Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Führerscheinentzug nach Unfall: Womit müssen Betroffene rechnen?

Ein Führerscheinentzug nach einem Unfall kann drohen, wenn der Autofahrer den Unfall verursacht und fahrlässig gehandelt hat. Lesen Sie hier alle Details.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Viele Autofahrer fragen sich, ob sie mit einem Führerscheinentzug nach einem Unfall rechnen müssen. Hier kommt es ganz darauf an, welcher Verstoß zu dem Unfall geführt hat und inwiefern der Autofahrer Schuld daran hat.

Ein Unfall gehört zu den größten Risiken, die mit dem Autofahren verbunden sind. Jeden Tag passieren dutzende davon auf Deutschlands Straßen. Ob ein Autofahrer daraufhin seinen Führerschein verliert, hängt davon ab, ob er ihn durch unvorsichtiges, fahrlässiges Fahren verursacht hat. Gründe für einen Führerscheinentzug nach einem Unfall sind beispielsweise mangelnde Fahreignung oder Eigenverschulden.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kann man bei Fahrerflucht den Führerschein verlieren?

Droht einem Fahrer nach einem Unfall der Entzug der Fahrerlaubnis?

Ja, man muss mit einem Führerscheinentzug nach Unfallflucht rechnen. Weitere Gründe für einen Führerscheinentzug nach einem Unfall sind Alkohol am Steuer und die Gefährdung des Straßenverkehrs. Ob es tatsächlich bei Unfallflucht zum Führerscheinentzug kommt, entscheidet die Schadenshöhe. Ist ein bedeutender Sachschaden entstanden, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Verursacher seinen Führerschein verliert. In der Rechtsprechung wird seit dem Jahr 2002 ein bedeutender Schaden bereits ab einer Höhe von 1.300 Euro angenommen.

Droht der Führerscheinentzug nach einem Unfall mit Personenschaden?

Bei einem Unfall mit Personenschaden müssen sich Unfallverursacher auf den Entzug der Fahrerlaubnis gefasst machen. Darüber hinaus kann auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach § 222 StGB geben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Autofahrer alkoholisiert Auto gefahren ist – denn das ist nach § 315 c StGB strafbar.

Führerscheinentzug versus Fahrverbot – ein bedeutender Unterschied

Viele Menschen verwechseln das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug. Dabei meinen beide Begriffe etwas ganz anderes. Der Führerscheinentzug ist eine deutlich schwerere Strafe als das Fahrverbot. Hier die Unterschiede im Überblick:

Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein nicht entzogen, er wird nur für eine bestimmte Zeit bei den Behörden aufbewahrt. Das Fahrverbot wird bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr verhängt und dauert üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Nach dieser Zeit erhalten Betroffene ihren Führerschein automatisch wieder zurück.

Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug ist viel tiefgreifender als das zeitlich befristete Fahrverbot. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird vom Gericht oder von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Der Führerschein verliert dann seine Gültigkeit. Er wird also nicht nur für eine bestimmte Zeit einkassiert – der Betroffene verliert die Berechtigung zum Fahren komplett. Nach einer bestimmten Sperrfrist können Betroffene die Fahrerlaubnis dann neu beantragen. In schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis aber auch auf Lebenszeit entzogen werden.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg