Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Punkte in Flensburg abfragen: Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Wer seinen Punktestand in Flensburg abfragen möchte, kann sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden. Alle Infos zur kostenfreien Punkeabfrage.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen. Dazu können Autofahrer ihren Punktestand aktiv beim Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) mit Sitz in Flensburg abfragen. Denn: Behörden sind nicht verpflichtet, die bereits eingetragen Punkte bei Übermittlung eines Bußgeldbescheides anzugeben. Außerdem kann mit einer Abfrage überprüft werden, ob die gesammelten Punkte in Flensburg nach Ablauf ihrer Verjährungsfrist automatisch aus dem Register gelöscht wurden.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Flensburg: Punkte-Auskunft – Welche Kosten entstehen?

Eine Punkte-Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg ist kostenlos und gibt es auf unterschiedlichen Wegen.

Der Auszug aus dem Fahreignungsregister und damit die Punkte-Abfrage ist grundsätzlich kostenlos. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt gibt jedem Fahrer kostenlos Auskunft über die Punkte-Eintragungen, die zum Antragsteller im Fahreignungsregister vorgenommen wurden. Kosten können nur entstehen, wenn der Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister zum Beispiel per Post verschickt wurde, wobei Portogebühren anfallen. Gebühren für die eigentliche Punkte-Abfrage erhebt das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg nicht. Die Punkte-Auskunft kann auf drei Wegen angefordert werden: online, per Post oder persönlich.

Punkte-Auskunft online beantragen

Der wohl unkomplizierteste Weg ist eine Online-Abfrage der Punkte in Flensburg. Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die seit dem 01. November 2010 verfügbar ist, kann ein Antrag auf Auskunftserteilung beim KBA über das Internet gestellt werden. Dazu muss der Antragsteller allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: Er benötigt neben dem neuen Personalausweis mit aktiviertem Chip auch ein Kartenlesegerät und die „AusweisApp-Software“, um die Punkte kostenlos abfragen zu können. Ist der Online-Antrag abgeschickt, muss der Antragsteller nur noch auf die Antwort des Kraftfahrt-Bundesamts warten.

Video von YouTube. Mit dem Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Punktestand per Post abfragen

Wem der digitale Weg nicht möglich ist, kann die analoge Variante der Abfrage des Punktestandes in Flensburg wählen. Jeder Bürger kann die Auskunftserteilung beim Kraftfahrt-Bundesamt auf dem postalischen Weg beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig, die der Antragsteller per Post an das Kraftfahrt-Bundesamt schicken muss:

  • Ein vollständig ausgefülltes Formular von der Internetseite des KBA
  • Eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine persönliche Unterschrift
  • Eine Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses

Punkte in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt vor Ort abfragen

Auch eine persönliche Auskunft über die angesammelten Punkte ist möglich. In der Fördestraße 16 in Flensburg steht der sogenannte „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamts. Für die Punkteabfrage vor Ort muss der Antragsteller nur seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg