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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Police-Pilot-System: Das steckt hinter der Abstandsmess-Methode

Mit dem Police-Pilot-System messen Polizisten den Abstand zwischen zwei Autos und können Strafen verhängen. Lesen Sie hier, wann ein Einspruch sinnvoll ist.

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Verfolgungsjagd auf der Autobahn oder durch die Stadt? Das gibt es nicht nur im Film. Auch im echten Leben kann es Autofahrern passieren, dass die Polizei hinter ihnen her ist – und oftmals bekommt man es selbst gar nicht mit. Dann könnte es sich um Messbeamte handeln, die aus einem zivilen Fahrzeug heraus filmen, ob der Sicherheitsabstand eingehalten und die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Police-Pilot-System (PPS) nennt sich diese Methode zur Abstandsmessung.

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Wie funktioniert das Police-Pilot-System?

Beim Police-Pilot-System ist das zivile Fahrzeug der Polizei mit einer Front- und einer Heckkamera ausgestattet. Die Polizeibeamten fahren einem Auto hinterher, dessen Abstand zum Vordermann sie messen möchten. Dafür müssen die Polizisten konstant den gleichen Abstand zum dem gemessenen Fahrzeug halten und an verschiedenen Messpunkten per Knopfdruck Videos aufnehmen. Zusätzlich ermitteln sie die Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch eine Umrechnung der zurückgelegten Strecke pro Zeit – also der gefahrenen Kilometer pro Stunde. Die Beamten können also sowohl den Abstand als auch die Geschwindigkeit messen.

Das Police-Pilot-System ist eine Form der Abstandsmessung.

Für eine ausreichende Aussagekraft der Messung per Police-Pilot-System, müssen die Polizeibeamten das betreffende Fahrzeug über mehrere hundert Meter hinweg aufzeichnen. Sonst ist es unzulässig, einem Autofahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen zu geringen Abstand etwa auf der Autobahn anzulasten. Nach der Messung halten die Polizisten das Auto an und klären den Fahrer über den Verstoß auf. Üblicherweise darf sich der Autofahrer dann auch das Video dazu ansehen. Da es bei dieser Abstandsmess-Methode – wie bei allen anderen Messmethoden auch – zu Messungenauigkeiten kommen kann, können Autofahrer in der Regel mit einem Toleranzabzug von fünf Prozent rechnen. Der Bußgeldbescheid wird dann per Post verschickt.

Fehler bei der Messung sind möglich – Einspruch kann sich lohnen

Auch wenn das Police-Pilot-System als zuverlässig gilt, passieren dennoch immer wieder Fehler, die dazu führen können, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein kann. Zum Beispiel wenn:

  • das Tachometer nicht richtig geeicht war.
  • die Polizeibeamten nicht ausreichend geschult waren.
  • die gemessene Strecke für eine zuverlässige Messung nicht ausreichte.
  • der Abstand zwischen Messfahrzeug und dem gemessenen Fahrzeug schwankte.

Da ein zu geringer Sicherheitsabstand richtig teuer werden und sogar den Verlust des Führerscheins bedeuten kann, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Grundsätzlich gilt: Gegen einen Bußgeldbescheid darf man Einspruch einlegen. Dazu hat der betroffene Autofahrer in der Regel zwei Wochen Zeit. Sinnvoll ist es, sich vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Er hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu bekommen und kann den Bußgeldbescheid umfassend prüfen.

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Vorwurf

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Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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