Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Drängler auf der Autobahn: Welche Strafe droht?

Manchmal wird die Straße zum Schauplatz für Machtspielchen – zum Beispiel dann, wenn Autofahrer anderen zu dicht auffahren. Doch beim harmlosen Spiel bleibt es häufig nicht: Drängeln gehört zu den Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf der Autobahn. Wie schützt man sich vor aufdringlichen Autofahrern? Kann man Drängler der Polizei melden? Und welche Strafe droht ihnen?

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Bis zu 400 Euro Bußgeld, Punkte und Fahrverbot drohen

Drängler auf der Autobahn können wegen Nötigung angezeigt werden.

Wut, Stress, Frustration oder einfach nur Langeweile – Gründe gibt es viele, warum manche Autofahrer zu Dränglern auf der Autobahn werden. Fakt ist: Wer anderen zu nahekommt und den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhält, begeht zunächst eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Eine Nötigung nach § 240 StGB kommt nur in Betracht, wenn deren zusätzliche Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Je nach festgestelltem Abstandsverstoß können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot drohen.

Doch wie nah dürfen Autofahrer anderen eigentlich auf die Pelle rücken, bevor sie eine Ordnungswidrigkeit begehen? Hier bleibt die StVO relativ vage. Im § 4 heißt es lediglich, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass beim plötzlichen Bremsen kein Unfall geschieht. Konkreter wird es erst, wenn es um die Vergabe von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten aus dem Bußgeldkatalog geht.

Drängler müssen mit dieser Strafe rechnen

  • 320 Euro Bußgeld und 1 Punkt:

Bei über 80 bis 100 km/h und wenn der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts beträgt.

  • 320 Euro Bußgeld und 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot:

Bei über 100 bis 130 km/h und wenn der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts beträgt.

  • 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot

Bei über 130 km/h und wenn der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts beträgt.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab; die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein allein ist keine Erfolgsgarantie.

Kann man Drängler anzeigen?

Auch wenn sich Drängler eindeutig ordnungswidrig verhalten, fühlen sich Autofahrer ihnen häufig machtlos ausgeliefert. Viele fragen sich: Kann man Drängler anzeigen? Die Antwort lautet: Ja, wer sich ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhält und nicht bewusst die linke Spur blockiert, kann Drängler der Polizei melden. Dafür ist es wichtig, sich das KfZ-Zeichen des aufdringlichen Fahrers zu merken. Wer einen Drängler anzeigen möchte, sollte zudem versuchen, sich das Aussehen des Verkehrssünders zu merken. Hilfreich sind Angaben zum ungefähren Alter, Geschlecht und zur Haarfarbe.

Wichtig ist es jedoch, bei der Beweisaufnahme nicht über das Ziel hinauszuschießen. Wer einen Drängler anzeigen möchte, sollte folgende Dinge tunlichst unterlassen:

  • Während der Fahrt selbst fotografieren: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät nach § 23 Abs. 1a StVO grundsätzlich nicht aufnehmen oder halten und darf sich nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken lassen. Die fahrende Person sollte deshalb nicht selbst zum Handy greifen, um einen Drängler zu fotografieren.
  • Während der Fahrt selbst filmen: Auch für Videoaufnahmen darf die fahrende Person ein elektronisches Gerät grundsätzlich nicht aufnehmen oder halten. Ob Aufnahmen durch andere Personen oder mit einer Kamera im konkreten Fall zulässig und als Beweismittel verwertbar sind, ist davon getrennt zu beurteilen.

Drängler ausbremsen? Besser nicht!

Einen Drängler anzeigen ist die eine Sache – aber wie kann man sich in der konkreten Situation auf bei Abstandsverstößen auf der Autobahn oder der Landstraße schützen? Wichtigster Rat: Ruhe bewahren und den eigenen Druck nicht an den Vorausfahrenden übertragen. Keine gute Idee ist es, sich auf die Provokationen von hinten einzulassen und den Drängler ausbremsen zu wollen. Es ist vielleicht im ersten Moment eine natürliche Reaktion, dem aufdringlichen Fahrer eine erzieherische Lektion mit auf den Weg geben zu wollen, aber man sollte niemals vergessen: Der Drängler hält keinen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Wer jetzt abrupt bremst, riskiert einen schweren Auffahrunfall, an dem vielleicht sogar noch viele weitere Verkehrsteilnehmer beteiligt sein werden. Also besser mit Bedacht weiterfahren und bei nächster Gelegenheit den Weg freimachen. Bei Dränglern sollte immer gelten: Der Klügere gibt nach.

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