Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Blitzer von hinten: Ist der Bußgeldbescheid rechtlich zulässig?

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet: Bei einem Verkehrsverstoß ist der, der das Fahrzeug tatsächlich gefahren ist, verantwortlich und nicht der Fahrzeughalter. Deswegen dienen Blitzerfotos, die den Fahrer von vorne sowie das Kfz-Kennzeichen zeigen, als wichtiges Beweismittel für Vergehen im Straßenverkehr.

Dennoch ist es möglich, als Auto- oder Motorradfahrer von hinten geblitzt zu werden, da vereinzelt auch Geschwindigkeitsmesssysteme zum Einsatz kommen, die ein Blitzerfoto von hinten schießen. Unter anderem, um zu schnell fahrende Motorradfahrer zur Rechenschaft ziehen zu können, wird auf diese Technik zurückgegriffen. Im Unterschied zu Autos haben Motorräder nur ein Kennzeichen am Heck und das Gesicht des Fahrers ist meist durch einen Helm verdeckt. Mit einem frontalen Blitzerfoto ist es also nahezu unmöglich, den Fahrer oder Halter des Motorrads auszumachen.  

Ganz gleich ob Auto oder Motorrad, auf einem Blitzer-Heckfoto ist in der Regel nur das Kennzeichen des Fahrzeugs, nicht aber der Fahrer zu erkennen, was die Identifikation des Fahrers erschwert. Der Polizei stehen jedoch mehrere Optionen zur Ermittlung des Fahrers zur Verfügung. Von einem Blitzer von hinten geblitzt zu werden, bedeutet also keinesfalls, vor Sanktionen sicher zu sein.

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Wie kann man von hinten geblitzt werden?

Motorradfahrer von Blitzersäule geblitzt

Blitzer dienen normalerweise dazu, ein Kfz, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, von vorne zu blitzen – zumindest in Deutschland. In Österreich oder Frankreich etwa, wo Halterhaftung statt Fahrerhaftung gilt, sind Blitzer, die von hinten blitzen, ausreichend. Ein frontales Foto des Fahrers ist nicht nötig, denn der Halter haftet im Zweifelsfall für den Verkehrsverstoß.

Welche Blitzer blitzen von hinten?

Seit einiger Zeit werden auch in Deutschland stationäre und mobile Blitzer eingesetzt, die auch von hinten auslösen. Es gibt Blitzer, die vorne und hinten gleichzeitig Fotos schießen, und Anlagen, die sich um 180 Grad drehen lassen, um auch in die andere Richtung blitzen zu können.

Blitzen Säulenblitzer nach hinten? Das hat sich bestimmt schon der eine andere Kfz-Fahrer beim Passieren eines solchen Geschwindigkeitsmesssystems gefragt. Tatsächlich kann so ein Laser-Blitzer, der in Deutschland immer häufiger zum Einsatz kommt, auch nach hinten blitzen. Es kommt aber darauf an, ob die Blitzersäule drei oder vier dunkle Ringe aufweist. Besitzt die Säule drei Ringe, kann sie nur aus einer Fahrtrichtung blitzen, vier Ringe decken aber beide Fahrtrichtungen ab und ermöglichen so Blitzerfotos von vorne und von hinten.

Auch mobile Videonachfahrsysteme können bei Überschreitung des Tempolimits aus einem Polizeiauto oder -motorrad heraus von hinten Aufnahmen machen. Hierbei entsteht allerdings kein Blitzerfoto von hinten, sondern Videomaterial, das bei einem Bußgeldverfahren als Beweismittel dienen kann.

Ist ein Bußgeldbescheid mit Blitzerfoto von hinten ungültig?

Bußgeldbescheid

Zwar passiert es in Deutschland recht selten, dass Geschwindigkeitsmesssysteme ein Fahrzeug von hinten blitzen, aber es ist nicht ausgeschlossen. Blitzerfotos von hinten und auch von der Seite sind rechtlich zulässig, denn sie beweisen, dass mit dem jeweiligen Kfz ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und Fahrverbote gemäß Bußgeldkatalog sollten auch in diesem Fall ernst genommen werden, um Mahngebühren zu vermeiden.

Die zuständigen Behörden sind auf Grundlage von Blitzerfotos von hinten also berechtigt, einen rechtsgültigen Bußgeldbescheid auszustellen. Mit Fotos, auf denen der Fahrer eines Fahrzeugs kaum oder gar nicht erkennbar ist, steigen allerdings die Erfolgschancen, will man den Bescheid anfechten. Hier sollte der Fahrer anwaltlich prüfen lassen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Geblitzt von hinten – So funktioniert die Fahrerermittlung

Liegt nur ein Blitzer-Heckfoto eines Fahrzeugs vor, kann die Polizei mittels Kennzeichen den Halter ausfindig machen. Um letztendlich auch den Fahrer zu ermitteln, bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Dem Fahrzeughalter wird ein Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich zu den Vorwürfen äußern kann. Er kann den Verstoß zugeben und gegebenenfalls das Bußgeld zahlen oder aber er legt dar, nicht gefahren zu sein. Den Namen des eigentlichen Fahrers muss der Halter dabei nicht preisgeben.
  • Insofern der Halter angegeben hat, nicht gefahren zu sein, erhält er als nächstes ein Zeugenfragebogen. In diesem soll er Angaben zum Fahrer machen. Ist der Halter mit dem Fahrer verwandt oder verschwägert, kann er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und die Aussage verweigern.
  • Erweist sich der Fahrzeughalter als unkooperativ und weder Anhörungs- noch Zeugenfragebogen zeigten Erfolg, kann es passieren, dass die Polizei selbst nachforscht und Familie und Nachbarn befragt. Führt das zu keinem Ergebnis, kann dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Bei einer Fahrtenbuchauflage muss der Halter für einen bestimmten Zeitraum sämtliche Fahrten mit dem Kfz, die er nicht selbst unternimmt, dokumentieren. Aus dem Fahrtenbuch müssen Name, Adresse und Fahrzeit des jeweiligen Fahrers hervorgehen. Oft dauert so eine Auflage zwischen sechs und zwölf Monate.
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