Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?

Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland und welche Fahrzeuge gehören dazu? Wir geben einen Überblick von Klasse AM bis L.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Nicht jede Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen jeder Fahrzeugklasse. Wer einen Blick auf die Rückseite seines Führerscheins wirft, wird dort die unterschiedlichen Fahrzeugklassen aufgelistet finden. Hinter der Fahrzeugklasse, zu der der Führerscheininhaber zu Führen berechtigt ist, befindet sich ein Stern. Welche Fahrzeuge von der jeweiligen Fahrzeugklasse erfasst sind, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Klasse Beschreibung
AM Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B mit -Einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h -Einer Hubraumleistung von nicht mehr als 50 cm³ bei einem Verbrennungsmotor -Einem Elektromotor mit einer maximalen Nenndauerleistung bis 4 kW oder -Einem Verbrennungsmotor mit einer maximalen Nutzleistung bis 4 kW Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit -Einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und -Einem Fremdzündungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder -Einem Selbstzündungsmotor von nicht mehr als 500 cm³ Hubraum und -Einem Elektromotor mit einer maximalen Nenndauerleistung bis 4 kW oder -Einem Verbrennungsmotor mit einer maximalen Nutzleistung bis 4 kW und -Einer maximalen Leermasse von 270 kg undHöchstens zwei Sitzplätzen inkl. Fahrersitz Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit -Einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und -Einem Fremdzündungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder -Einem Selbstzündungsmotor von nicht mehr als 500 cm³ Hubraum und -Einem Elektromotor mit einer maximalen Nenndauerleistung bis 4 kW oder -Einem Verbrennungsmotor mit einer maximalen Nutzleistung bis 4 kW und -Einer maximalen Leermasse von 425 kg undHöchstens zwei Sitzplätzen inkl. Fahrersitz
A1 Krafträder mit (auch mit Beiwagen) -Nicht mehr als 125 cm³ Hubraum -Nicht mehr als 11 kW Motorleistung Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit -Systematisch angeordneten Rädern -Mehr als 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) oder -Höchstgeschwindigkeit (bauartbedingt) von mehr als 45 km/h und -Bis zu 15 kW Leistung
A2 Krafträder mit (auch mit Beiwagen) -Nicht mehr als 35 kW Motorleistung -Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg -Motorleistung nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
A Krafträder mit (auch mit Beiwagen) -Mehr als 50 cm³ Hubraum oder -Mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Mehr als 15 kW Leistung oder -Mit symmetrisch angeordneten Rädern und -Mehr als 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) Höchstgeschwindigkeit (bauartbedingt) von mehr als 45 km/h und -Mehr al 15 kW Leistung
B Kraftfahrzeuge (außer der Klasse AM, A1, A2 und A) mit -Nicht mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und -Zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer des Fahrzeugführers gebaut und ausgelegt Auch mit Anhänger mit -Einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder -Einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Führerscheinklasse) Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger bei -Mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse des Anhängers -Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse aber nicht mehr als 4.250 kg
BE Fahrzeug-Anhängerkombination mit -Zugfahrzeug der Klasse B -Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
C1¹ Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit -Einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, aber mehr als 3.500 kg, und -Zur Beförderung von mehr als acht Personen gebaut und ausgelegt, ausgenommen des Fahrzeugführers -Auch mit einem Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg beträgt
C1E¹ Fahrzeug-Anhängerkombination mit -Zugfahrzeug der Klasse B -Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und -Nicht mehr als 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination Oder -Zugfahrzeug der Klasse C1 -Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und -Nicht mehr als 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination
C¹ Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit -Einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und -Zur Beförderung von mehr als acht Personen, ausgenommen Fahrzeugführer, gebaut und ausgelegt -Auch in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
CE¹ Fahrzeug-Anhängerkombination mit -Zugfahrzeug der Klasse C -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
D1 Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Klasse AM, A1, A2 und A) die -Zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen, ausgenommen Fahrzeugführer, gebaut und ausgelegt sind -Nicht länger als 8 m sind Die Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ist zulässig.
D1E Fahrzeug-Anhängerkombination mit -Zugfahrzeug der Klasse D1 -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
D Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Klasse AM, A1, A2 und A), die -Zur Beförderung von mehr als acht Personen, ausgenommen Fahrzeugführer, gebaut und ausgelegt sind -Die Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ist zulässig.
DE Fahrzeug-Anhängerkombination mit -Zugfahrzeug der Klasse D -Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
T -Zugmaschine, deren Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h nicht übersteigt und -Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, deren Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt, die nach ihrer jeweiligen Bauart dazu bestimmt sind, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt zu werden und auch eingesetzt werden (auch mit Anhänger)
L -Zugmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. -Fahrzeug-Anhängerkombination, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden -Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h -Fahrzeug-Anhängerkombination mit diesen Fahrzeugen

¹Wer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 ist, wird dadurch auch berechtigt, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg zu führen, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, ausgenommen Fahrer, ausgelegt und gebaut sind. Maßgeblich ist jedoch insbesondere einer der folgenden Zweckbestimmungen:

  • Einsatzfahrzeug der Polizei
  • Einsatzfahrzeug der Feuerwehr
  • Einsatzfahrzeug der nach dem Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Einsatzfahrzeuge des THW’s
  • Einsatzfahrzeug des Katastrophenschutzes
  • Krankenkraftwagen oder Notarzt und Sanitätsfahrzeuge
  • Beschussgeschützte Fahrzeuge
  • Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
  • Spezialisierte Verkaufswagen
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Leichenwagen und Wohnmobile

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg