Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Tatbestandsnummer Geschwindigkeit: TBNR innerorts und außerorts

Welche Tatbestandsnummer gilt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Diese Seite ist die kompakte TBNR-Referenz für Geschwindigkeitsverstöße im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI). Allgemeine Temporegeln, Bußgelder und Punkte erklärt der Themen-Owner Geschwindigkeitsüberschreitung.

Eine TBNR ist ein Verwaltungscode für einen genau beschriebenen Tatvorwurf. Sie ersetzt weder die Rechtsgrundlage noch die Prüfung des Einzelfalls. Den Aufbau und die Quellen des amtlichen Katalogs erläutert die Übersicht zum BT-KAT-OWI. Hier stehen ausschließlich die Geschwindigkeits-Codes aus den drei nachfolgend abgegrenzten Tabellen im Mittelpunkt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Tatbestandskatalog

Rechts- und Quellenstand: geprüft am 3. September 2026. Die TBNR stammen aus dem BT-KAT-OWI des Kraftfahrt-Bundesamts, 15.1. Auflage, Dokumentstand 22. August 2024. Die Regelsätze wurden mit der BKatV abgeglichen, zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 12. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236).

TBNR und Regelsatz: Welche Quelle entscheidet?

Für die Einordnung gilt eine klare Quellenhierarchie: Die StVO bestimmt unter anderem die zulässige Geschwindigkeit und die Fahrzeuggruppen. Die BKatV enthält die Regelsätze und Regelfahrverbote; die Punktebewertung folgt aus Anlage 13 FeV. Das KBA ordnet diesen Tatbeständen im BT-KAT-OWI die sechsstelligen TBNR zu. Bei einem Widerspruch zu einer später geänderten Rechtsnorm ist für die Sanktion die jeweils geltende Rechtsnorm maßgeblich, nicht ein älterer Katalogstand.

Die Tabellen bilden Regelfälle ab. Nach § 1 BKatV setzen die Regelsätze gewöhnliche Tatumstände voraus; Abschnitt I der Anlage geht grundsätzlich von fahrlässiger Begehung aus. Gefährdung, Sachbeschädigung, Vorsatz, Tateinheit oder die Voraussetzungen eines Regelfahrverbots können die rechtliche Bewertung verändern. Deshalb müssen TBNR, Tatort, Fahrzeuggruppe und festgestellte Überschreitung zusammenpassen.

TBNR für Pkw, Krafträder und die allgemeine Fahrzeuggruppe

Das erste Tabellenpaar bildet die Grundfälle nach Tabelle 1 Buchstabe c des BKatV-Anhangs ab. Es gilt für Kraftfahrzeuge, die nicht unter die besonderen Fahrzeuggruppen der Buchstaben a oder b fallen. Die TBNR unterscheiden zwischen innerorts und außerorts sowie nach der Höhe der festgestellten Überschreitung.

ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10320230 €10320820 €
11-15 km/h10320350 €10320940 €
16-20 km/h10376170 €10377360 €
21-25 km/h103762115 € + 1 Punkt103774100 € + 1 Punkt
26-30 km/h103763180 € + 1 Punkt103775150 € + 1 Punkt
31-40 km/h103764260 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103776200 € + 1 Punkt
41-50 km/h103765400 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103777
320 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103766560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103778480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
61-70 km/h103767700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103779600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 70 km/h103768800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103780700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)
ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10320230 €10320820 €
11-15 km/h10320350 €10320940 €
16-20 km/h10376170 €10377360 €
21-25 km/h103762115 € + 1 Punkt103774100 € + 1 Punkt
26-30 km/h103763180 € + 1 Punkt103775150 € + 1 Punkt
31-40 km/h103764260 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103776200 € + 1 Punkt
41-50 km/h103765400 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103777
320 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103766560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103778480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
61-70 km/h103767700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103779600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 70 km/h103768800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103780700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)

TBNR für Fahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO

Das zweite Tabellenpaar gilt nicht pauschal für jeden Lkw. Tabelle 1 Buchstabe a des BKatV-Anhangs erfasst ausdrücklich Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art. Buchstabe a nennt Kraftfahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse – ausgenommen Pkw –, Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile jeweils bis 3,5 Tonnen mit Anhänger sowie Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger. Buchstabe b nennt Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen, alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger – ausgenommen Pkw, Lkw und Wohnmobile jeweils bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse – sowie Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen.

