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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Abstandsmessung per Augenmaß: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Sicherheitsabstand nicht eingehalten? Abstandsmessung per Augenmaß ist fehleranfällig. Lesen Sie hier, wann es sich lohnt, Einspruch einzulegen.

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Wer sicher und ohne Strafen durch den Verkehr kommen möchte, sollte Abstand zu vorausfahrenden Autos halten. Wer es nicht tut und dabei erwischt wird, muss mit Punkten, Bußgeldern aus dem Bußgeldkatalog oder sogar mit dem Verlust des Führerscheins rechnen. Aber wie wird man beim Unterschreiten des Sicherheitsabstandes eigentlich erwischt? Dazu hat die Polizei mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist das Augenmaß.

Polizisten messen den Sicherheitsabstand per Augenmaß

Ja, tatsächlich. Polizisten dürfen ganz ohne Sensor oder Video den Abstand zwischen zwei Autos abschätzen. Dafür fahren Polizisten den Autos hinterher oder beobachten sie im Rückspiegel. Voraussetzung ist, dass die Beamten sehr erfahren in dieser Methode zur Abstandsmessung sind. Es gibt auch eine weitere Voraussetzung für diese Art der Messung: Die Messbeamten müssen die betreffenden Autos über eine Strecke von mindestens 600 Metern beobachten – und das in einem Abstand von 40 Metern. Kommen technische Geräte wie etwa beim Video-Abstand-Messverfahren (VAMA) zum Einsatz, sind auch kürzere Beobachtungsstrecken erlaubt.

Trotz dieser strengen Kriterien, sind Messungen per Augenmaß ungenauer als die Messung mit technischen Geräten. Deshalb wird Autofahrern, die ins Visier der Messbeamten geraten sind, in der Regel eine recht große Toleranz eingeräumt. Sei liegt üblicherweise bei 33,3 Prozent.

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Abstandsmessung kann unangenehme Strafen bedeuten

Wer sich nicht an den nötigen Sicherheitsabstand im Straßenverkehr hält, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird zur Rechenschaft gezogen. Bußgelder von 25 Euro bis 400 Euro können fällig werden – genauso wie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Doch Autofahrer müssen ihr Schicksal nicht immer einfach akzeptieren.

Fehler bei der Messung möglich – Einspruch lohnt sich häufig!

Wird einem Autofahrer von Messbeamten vorgeworfen, den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten zu haben, ist es sein Recht, den Vorwurf zu bestreiten und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Bei der Messmethode per Augenmaß stehen die Chancen für Erfolg nicht schlecht, denn diese Variante ist besonders fehleranfällig.

Einspruch können Autofahrer in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde einlegen. Es ist sinnvoll, den Bußgeldbescheid vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Er berät umfassend zum jeweiligen Fall, kann Akteneinsicht nehmen und einschätzen, wie erfolgversprechend der Einspruch ist.

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Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

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Ort

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Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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