Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahren auf Distanz! Welcher Abstand gilt außerorts?

Die meisten Unfälle mit Verkehrstoten passieren auf Kreis- und Landstraßen. Ein Grund dafür: Außerhalb von geschlossenen Ortschaften fahren Menschen meist mit einer höheren Geschwindigkeit, was ein höheres Gefahrenpotenzial birgt. Umso wichtiger ist es, den vorgeschriebenen Abstand außerorts einzuhalten. Sonst drohen nicht nur Auffahrunfälle, sondern auch Sanktionen.

Verstoß gegen den vorgeschriebenen Abstand außerorts: Diese Strafen können folgen

Was passiert, wenn der vorgeschriebene Abstand außerorts nicht eingehalten wird? Wer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Abstandsverstoß außerorts bei weniger als 80 km/h: 25 Euro
  • Mit Gefährdung: 30 Euro
  • Mit Sachbeschädigung: 35 Euro

Wer mit mehr als 80 km/h unterwegs ist und den Sicherheitsabstand außerorts nicht einhält, muss sich auf folgende Sanktionen einstellen:

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Strafen bei Abstandsverstoß außerorts mit mehr als 100 km/h:

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Strafen bei Abstandverstoß außerorts mit mehr als 130 km/h:

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Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes180 Euro1Fall kostenlos prüfen**
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Wiederholungstätern können härtere Strafen drohen, wenn eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt.

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Es gilt: Größerer Abstand außerorts als innerorts

Der Sicherheitsabstand außerorts muss aufgrund hoher Geschwindigkeiten größer sein.

Der Sicherheitsabstand auf Landstraße und Autobahn muss aufgrund der höheren Geschwindigkeit entsprechend größer sein als innerorts. Wie groß genau? Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht konkret. Der § 4 der StVO besagt lediglich: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Für den allgemeinen Pkw-Abstand nennt § 4 Abs. 1 StVO keinen pauschalen Meterwert. Das Verkehrszeichen 273 kann jedoch bestimmten Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen und Zugmaschinen einen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art vorgeben; Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind davon ausgenommen. Im Übrigen ist der Sicherheitsabstand auf Landstraße und Autobahn an Geschwindigkeit und konkrete Verkehrsverhältnisse anzupassen.

Tachostand hilft bei der Berechnung des richtigen Abstands

Aber wie nah ist zu nah? Was ist der richtige Abstand außerorts? Als praktische Orientierung kann der halbe Tachowert dienen: Bei 100 km/h ergibt die Faustformel 50 Meter; einen pauschalen gesetzlichen Mindestabstand von 50 Metern nennt § 4 Abs. 1 StVO jedoch nicht. Bei 140 km/h ergibt die Faustformel entsprechend 70 Meter. Maßgeblich bleibt, dass auch hinter einem plötzlich bremsenden Fahrzeug gehalten werden kann.

Welcher besondere Abstand gilt für Lkw auf der Autobahn?

Für den Sicherheitsabstand von Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen und von Kraftomnibussen gilt auf Autobahnen eine besondere Regel: Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h müssen sie mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Der Regelsatz für einen Verstoß beträgt 80 Euro; für die in § 3 Abs. 4 BKatV genannten Gefahrgutfahrzeuge und Kraftomnibusse mit Fahrgästen erhöht er sich um die Hälfte. Nach Anlage 13 FeV wird der Verstoß mit einem Punkt bewertet.

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Mehr Informationen

Was gilt für Pkw mit Anhänger außerorts? Dieser Abstand muss sein

Die Straßenverkehrsordnung schreibt im § 4 Absatz 2 vor, dass Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 Meter sind, außerorts permanent einen so großen Abstand zum Vordermann einhalten müssen, dass ein überholendes Fahrzeug ohne Probleme in die Lücke einscheren kann. Eine konkrete Meter-Angabe gibt es nicht. Hier gilt es, als Fahrer eines Pkw mit Anhänger oder einer anderen Fahrzeugkombination lieber auf Nummer sicher zu gehen und besser mehr Abstand zu halten als zu wenig.

Abstand vor dem Andreaskreuz außerorts: Bitte besondere Vorsicht

Wer vor oder hinter einem Bahnübergang halten oder parken möchte, sollte die Regeln sehr gut kennen. Denn Bahnübergänge sind sensible Zonen im Straßenverkehr. Hier rauschen Züge mit schnellen Geschwindigkeiten vorbei. Grundsätzlich gilt: Das Halten oder Parken auf Bahnübergängen ist nicht erlaubt – was ziemlich selbstverständlich ist. Was viele nicht so genau im Kopf haben: Am Andreaskreuz ist das Parken innerorts bis zu je 5 Meter und außerorts bis zu je 50 Meter vor und hinter dem Zeichen verboten. Bis zu 10 Meter vor dem Zeichen darf außerdem nicht gehalten werden, wenn es sonst verdeckt würde. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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