldbescheide auf Basis von ihren eigenen Beobachtungen ausstellen. Ob Betroffene diesen dann akzeptieren, ist aber eine andere Frage. Denn gegen den Bußgeldbescheid können Autofahrer Einspruch einlegen – zum Beispiel dann, wenn sie behaupten, sie hätten ihr Handy am Steuer gar nicht benutzt, sondern nur aufgehoben und an eine andere Stelle gelegt.

Handy am Steuer und von der Polizei gesehen? Einspruch kann Erfolg haben

Von der Polizei beim Handyverstoß beobachtet worden? Ein Einspruch kann sich lohnen!

Ein Einspruch kann in einem solchen Fall unter Umständen erfolgreich sein, denn ein Gerichtsbeschluss in Berlin zeigte, dass die tatsächliche Nutzung des Handys am Steuer nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung der Polizei reicht also doch nicht ganz aus. Ein solcher Nachweis kann natürlich nicht immer erbracht werden – da in der Regel kein Blitzerfoto existiert. Die Beamten müssen also sehr genau erklären können, wann, wo und wie sie den vermeintlichen Verkehrssünder überführt haben. Auch müssen sie sehr klar beschreiben können, was genau sie beobachtet haben – und im besten Falle Beweismittel wie ein Handy in der Fahrerkabine anführen können.

Da all das nicht immer der Fall ist, kann es sich lohnen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier durchaus einiges bewirken und die Strafe abmildern oder sogar dafür sorgen, dass der Vorwurf ganz fallengelassen wird.

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Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

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