Nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Motorräder sind mit einem Nummernschild zu versehen, um eine Halterermittlung zu ermöglichen.
Hinweis: Kleinkrafträder bedürfen lediglich eines Versicherungskennzeichens.
Hierbei ergeben sich aus Anlage 4 der FZV folgende Anforderungen, die an die Ausgestaltung eines Motorradnummernschildes gestellt werden.
Hinsichtlich der Breite gilt ein Mindestmaß von 180 mm und ein Höchstmaß von 220 mm. Bei der Höhe werden 200 mm vorgeschrieben.
Die Anbringung an dem Motorrad hat dabei so zu erfolgen, dass die Unterkannte des Nummernschildes mindestens 300 mm über der Fahrbahn liegt, gleichzeitig die Oberkannte des Nummernschildes jedoch nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegt.
Erfolgte die Erstzulassung des Motorrads vor dem 1. Juli 1958, ist das Kennzeichen mit einem Mindestabstand von 1500 mm zum Boden anzubringen.
Hier erfahren Sie allgemeine Regeln über Spezifikationen der Nummernschilder in Deutschland.
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Zum Blitzer-CheckEbenfalls ist darauf zu achten, dass das Nummernschild im vorgeschriebenen Winkel an das Motorrad angebracht ist. Dabei ist darauf zu achten, dass das Nummernschild bis zu 30 Grad von der Senkrechten und im Verhältnis zum Boden in einem Winkel zwischen 60 und 90 Grad geneigt ist.
Ein Motorradkennzeichen darf auch seitlich angebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein seitlicher Betrachter bis zu einem 30 Grad Winkel hinter dem Motorrad auf beiden Seiten das Nummernschild einsehen kann.
Wie bei den meisten selbstvorgenommenen Änderung am Fahrzeug, ist auch eine Änderung an der Nummernschildhalterung durch den TÜV abnehmen zu lassen.
Hinweis: Bei den Saisonkennzeichen erfolgt die An- und Abmeldung automatisch. Im abgemeldeten Zustand sind weder Steuern, noch Versicherung zu zahlen.