Ein allein fahrender leichter Lkw bis 3,5 Tonnen fällt daher nicht allein wegen der Bezeichnung „Lkw“ in diese Gruppe. Die allgemeinen Fahrzeug- und Geschwindigkeitsfragen bündelt der Spezialratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw; diese Seite beschränkt sich auf die TBNR-Zuordnung.

ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10317840 €10318430 €
11-15 km/h10371560 €10318550 €
16-20 km/h103716160 € + 1 Punkt103728140 € + 1 Punkt
21-25 km/h103717175 € + 1 Punkt103729150 € + 1 Punkt
26-30 km/h103718235 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103730175 € + 1 Punkt
31-40 km/h103719340 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103731255 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
41-50 km/h103720560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103732480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103721700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103733600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 60 km/h103722800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103734700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)
ÜberschreitungTBNRStrafe innerortsTBNRStrafe außerorts
bis 10 km/h10317840 €10318430 €
11-15 km/h10371560 €10318550 €
16-20 km/h103716160 € + 1 Punkt103728140 € + 1 Punkt
21-25 km/h103717175 € + 1 Punkt103729150 € + 1 Punkt
26-30 km/h103718235 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103730175 € + 1 Punkt
31-40 km/h103719340 € + 2 Punkte + 1 Monat FV103731255 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
41-50 km/h103720560 € + 2 Punkte + 2 Monate FV103732480 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
51-60 km/h103721700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103733600 € + 2 Punkte + 2 Monate FV
über 60 km/h103722800 € + 2 Punkte + 3 Monate FV103734700 € + 2 Punkte + 3 Monate FV
Fahrverbot (FV)

TBNR 103726 und 103727: Dauer- und Mehrfachfall außerorts

Für die besondere Fahrzeuggruppe des vorigen Abschnitts führt der amtliche Katalog bei einer Überschreitung bis 15 km/h außerorts zwei qualifizierte Fälle: eine Dauer von mehr als fünf Minuten sowie mehr als zwei Verstöße seit Fahrtantritt. Die beiden Codes dürfen nicht auf die allgemeine Fahrzeuggruppe übertragen werden.

TBNRVerstoßStrafe außerorts
103726mehr als 5 Minuten bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt
103727mehr als 2-mal seit Fahrtantritt bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt
TBNRVerstoßStrafe außerorts
103726mehr als 5 Minuten bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt
103727mehr als 2-mal seit Fahrtantritt bis zu 15 km/h zu schnell140 € + 1 Punkt

TBNR 103715: Für den innerörtlichen Grundfall mit 11 bis 15 km/h Überschreitung in der besonderen Fahrzeuggruppe weist der KBA-Datensatz seit dem 9. November 2021 diesen aktiven Code aus. Der Regelsatz beträgt in der geprüften Tabelle 60 Euro.

Welche Angaben müssen zur TBNR im Bescheid passen?

Für die Zuordnung reichen Betrag oder Überschreitung allein nicht aus. Prüfen Sie, ob der Bescheid innerorts oder außerorts nennt, welche Fahrzeuggruppe zugrunde gelegt wurde und ob die TBNR zur festgestellten Überschreitung sowie zu zusätzlichen Merkmalen passt. Den weiteren Verfahrensablauf erklärt die Seite zum Bußgeldverfahren.

Häufige Fragen zu TBNR bei Geschwindigkeit

Was bedeutet TBNR bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

TBNR steht für Tatbestandsnummer. Der sechsstellige Verwaltungscode bezeichnet im BT-KAT-OWI einen bestimmten Geschwindigkeitsvorwurf. Rechtsgrundlage und Rechtsfolge ergeben sich jedoch aus den jeweils geltenden Vorschriften.

Welche TBNR gilt bei 11 bis 15 km/h zu viel innerorts in der besonderen Fahrzeuggruppe?

Für den Grundfall nennt der aktuelle KBA-Datensatz TBNR 103715 und einen Regelsatz von 60 Euro. Der Code ist für diese Zuordnung seit dem 9. November 2021 aktiv.

Gilt die strengere Tabelle für jeden Lkw?

Nein. Maßgeblich ist die gesetzlich definierte Fahrzeuggruppe nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO. Ein allein fahrender Lkw bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gehört nicht allein wegen seiner Bezeichnung automatisch dazu.

Ist der Tabellenbetrag immer die endgültige Geldbuße?

Nein. Die Tabelle zeigt Regelsätze für gewöhnliche Fälle. Besondere Tatumstände und weitere gesetzliche Regeln können die Bewertung verändern; maßgeblich bleibt der konkrete Tatvorwurf nach den im Verfahren geltenden Vorschriften.

Amtliche Quellen