Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Sicherheitsabstand für Lastwagen: Welcher Mindestabstand gilt für Lkw auf der Autobahn?

Jeder Fahrer muss im Straßenverkehr einen Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten. Für bestimmte Fahrzeugführer gelten besondere Regeln: Wer einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Unabhängig davon sind Geschwindigkeit, Verkehrsverhältnisse und der Bremsweg bei einer sicheren Fahrweise zu berücksichtigen.

Strafen bei Abstandsverstößen mit dem Lkw

Um einen Auffahrunfall zu vermeiden, ist es ratsam, den Sicherheitsabstand auf der Autobahn an die Geschwindigkeit des Lkw anzupassen. Sollte also die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgereizt werden, muss der Abstand des Lastwagens zu den anderen Verkehrsteilnehmern angepasst und vergrößert werden. Hält ein Lkw-Fahrer keinen ausreichenden Abstand auf der Autobahn ein, drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog – von Bußgeldern bis zu Punkten in Flensburg. Folgende Sanktionen sind möglich:

VerstoßBußgeldPunkteEinspruch?
Mit Lkw über 3,5t bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten 80 €1Fall kostenlos prüfen**
Mit kennzeichnungspflichtigem Lkw über 3,5t und gefährlichen Gütern bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten 120 €1Fall kostenlos prüfen**

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Gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob der Einspruch Erfolg hat, hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab. Die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein allein verhindert eine Geldbuße oder Nebenfolgen nicht. Hier kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.

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Sicherheitsabstand für Lastwagen auf der Autobahn

LKW müssen auf der Autobahn einen besonders großen Sicherheitsabstand einhalten.

Einen besonderen Mindestabstand nach vorne müssen die Fahrzeugführer eines Lastwagens außerorts etwa auf Autobahnen einhalten. Bei Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, die schneller als 50 km/h fahren, müssen nach § 4 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Autobahnen von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Die gleiche Vorgabe für den Abstand auf der Autobahn gilt für Fahrer von Kraftomnibussen. Grundsätzlich ist der Abstand immer so zu wählen, dass der Nachfahrende rechtzeitig anhalten kann, wenn der Vorausfahrende scharf abbremsen muss.

Eine gute Hilfe zur Abmessung des Abstandes auf der Autobahn sind die Leitpfosten, die im gleichmäßigen Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Lkw-Fahrer können sich an diesen schwarz-weißen Barken orientieren, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.

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