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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Versicherungskennzeichen

Bestimmte Kleinkrafträder benötigen ein Versicherungskennzeichen anstelle eines Nummernschilds. ✓ Liste der Fahrzeugtypen ✓ Versicherungsschutz

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Kleinkrafträder bedürfen anders als Motorräder oder Kraftfahrzeuge keines Nummernschildes, sondern eines Versicherungskennzeichens.

Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen

Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist für derartige Gefährten, anders als bei Pkw, nicht erforderlich. Neben dem Versicherungskennzeichen ist lediglich eine Betriebserlaubnis notwendig.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

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Folgende Fahrzeuge sind mit einem Versicherungskennzeichen auszustatten:

  • Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds, Mokicks) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum
  • E-Bikes mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Segways oder andere Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Trikes/Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h, wenn sie bereits vor dem 1.3.1992 versichert waren.

Unterschied zwischen Versicherungskennzeichen und Nummernschildern

Anders als bei Nummernschildern, ist das Versicherungszeichen jährlich zu wechseln. Jedes Jahr zum 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr für Kleinkrafträder.

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Damit ein bestehender oder nicht bestehender Versicherungsschutz bei einem Kleinkraftrad schnell erkannt werden kann, wechselt die Farbe der Versicherungskennzeichen von Jahr zu Jahr zwischen blau, grün und schwarz.

Ein Versicherungskennzeichen ist entweder bei der Kraftfahrtversicherung oder dem Versicherungsvermittler zu erhalten.

Wichtig: Wer ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr teilnimmt, haftet im Falle eines Unfalls selbst für den Schaden. Außerdem ist ein solches Verhalten strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Wer ein Versicherungskennzeichen erst nach dem 1. März eines Jahres beantragt, hat einen um die nicht in Anspruch genommenen Monate reduzierten Beitrag zu zahlen.

Erlischt der Versicherungsschutz bei Tuning?

Bei unerlaubtem Tuning nimmt die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress

Nach einem Unfall mit einem getunten Kleinkraftrad wird die Versicherung zwar den Schaden des Geschädigten übernehmen, allerdings wird sie an den Versicherungsnehmer Regressansprüche bis zu einer Höhe von 5.000 € stellen.

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Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

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